Bezüge und Tarifstruktur

Finanzen:Bezüge und Tarifstruktur

Darstellung der Leistungen an den Intendanten und die Direktorinnen und Direktoren (§ 31a MStV)

Gesamtvergütung im Jahre 2025
Name
Funktion
Jahresbezüge 2025 1)
(erfolgsunabhängig) in €
Sachbezüge
2025 2) in €
Summe in €
Dr. Norbert Himmler
Intendant
399.060,00 5.889,68404.949,68
Karin Brieden
Verwaltungsdirektorin
291.350,001.732,37293.082,37
Bettina Schausten
Chefredakteurin
269.830,007.892,39277.722,39
Dr. Nadine Bilke
Programmdirektorin
256.440,005.106,00261.546,00
Dr. Michael Rombach
Produktionsdirektor
277.360,005.149,86282.509,86
Dr. Floran Kumb
Direktor Audience
256.440,004.815,39261.255,39
Peter Weber
Justitiar außer Dienst seit Mai 2025
84.840,001.887,6086.727,60
Felix Mai
Justitiar ab Mai 2025
154.880,002.039,56156.919,56

1) ohne Aufwandsentschädigung
(Die Aufwandsentschädigung beträgt monatlich jeweils € 511,29 bzw. in neuen Verträgen € 520,00, mit Ausnahme des Intendanten € 770,00)
2) Es handelt sich um den jeweils privat zu versteuernden geldwerten Vorteil für den Dienstwagen

Sonstige Leistungen
  • Altersversorgung
  • Ruhegeld oder Übergangsgeld [1] vor Renteneintritt unter vertraglich bestimmten Voraussetzungen
  • Familienzuschlag, Beihilfen und Sterbegeld nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
  • Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann
  • Reisekosten-, Tage- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigung und Umzugskosten und ähnliche Leistungen nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen

[1] gemäß dem Vergütungssystem für den Abschluss von Dienstverträgen mit Mitgliedern des Direktoriums

Leistungen, die den genannten Personen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind

für den Fall, dass keine Verlängerung des Vertrages seitens des ZDF erfolgt:
  • Bettina Schausten, Dr. Nadine Bilke, Dr. Michael Rombach: Sechs Monate volle Dienstbezüge; anschließend Ruhegeld mit Abschlägen vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze
  • Peter Weber: Ruhegeld mit Abschlägen vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze
  • Karin Brieden: Ruhegeld
  • Dr. Florian Kumb, Felix Mai: Übergangsgeld [1]
für den Fall einer Entlassung aus dem Amt (nur Intendant):
  • Fortzahlung der Dienstbezüge für die Dauer der Wahlzeit; anschließend Ruhegeld; mit Abschlägen vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze
für den Fall der Nichtverlängerung des Vertrages seitens des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin:
  • Ruhegeld oder betriebliche Altersversorgung ab Bezug der gesetzlichen Rente; mit Abschlägen vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze
  • Intendantenvertrag: Sechs Monate volle Dienstbezüge sowie ab Bezug der gesetzlichen Rente Ruhegeld; mit Abschlägen vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze
für den Fall des Dienstverzichtes vor Ablauf des Vertrages seitens des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin, sofern das 60. Lebensjahr vollendet ist:
  • Ruhegeld oder betriebliche Altersversorgung mit Abschlägen vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze
für den Fall der dauernden Dienstunfähigkeit:
  • Invalidengeld mit Beginn des 7. Monats, der auf den Monat folgt, in dem die dauernde Dienstunfähigkeit festgestellt wurde
für den Fall der Gewährung von Versorgungsleistungen:
  • Weitergewährung von Beihilfeleistungen
für den Fall des Todes:
  • volle Dienstbezüge für den Sterbemonat; anschließend Sterbegeld in Höhe der Dienstbezüge für die Dauer von drei auf den Sterbemonat folgenden Kalendermonaten für die Hinterbliebenen; anschließend Witwengeld/Waisengeld

[1] gemäß dem Vergütungssystem für den Abschluss von Dienstverträgen mit Mitgliedern des Direktoriums

Leistungen, die den genannten Personen für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind

Name
Funktion
Barwert (Verpflichtungswert mit
Zins als Durchschnitt der
letzten 10 Geschäftsjahre) in €
Vom ZDF während des Ge-
schäftsjahres 2025 hierfür
aufgewandter oder
zurückgestellter Betrag in €
Dr. Norbert Himmler
Intendant
4.517.949122.911
Karin Brieden
Verwaltungsdirektorin
4.091.6930
Bettina Schausten
Chefredakteurin
1.978.63549.509
Dr. Nadine Bilke
Programmdirektorin
1.468.609 29.806
Dr. Michael Rombach
Produktionsdirektor
1.710.337214.266
Dr. Florian Kumb
Direktor Audience
944.535573.152
Peter Weber
Justitiar außer Dienst seit Mai 2025
3.712.0380
Felix Mai
Justitiar seit Mai 2025
921.156550.849

Vereinbarte Änderungen der o. g. Zusagen während des Geschäftsjahres 2025

./.

Leistungen und Zusagen im Laufe des Geschäftsjahres bei Beendigung der Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres 2025

./.

Leistungen für Tätigkeiten bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften des ZDF

Name
Funktion
Summe der jährlichen Einkünfte
2025 in €*
Dr. Norbert Himmler
Intendant
14.700,00
Karin Brieden
Verwaltungsdirektorin
34.300,00
Bettina Schausten
Chefredakteurin
./.
Dr. Nadine Bilke
Programmdirektorin
  9.200,00
Dr. Michael Rombach
Produktionsdirektor
  1.000,00
Dr. Florian Kumb
Direktor Audience
4.000,00
Peter Weber
Justitiar außer Dienst seit Mai 2025
  2.350,00**
Felix Mai
Justitiar seit Mai 2025
1.000,00

* erhaltenes Honorar/Sitzungsgeld/Aufwandsentschädigung exkl. USt.
** anteilig bis 30.04.2025

Leistungen für andere entgeltliche Nebentätigkeiten*

Name
Funktion
Summe der jährlichen Einkünfte
2025 in €**
Dr. Norbert Himmler
Intendant
./.
Karin Brieden
Verwaltungsdirektorin
./.
Bettina Schausten
Chefredakteurin
./.
Dr. Nadine Bilke
Programmdirektorin
./.
Dr. Michael Rombach
Produktionsdirektor
./.
Dr. Florian Kumb
Direktor Audience
 2.544,50
Peter Weber
Justitiar außer Dienst seit Mai 2025
./.
Felix Mai
Justitiar seit Mai 2025
./.

*   ohne Nebentätigkeiten, bei denen die Höhe der jeweils vereinbarten Einkünfte den Betrag von € 1.000,00 monatlich nicht übersteigt und die nicht in Zusammenhang zur Haupttätigkeit stehen
**  erhaltenes Honorar/Sitzungsgeld/Aufwandsentschädigung exkl. USt.

Vergütungssystem für den Abschluss von Dienstverträgen mit außertariflichen Beschäftigten gemäß § 31 h Abs. 3 MStV

I. Mitglieder des Direktoriums (ohne Intendant)

Vergütung: Direktoriumsstufen

VergütungsstufenVergütung in €
monatlich/jährlich
Direktoriumsstufe 1*21.450/257.400
Direktoriumsstufe 2*22.450/269.400
Direktoriumsstufe 3*22.950/275.400

* Justitiar: minus mtl. € 2.090 /jährlich € 25.080

Abwesenheitsvertretung des Intendanten1.000/12.000 (nicht versorgungsfähig)

Zusätzlich zur Vergütung wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 520 gewährt. Die Verträge der Direktor/innen und des Justitiars sind stets befristet (in der Regel auf fünf Jahre.) Die Anhebung in die nächste Stufe erfolgt bei Wiederberufung, frühestens nach fünf Jahren.

Betriebsrentenregelung

Für Mitglieder des Direktoriums, die vor Amtsübernahme eine Versorgung nach den ZDF-Versorgungstarifverträgen vor 2015, den entsprechenden ARD-Tarifverträgen oder eine beamtenrechtliche Versorgung hatten, wird eine endgehaltsabhängige Betriebsrente vereinbart. Die Höhe der prozentualen Anwartschaften der ZDF-Betriebsrente wird mit Vertragsbeginn auf 30 Prozent festgesetzt.

Sie erhöht sich jährlich um 0,5 Prozent bis maximal 36 Prozent. Dabei werden andere Betriebsrenten, Ruhegelder etc. angerechnet, die Rente der Deutschen Rentenversicherung nicht. Altverträge bleiben im Rahmen des Bestandsschutzes unberührt.

Für Mitglieder des Direktoriums, die vor Amtsübernahme keine beamtenrechtliche Versorgung hatten oder eine VTV2015 bzw. eine ARD-Versorgung nach BTVA, wird eine Zusage nach VTV2015 gewährt. Der Versorgungstarifvertrag 2015 sieht einen Versorgungsbeitrag von 7,38 Prozent des Einkommens vor; auf den Teil des Einkommens, der die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt, wird zusätzlich ein Beitrag von 3,35 Prozent gezahlt. Die Beiträge werden an die Baden-Badener Pensionskasse (bbp) abgeführt.

Sonstige Leistungen

  • Befristetes Übergangsgeld bei Nichtverlängerung des Vertrages, wenn kein vom/von der Direktor/in, Justitiar zu vertretender Grund vorliegt. Dauer: gleiche Anzahl von Monaten wie Direktorenamt, mindestens jedoch sechs Monate, höchstens drei Jahre. Höhe: für die ersten drei Monate 100 Prozent, für den Rest der Bezugsdauer 50 Prozent der versorgungsfähigen Dienstbezüge; Einkünfte werden angerechnet. Ein Übergangsgeld wird nicht gewährt, wenn wichtige Gründe zur Nichtverlängerung des Vertrages führten oder das Ausscheiden auf eigenen Antrag bzw. eigene Kündigung des Direktors bzw. der Direktorin oder des Justitiars erfolgt ist oder wenn ein Angebot zur Vertragsverlängerung zu wenigstens gleichen Konditionen vom Direktor oder der Direktorin bzw. vom Justitiar abgelehnt wurde.
  • Familienzuschlag, Beihilfen, Sterbegeld nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
  • Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann
  • Reisekosten-, Tage- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigung und Umzugskosten und ähnliche Leistungen nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen

II. AT/ÜT-Mitarbeiterkreis (ohne Direktorium)

Vergütung: AT/ÜT-Regelstufen

Vergütungswert brutto*
monatlich/jährlich
1. AT/ÜT-Regelstufe€ 12.630 /€ 151.560
2. AT/ÜT-Regelstufe€ 13.540 /€ 162.480
3. AT/ÜT-Regelstufe€ 14.280 /€ 171.360
4. AT/ÜT-Regelstufe€ 14.840 /€ 178.080
5. AT/ÜT-Regelstufe€ 15.460 /€ 185.520

* Anmerkung:
Für AT/ÜT-Beschäftigte, die nicht die höchste Tarifstufe erreicht haben, reduziert sich die Vergütung um die Differenz des jeweiligen Tarifgehaltes zur Endstufe der VG 11. Das Gesamtgehalt liegt in diesen Fällen unter den oben aufgeführten Vergütungswerten.

Betriebsrentenregelung

AT/ÜT-Beschäftigte mit alten Betriebsrentenzusagen (vor Inkrafttreten des Versorgungstarifvertrages VTV 2015) haben zunächst nur einen Anspruch aus ihrem tariflichen Grundgehalt.

Die Versorgungsfähigkeit der Zusatzvergütung und für jeden Teil der Zusatzvergütung bedarf der Zustimmung des Verwaltungsrates und erfolgt regelmäßig frühestens nach fünf Jahren im Falle der Wiederbeauftragung.

Für AT/ÜT-Beschäftigte, die nach 2015 beim ZDF festangestellt wurden, gilt der VTV 2015. Dieser sieht einen Versorgungsbeitrag von 7,38 Prozent des Einkommens vor; auf den Teil des Einkommens, der die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt, wird zusätzlich ein Beitrag von 3,35 Prozent an die Baden-Badener Pensionskasse (bbp) gezahlt.

Sonstige Leistungen

  • Beihilfen, Familienzuschlag und Sterbegeld nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
  • Reisekosten, Tage- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigung, Umzugskosten, Auslandszuschläge und ähnliche Leistungen nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
  • Nur Stellvertretende Direktorinnen und Direktoren: Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann

Tarifstrukturen

Vergütungstabelle ZDF 01.02.2025 - 31.07.2026 (Beträge in Euro)
Vergütungs-
gruppe
Stufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8Stufe 9
12.689,842.799,362.916,853.031,703.162,603.300,093.445,683.599,173.763,44
22.927,453.042,303.173,193.310,693.456,283.609,763.774,043.958,344.167,94
33.184,663.322,163.467,743.621,233.785,513.969,814.179,414.401,114.638,76
43.480,953.634,433.798,713.983,014.192,614.414,314.651,964.905,675.183,45
53.813,543.997,844.207,444.429,144.666,794.920,505.198,285.498,705.816,44
64.225,824.447,534.685,184.938,895.216,665.517,095.834,836.170,056.531,94
74.706,614.960,325.238,105.538,525.856,266.191,486.553,376.937,927.341,24
85.262,895.563,325.881,066.216,286.578,166.962,717.366,037.803,938.268,60
95.909,916.245,126.607,016.991,567.394,887.832,788.297,458.791,549.318,97
106.639,547.024,087.427,407.865,308.329,978.824,069.351,499.909,6610.507,91
117.464,177.902,078.366,748.860,829.388,269.946,4210.544,6711.178,91

Berichtspflicht nach § 21 Entgelttransparenzgesetz

Hier: Ergänzung der Veröffentlichung von Bezügen und Tarifstrukturen nach § 31 a Siebter Medienänderungsstaatsvertrag

Auf der Grundlage des § 21 Entgelttransparenzgesetz, der bestimmte Arbeitgeber zur Erstellung eines Berichts zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit verpflichtet, berichtet das ZDF nachfolgend, in Ergänzung zu der Veröffentlichung von Bezügen und Tarifstrukturen, zur Entgeltgleichheit in der Anstalt.

Das Entgelt der im ZDF beschäftigten Frauen und Männer wird auf tarifvertraglicher Grundlage festgelegt. Die Vergütung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht aus Grundvergütung, Zulagen und Familienzuschlag. Die Grundvergütung richtet sich nach Eingruppierung und Einstufung. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der festgelegten Tätigkeit nach Maßgabe des Vergütungstarifvertrages und der Vergütungsordnung. Für die Einstufung innerhalb der Vergütungsgruppe ist die Berufszeit entscheidend. Somit erfolgen Eingruppierung und Einstufung unabhängig vom Geschlecht nach objektiven, tarifvertraglich festgelegten Kriterien.

Zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern gibt es im ZDF seit 1995 die Dienstvereinbarung Frauengleichstellungsplan, die zum Ziel hat, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im beruflichen Kontext durch besondere Maßnahmen zu verwirklichen. Entsprechend werden Frauen bei Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen in Positionen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, besonders berücksichtigt. Dies gilt auch und besonders im Bereich der Ausbildung und der Führungskräfte. Die Gleichstellungsbeauftragte wird stets bei Personalmaßnahmen einbezogen, sollten Frauen in den Bereichen unterrepräsentiert sein.

Zum Stichtag 31.12.2025 waren im ZDF 3.977 (2024: 4030) Menschen festangestellt. 2.036 Frauen und 1.940 Männer. Davon waren 754 Frauen in Teilzeit beschäftigt und 186 Männer. Das entspricht einem prozentualen Anteil von 80 Prozent Frauen und 20 Prozent Männern. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen lag 2025 bei 47,6 Prozent.

VerantwortungGleichstellungsbericht 2025
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