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    Wahl der/des Intendantin/Intendanten

    Wahl der Intendantin / des Intendanten

    Die Fernsehratsvorsitzende Marlehn Thieme hat an die Mitglieder des ZDF-Fernsehrats hinsichtlich des Ablaufs der Wahl einer Intendantin bzw. eines Intendanten wie folgt geschrieben:
    An die Mitglieder des Fernsehrates
    Wahl der Intendantin / des Intendanten
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    liebe Kolleginnen und Kollegen,
    wie in der vergangenen Sitzung des Fernsehrates am 19.03.2021 beschlossen, hat der Ausschuss für Strategie und Koordinierung nach eingehenden Beratungen ein Anforderungsprofil für die Wahl eines Intendanten oder einer Intendantin entwickelt (siehe Anforderungsprofil in der Anlage).
    Bei der anstehenden Wahl sind die Vorgaben des ZDF-Staatsvertrags (§ 26) und der ZDF‑Satzung (§§ 5, 9) sowie die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Mainz und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz zu beachten.
    Daher bitte ich, mir Personalvorschläge für das Amt des Intendanten/der Intendantin bis zum 25.05.2021 mitzuteilen. Diese Frist dient der Strukturierung des Wahlverfahrens. Rechtlich gesehen können Sie bis zur und auch noch in der Sitzung zur Wahl noch Vorschläge machen.
    Ein Wahltermin kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt wegen der Pandemie-Situation noch nicht festgelegt werden. Wie vom Fernsehrat am 19.03.2021 beschlossen, wird das Erweiterte Präsidium als Personalausschuss die Entscheidung über den Wahltermin in Abhängigkeit von der pandemischen Lage treffen.

    Ich werde in der kommenden Woche auf der Internetseite des Fernsehrates sowie in einer Pressemitteilung auf das Anforderungsprofil aufmerksam machen und darauf hinweisen, dass Eigenbewerbungen nur dann zur Wahl zugelassen werden können, wenn sie von einem Mitglied des Fernsehrates als Wahlvorschlag eingebracht werden. Bis dahin bitte ich Sie um Vertraulichkeit.
    Sämtliche Wahlvorschläge und schriftlich bei Organen des ZDF oder der Geschäftsstelle Fernsehrat/Verwaltungsrat eingegangene Eigenbewerbungen werden allen Fernsehratsmitgliedern über das Intranet des Fernsehrates bekannt gemacht. Sollten Sie eine der Eigenbewerbungen als Wahlvorschlag einbringen wollen, bitte ich um eine entsprechende Mitteilung.
    Alle Wahlvorschläge und Eigenbewerbungen werde ich dem Erweiterten Präsidium des Fernsehrates als Personalausschuss mit der Bitte um Prüfung übermitteln, ob die vorgeschlagenen Personen und die von Ihnen unterstützten Eigenbewerbungen die Voraussetzungen für das Amt gemäß § 26 Abs. 2 ZDF-Staatsvertrag erfüllen.
    Alle Wahlvorschläge von Mitgliedern des Fernsehrates, die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 2 ZDF-Staatsvertrag erfüllen, werden zur Wahl zugelassen.
    Gemäß § 26 Abs. 1 ZDF-StV ist der Kandidat bzw. die Kandidatin gewählt, der bzw. die drei Fünftel der Stimmen der gesetzlichen Mitglieder des Fernsehrates auf sich vereinigt. Daraus ergibt sich ein Quorum von 36 Stimmen.
    Die Intendantenwahl ist eine zentrale Aufgabe des Fernsehrates. Daher liegt mir daran, Sie aktiv in die Findung eines geeigneten Kandidaten/einer geeigneten Kandidatin einzubeziehen, um die bestgeeignete Persönlichkeit für eine erfolgreiche Zukunft des ZDF zu gewinnen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Marlehn Thieme
    Mainz, 22. April 2021

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