Finanzen:Bezüge und Tarifstruktur
Darstellung der Leistungen an den Intendanten und die Direktorinnen und Direktoren (§ 31a MStV)
| Name Funktion | Jahresbezüge 2025 1) (erfolgsunabhängig) in € | Sachbezüge 2025 2) in € | Summe in € |
|---|---|---|---|
| Dr. Norbert Himmler Intendant | 399.060,00 | 5.889,68 | 404.949,68 |
| Karin Brieden Verwaltungsdirektorin | 291.350,00 | 1.732,37 | 293.082,37 |
| Bettina Schausten Chefredakteurin | 269.830,00 | 7.892,39 | 277.722,39 |
| Dr. Nadine Bilke Programmdirektorin | 256.440,00 | 5.106,00 | 261.546,00 |
| Dr. Michael Rombach Produktionsdirektor | 277.360,00 | 5.149,86 | 282.509,86 |
| Dr. Floran Kumb Direktor Audience | 256.440,00 | 4.815,39 | 261.255,39 |
| Peter Weber Justitiar außer Dienst seit Mai 2025 | 84.840,00 | 1.887,60 | 86.727,60 |
| Felix Mai Justitiar ab Mai 2025 | 154.880,00 | 2.039,56 | 156.919,56 |
1) ohne Aufwandsentschädigung
(Die Aufwandsentschädigung beträgt monatlich jeweils € 511,29 bzw. in neuen Verträgen € 520,00, mit Ausnahme des Intendanten € 770,00)
2) Es handelt sich um den jeweils privat zu versteuernden geldwerten Vorteil für den Dienstwagen
- Altersversorgung
- Ruhegeld oder Übergangsgeld [1] vor Renteneintritt unter vertraglich bestimmten Voraussetzungen
- Familienzuschlag, Beihilfen und Sterbegeld nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
- Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann
- Reisekosten-, Tage- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigung und Umzugskosten und ähnliche Leistungen nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
[1] gemäß dem Vergütungssystem für den Abschluss von Dienstverträgen mit Mitgliedern des Direktoriums
Leistungen, die den genannten Personen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind
- Bettina Schausten, Dr. Nadine Bilke, Dr. Michael Rombach: Sechs Monate volle Dienstbezüge; anschließend Ruhegeld mit Abschlägen vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze
- Peter Weber: Ruhegeld mit Abschlägen vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze
- Karin Brieden: Ruhegeld
- Dr. Florian Kumb, Felix Mai: Übergangsgeld [1]
- Fortzahlung der Dienstbezüge für die Dauer der Wahlzeit; anschließend Ruhegeld; mit Abschlägen vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze
- Ruhegeld oder betriebliche Altersversorgung ab Bezug der gesetzlichen Rente; mit Abschlägen vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze
- Intendantenvertrag: Sechs Monate volle Dienstbezüge sowie ab Bezug der gesetzlichen Rente Ruhegeld; mit Abschlägen vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze
- Ruhegeld oder betriebliche Altersversorgung mit Abschlägen vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze
- Invalidengeld mit Beginn des 7. Monats, der auf den Monat folgt, in dem die dauernde Dienstunfähigkeit festgestellt wurde
- Weitergewährung von Beihilfeleistungen
- volle Dienstbezüge für den Sterbemonat; anschließend Sterbegeld in Höhe der Dienstbezüge für die Dauer von drei auf den Sterbemonat folgenden Kalendermonaten für die Hinterbliebenen; anschließend Witwengeld/Waisengeld
[1] gemäß dem Vergütungssystem für den Abschluss von Dienstverträgen mit Mitgliedern des Direktoriums
Leistungen, die den genannten Personen für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind
| Name Funktion | Barwert (Verpflichtungswert mit Zins als Durchschnitt der letzten 10 Geschäftsjahre) in € | Vom ZDF während des Ge- schäftsjahres 2025 hierfür aufgewandter oder zurückgestellter Betrag in € |
|---|---|---|
| Dr. Norbert Himmler Intendant | 4.517.949 | 122.911 |
| Karin Brieden Verwaltungsdirektorin | 4.091.693 | 0 |
| Bettina Schausten Chefredakteurin | 1.978.635 | 49.509 |
| Dr. Nadine Bilke Programmdirektorin | 1.468.609 | 29.806 |
| Dr. Michael Rombach Produktionsdirektor | 1.710.337 | 214.266 |
| Dr. Florian Kumb Direktor Audience | 944.535 | 573.152 |
| Peter Weber Justitiar außer Dienst seit Mai 2025 | 3.712.038 | 0 |
| Felix Mai Justitiar seit Mai 2025 | 921.156 | 550.849 |
Vereinbarte Änderungen der o. g. Zusagen während des Geschäftsjahres 2025
./.
Leistungen und Zusagen im Laufe des Geschäftsjahres bei Beendigung der Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres 2025
./.
Leistungen für Tätigkeiten bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften des ZDF
| Name Funktion | Summe der jährlichen Einkünfte 2025 in €* |
|---|---|
| Dr. Norbert Himmler Intendant | 14.700,00 |
| Karin Brieden Verwaltungsdirektorin | 34.300,00 |
| Bettina Schausten Chefredakteurin | ./. |
| Dr. Nadine Bilke Programmdirektorin | 9.200,00 |
| Dr. Michael Rombach Produktionsdirektor | 1.000,00 |
| Dr. Florian Kumb Direktor Audience | 4.000,00 |
| Peter Weber Justitiar außer Dienst seit Mai 2025 | 2.350,00** |
| Felix Mai Justitiar seit Mai 2025 | 1.000,00 |
* erhaltenes Honorar/Sitzungsgeld/Aufwandsentschädigung exkl. USt.
** anteilig bis 30.04.2025
Leistungen für andere entgeltliche Nebentätigkeiten*
| Name Funktion | Summe der jährlichen Einkünfte 2025 in €** |
|---|---|
| Dr. Norbert Himmler Intendant | ./. |
| Karin Brieden Verwaltungsdirektorin | ./. |
| Bettina Schausten Chefredakteurin | ./. |
| Dr. Nadine Bilke Programmdirektorin | ./. |
| Dr. Michael Rombach Produktionsdirektor | ./. |
| Dr. Florian Kumb Direktor Audience | 2.544,50 |
| Peter Weber Justitiar außer Dienst seit Mai 2025 | ./. |
| Felix Mai Justitiar seit Mai 2025 | ./. |
* ohne Nebentätigkeiten, bei denen die Höhe der jeweils vereinbarten Einkünfte den Betrag von € 1.000,00 monatlich nicht übersteigt und die nicht in Zusammenhang zur Haupttätigkeit stehen
** erhaltenes Honorar/Sitzungsgeld/Aufwandsentschädigung exkl. USt.
Vergütungssystem für den Abschluss von Dienstverträgen mit außertariflichen Beschäftigten gemäß § 31 h Abs. 3 MStV
I. Mitglieder des Direktoriums (ohne Intendant)
Vergütung: Direktoriumsstufen
| Vergütungsstufen | Vergütung in € monatlich/jährlich |
|---|---|
| Direktoriumsstufe 1* | 21.450/257.400 |
| Direktoriumsstufe 2* | 22.450/269.400 |
| Direktoriumsstufe 3* | 22.950/275.400 |
* Justitiar: minus mtl. € 2.090 /jährlich € 25.080
| Abwesenheitsvertretung des Intendanten | 1.000/12.000 (nicht versorgungsfähig) |
|---|
Zusätzlich zur Vergütung wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 520 gewährt. Die Verträge der Direktor/innen und des Justitiars sind stets befristet (in der Regel auf fünf Jahre.) Die Anhebung in die nächste Stufe erfolgt bei Wiederberufung, frühestens nach fünf Jahren.
Betriebsrentenregelung
Für Mitglieder des Direktoriums, die vor Amtsübernahme eine Versorgung nach den ZDF-Versorgungstarifverträgen vor 2015, den entsprechenden ARD-Tarifverträgen oder eine beamtenrechtliche Versorgung hatten, wird eine endgehaltsabhängige Betriebsrente vereinbart. Die Höhe der prozentualen Anwartschaften der ZDF-Betriebsrente wird mit Vertragsbeginn auf 30 Prozent festgesetzt.
Sie erhöht sich jährlich um 0,5 Prozent bis maximal 36 Prozent. Dabei werden andere Betriebsrenten, Ruhegelder etc. angerechnet, die Rente der Deutschen Rentenversicherung nicht. Altverträge bleiben im Rahmen des Bestandsschutzes unberührt.
Für Mitglieder des Direktoriums, die vor Amtsübernahme keine beamtenrechtliche Versorgung hatten oder eine VTV2015 bzw. eine ARD-Versorgung nach BTVA, wird eine Zusage nach VTV2015 gewährt. Der Versorgungstarifvertrag 2015 sieht einen Versorgungsbeitrag von 7,38 Prozent des Einkommens vor; auf den Teil des Einkommens, der die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt, wird zusätzlich ein Beitrag von 3,35 Prozent gezahlt. Die Beiträge werden an die Baden-Badener Pensionskasse (bbp) abgeführt.
Sonstige Leistungen
- Befristetes Übergangsgeld bei Nichtverlängerung des Vertrages, wenn kein vom/von der Direktor/in, Justitiar zu vertretender Grund vorliegt. Dauer: gleiche Anzahl von Monaten wie Direktorenamt, mindestens jedoch sechs Monate, höchstens drei Jahre. Höhe: für die ersten drei Monate 100 Prozent, für den Rest der Bezugsdauer 50 Prozent der versorgungsfähigen Dienstbezüge; Einkünfte werden angerechnet. Ein Übergangsgeld wird nicht gewährt, wenn wichtige Gründe zur Nichtverlängerung des Vertrages führten oder das Ausscheiden auf eigenen Antrag bzw. eigene Kündigung des Direktors bzw. der Direktorin oder des Justitiars erfolgt ist oder wenn ein Angebot zur Vertragsverlängerung zu wenigstens gleichen Konditionen vom Direktor oder der Direktorin bzw. vom Justitiar abgelehnt wurde.
- Familienzuschlag, Beihilfen, Sterbegeld nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
- Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann
- Reisekosten-, Tage- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigung und Umzugskosten und ähnliche Leistungen nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
II. AT/ÜT-Mitarbeiterkreis (ohne Direktorium)
Vergütung: AT/ÜT-Regelstufen
| Vergütungswert brutto* monatlich/jährlich | |
|---|---|
| 1. AT/ÜT-Regelstufe | € 12.630 /€ 151.560 |
| 2. AT/ÜT-Regelstufe | € 13.540 /€ 162.480 |
| 3. AT/ÜT-Regelstufe | € 14.280 /€ 171.360 |
| 4. AT/ÜT-Regelstufe | € 14.840 /€ 178.080 |
| 5. AT/ÜT-Regelstufe | € 15.460 /€ 185.520 |
* Anmerkung:
Für AT/ÜT-Beschäftigte, die nicht die höchste Tarifstufe erreicht haben, reduziert sich die Vergütung um die Differenz des jeweiligen Tarifgehaltes zur Endstufe der VG 11. Das Gesamtgehalt liegt in diesen Fällen unter den oben aufgeführten Vergütungswerten.
Betriebsrentenregelung
AT/ÜT-Beschäftigte mit alten Betriebsrentenzusagen (vor Inkrafttreten des Versorgungstarifvertrages VTV 2015) haben zunächst nur einen Anspruch aus ihrem tariflichen Grundgehalt.
Die Versorgungsfähigkeit der Zusatzvergütung und für jeden Teil der Zusatzvergütung bedarf der Zustimmung des Verwaltungsrates und erfolgt regelmäßig frühestens nach fünf Jahren im Falle der Wiederbeauftragung.
Für AT/ÜT-Beschäftigte, die nach 2015 beim ZDF festangestellt wurden, gilt der VTV 2015. Dieser sieht einen Versorgungsbeitrag von 7,38 Prozent des Einkommens vor; auf den Teil des Einkommens, der die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt, wird zusätzlich ein Beitrag von 3,35 Prozent an die Baden-Badener Pensionskasse (bbp) gezahlt.
Sonstige Leistungen
- Beihilfen, Familienzuschlag und Sterbegeld nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
- Reisekosten, Tage- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigung, Umzugskosten, Auslandszuschläge und ähnliche Leistungen nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
- Nur Stellvertretende Direktorinnen und Direktoren: Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann
Tarifstrukturen
| Vergütungs- gruppe | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | Stufe 7 | Stufe 8 | Stufe 9 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2.689,84 | 2.799,36 | 2.916,85 | 3.031,70 | 3.162,60 | 3.300,09 | 3.445,68 | 3.599,17 | 3.763,44 |
| 2 | 2.927,45 | 3.042,30 | 3.173,19 | 3.310,69 | 3.456,28 | 3.609,76 | 3.774,04 | 3.958,34 | 4.167,94 |
| 3 | 3.184,66 | 3.322,16 | 3.467,74 | 3.621,23 | 3.785,51 | 3.969,81 | 4.179,41 | 4.401,11 | 4.638,76 |
| 4 | 3.480,95 | 3.634,43 | 3.798,71 | 3.983,01 | 4.192,61 | 4.414,31 | 4.651,96 | 4.905,67 | 5.183,45 |
| 5 | 3.813,54 | 3.997,84 | 4.207,44 | 4.429,14 | 4.666,79 | 4.920,50 | 5.198,28 | 5.498,70 | 5.816,44 |
| 6 | 4.225,82 | 4.447,53 | 4.685,18 | 4.938,89 | 5.216,66 | 5.517,09 | 5.834,83 | 6.170,05 | 6.531,94 |
| 7 | 4.706,61 | 4.960,32 | 5.238,10 | 5.538,52 | 5.856,26 | 6.191,48 | 6.553,37 | 6.937,92 | 7.341,24 |
| 8 | 5.262,89 | 5.563,32 | 5.881,06 | 6.216,28 | 6.578,16 | 6.962,71 | 7.366,03 | 7.803,93 | 8.268,60 |
| 9 | 5.909,91 | 6.245,12 | 6.607,01 | 6.991,56 | 7.394,88 | 7.832,78 | 8.297,45 | 8.791,54 | 9.318,97 |
| 10 | 6.639,54 | 7.024,08 | 7.427,40 | 7.865,30 | 8.329,97 | 8.824,06 | 9.351,49 | 9.909,66 | 10.507,91 |
| 11 | 7.464,17 | 7.902,07 | 8.366,74 | 8.860,82 | 9.388,26 | 9.946,42 | 10.544,67 | 11.178,91 |
Berichtspflicht nach § 21 Entgelttransparenzgesetz
Hier: Ergänzung der Veröffentlichung von Bezügen und Tarifstrukturen nach § 31 a Siebter Medienänderungsstaatsvertrag
Auf der Grundlage des § 21 Entgelttransparenzgesetz, der bestimmte Arbeitgeber zur Erstellung eines Berichts zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit verpflichtet, berichtet das ZDF nachfolgend, in Ergänzung zu der Veröffentlichung von Bezügen und Tarifstrukturen, zur Entgeltgleichheit in der Anstalt.
Das Entgelt der im ZDF beschäftigten Frauen und Männer wird auf tarifvertraglicher Grundlage festgelegt. Die Vergütung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht aus Grundvergütung, Zulagen und Familienzuschlag. Die Grundvergütung richtet sich nach Eingruppierung und Einstufung. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der festgelegten Tätigkeit nach Maßgabe des Vergütungstarifvertrages und der Vergütungsordnung. Für die Einstufung innerhalb der Vergütungsgruppe ist die Berufszeit entscheidend. Somit erfolgen Eingruppierung und Einstufung unabhängig vom Geschlecht nach objektiven, tarifvertraglich festgelegten Kriterien.
Zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern gibt es im ZDF seit 1995 die Dienstvereinbarung Frauengleichstellungsplan, die zum Ziel hat, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im beruflichen Kontext durch besondere Maßnahmen zu verwirklichen. Entsprechend werden Frauen bei Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen in Positionen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, besonders berücksichtigt. Dies gilt auch und besonders im Bereich der Ausbildung und der Führungskräfte. Die Gleichstellungsbeauftragte wird stets bei Personalmaßnahmen einbezogen, sollten Frauen in den Bereichen unterrepräsentiert sein.
Zum Stichtag 31.12.2025 waren im ZDF 3.977 (2024: 4030) Menschen festangestellt. 2.036 Frauen und 1.940 Männer. Davon waren 754 Frauen in Teilzeit beschäftigt und 186 Männer. Das entspricht einem prozentualen Anteil von 80 Prozent Frauen und 20 Prozent Männern. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen lag 2025 bei 47,6 Prozent.