Finanzen:ZDF-Haushaltsplan
Der Haushaltsplan für das kommende Geschäftsjahr wird in der Regel vom ZDF-Fernsehrat auf dessen letzter Sitzung des jeweiligen Vorjahres erläutert und bedarf dessen Genehmigung.
Die an die Haushaltsplansystematik angelehnte Finanzvorschau bildet zusammen mit dem Jahresabschluss die Grundlage für die KEF-Anmeldungen und setzt den finanziellen Rahmen für die Haushaltsplanung.
Haushaltsplan 2026
Gemäß § 4 der Finanzordnung des ZDF dient der Haushaltsplan der Feststellung der betrieblichen Aufgaben, die zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig sind, und legt den finanziellen Rahmen fest, in dem sich die betrieblichen Aktivitäten vollziehen sollen, und zwar aufgegliedert nach Erträgen und Aufwendungen (Ertrags- und Aufwandsplan) sowie nach Einnahmen und Ausgaben (Finanzplan).
Der Verwaltungsrat beschließt gemäß § 23 Abs. 4 des ZDF-Staatsvertrags den Haushaltsplan. Der Fernsehrat genehmigt gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 des ZDF-Staatsvertrags den Haushaltsplan.
Gesamtüberblick
Der Fehlbetrag im Ertrags- und Aufwandsplan im Jahr 2026 beträgt 48,1 Mio. €. Das Gesamtergebnis beläuft sich auf -105,4 Mio. €. In dieser Höhe erfolgt eine Entnahme aus der Rücklage Gesamtergebnis. Damit ist der Haushalt aus eigenen Mitteln ausgeglichen.
Der Haushaltsplan für das Geschäftsjahr 2026 ist am 28. November 2025 vom Verwaltungsrat beschlossen und am 12. Dezember 2025 vom Fernsehrat beraten und genehmigt worden.
Im Haushaltsplan ist eine Umsetzung der Beitragsempfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) aus ihrem 24. Bericht unterstellt. Soweit eine Umsetzung der Beitragsempfehlung der KEF aus ihrem 24. Bericht nicht erfolgt, wird ein entsprechend höherer Betrag der Rücklage Gesamtergebnis entnommen. Diese Mittel wurden von der KEF bei der Beitragsempfehlung berücksichtigt, der Betrag wird ohne eine Beitragserhöhung in späteren Jahren zur Deckung des Finanzbedarfs fehlen.
Im Ertrags- und Aufwandsplan werden nach der Finanzordnung des ZDF Aufwendungen und Erträge veranschlagt, die unter Anwendung der für große Aktiengesellschaften geltenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ermittelt sind. Insofern enthält der Ertrags- und Aufwandsplan auch solche Aufwendungen und Erträge, die nicht liquiditätswirksam sind (zum Beispiel Abschreibungen, Rückstellungsveränderungen).
Mit Hilfe des Finanzplans wird die Planung im Ertrags- und Aufwandsplan in die Finanzbedarfs-Logik der KEF überführt. Im Finanzplan sind die Veränderungen der langfristigen Vermögens- und Kapitalpositionen dargestellt. Der Finanzplan dient der Ermittlung des finanzwirtschaftlichen (liquiditätsmäßigen) Ergebnisses, das sich aus der Differenz von Einnahmen und Ausgaben ergibt. Zum Zwecke der Ermittlung des finanzwirtschaftlichen Ergebnisses wird das Ergebnis des Ertrags- und Aufwandsplans derart in den Finanzplan übertragen, dass ein Überschuss den Einnahmen und ein Fehlbetrag den Ausgaben zugeordnet wird. Darüber hinaus werden die im Betriebsergebnis enthaltenen nicht liquiditätswirksamen Elemente eliminiert. Ergänzend werden im Finanzplan die nicht erfolgswirksamen Einnahmen (zum Beispiel Verminderung des Programmvermögens) und alle nicht erfolgswirksamen Ausgaben, vor allem die Investitionen, berücksichtigt. Übersteigen die Einnahmen die Ausgaben, so ist das sich ergebende Gesamtergebnis der Rücklage zuzuführen. Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen, so ist das negative Gesamtergebnis durch Entnahme aus der Rücklage oder durch Kreditaufnahme oder durch eigene Kassenmittel (inneres Darlehen) auszugleichen.
Die wesentlichen Veränderungen der Aufwendungen und Erträge beziehungsweise der Einnahme- und Ausgabe-Positionen im Vergleich zum Haushaltsplan des Vorjahres werden nachfolgend im Einzelnen dargestellt.
Ertrags- und Aufwandsplan
Der Ertrags- und Aufwandsplan 2026 weist mit dem Fehlbetrag von 48,1 Mio. € im Vergleich zum geplanten Überschuss von 51,5 Mio. € im Jahr 2025 eine Ergebnisverschlechterung von 99,6 Mio. € aus. Sie summiert sich aus höheren Erträgen von 50,6 Mio. € und höheren Aufwendungen von 150,2 Mio. €.
Im Einzelnen ergibt sich dabei folgendes Bild:
Die Rundfunkbeiträge stellen die mit Abstand größte Ertragsposition dar. Die Planung unterstellt den von der KEF im Februar 2024 in ihrem 24. KEF-Bericht für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 empfohlenen Rundfunkbeitragshöhe von 18,94 Euro und basiert auf der gemeinsamen Prognose von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Zentralem Beitragsservice vom März 2025. In den Rundfunkbeiträgen des ZDF ist seit dem 1. Januar 2017 auch ein Anteil an den zweckgebundenen Mitteln zur Schließung der Lücke zwischen Altersversorgungsrückstellung und Deckungsstock enthalten, die sich infolge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ergeben hat. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist dabei auf positive Mengeneffekte bei den beitragspflichtigen Sachverhalten zurückzuführen.
Der Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,94 Euro wird wie folgt verteilt:
Die Werbe- und Sponsoringerträge sowie die Kostenerstattungen fallen aufgrund der im Planjahr im Vergleich zum Vorjahr größeren Anzahl an herausragenden Sportgroßereignissen höher aus.
Der Ansatz der Zinserträge berücksichtigt kurz- und langfristige Zinserträge. Der etwas über dem Vorjahresplan liegende Ansatz geht auf eine etwas höhere Ertragserwartung im kurzfristigen Bereich zurück.
Die Anderen Erträge steigen im Wesentlichen aufgrund höherer Rückkaufswerte für die Rückdeckungsversicherung an. Daneben sind auch Mehrerträge gegenüber dem Vorjahr infolge von Veräußerungen von Immobilien eingeplant. Die Veräußerungen wirken sich negativ auf die Erträge aus Mieten und Pachten aus.
Aufwendungen
Die Aufwendungen setzen sich aus folgenden Aufwandskategorien zusammen:
Die Personalaufwendungen lassen sich in Arbeitsentgelte und Soziale Aufwendungen sowie Aufwendungen für die Altersversorgung aufteilen. Für die Planung der Arbeitsentgelte und Sozialen Aufwendungen wird zunächst die Vergütungsstruktur des aktuellen Tarifvertrages unterstellt. Für den Zeitraum nach dem Auslaufen des Tarifvertrages wird ab dem 01.08.2026 eine Gehaltstarifsteigerung von 1,52 Prozent berücksichtigt. Der Anteil der Personalaufwendungen ohne Altersversorgung an den Gesamtaufwendungen beläuft sich im Jahr 2026 auf 14,9 Prozent. Die Aufwendungen für die Altersversorgung setzen sich im Wesentlichen aus den Beiträgen des ZDF zur Pensionskasse, den direkt vom ZDF zu zahlenden Renten und der Veränderung (Reduzierung) der Versorgungs- bzw. Beihilferückstellung zusammen.
Die Programmaufwendungen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr. Dieser Anstieg geht insbesondere auf einen Anstieg des Sendeaufwands zurück. Der Sendeaufwand umfasst die unmittelbar den zu sendenden Programmen zuordenbaren Kosten. Hier wirken sich neben den im Zwei-Jahres-Rhythmus schwankenden höheren Aufwendungen für Sportgroßereignisse strukturelle Veränderungen innerhalb der Programmaufwendungen erhöhend aus. Im Haushaltsplan 2026 werden Aufwendungen für non-lineare Programmprojekte im Sendeaufwand erfasst. In den Vorjahren waren diese in den Sonstigen Programmaufwendungen budgetiert.
Die Sonstigen Programmaufwendungen enthalten Aufwendungen des ZDF für die Kopfstelle des Kinderkanals in Erfurt, für funk und auch Honorare für Freie Mitarbeit. Der markante Rückgang ist im Wesentlichen auf die bereits erwähnte Verschiebung von non-linearen Projekten in den Sendeaufwand zurückzuführen.
Die Anderen Programmaufwendungen beinhalten Aufwendungen, die den Sendungen nur in ihrer Gesamtheit zurechenbar sind, bei denen aber eine Aufteilung auf einzelne Programmbeiträge nicht möglich bzw. nicht zweckmäßig ist. Hierzu zählen beispielsweise Aufwendungen für Sendepauschal- oder Nachrichtenagenturverträge.
Unter der Programmverteilung werden die Aufwendungen subsumiert, die entstehen, um den Nutzerinnen und Nutzern die Angebote des ZDF zugänglich zu machen. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf höhere Aufwendungen im Bereich des Streamings zurückzuführen.
Unter die Geschäftsaufwendungen fallen die Sachkosten, die nicht unmittelbar den Produktionen, aber einzelnen Geschäftseinheiten zugeordnet werden können. Die größten Positionen des Geschäftsaufwandes sind Aufwendungen für die Bereitstellung und den Betrieb der IT sowie Unterhaltsaufwendungen für Gebäude, Grundstücke und technische Anlagen inklusive der Energiekosten. Daneben sind auch die Geschäftsbesorgungsentgelte, Zuwendungen an Filmfördereinrichtungen, Aufwendungen für Werbung und Geschäftsbedürfnisse Bestandteile der Geschäftsaufwendungen. Der Anstieg ergibt sich als Saldo aus einer Vielzahl von Effekten. Der größte Anstieg ist auf Aufwendungen zurückzuführen, die im Rahmen der Gemeinschaftsproduktionen von Sportgroßereignissen anfallen und die aufgrund der größeren Anzahl an Veranstaltungen höher eingeplant werden. Dieser höhere Aufwand steht auch im Zusammenhang mit dem Anstieg der Kostenerstattungen auf der Ertragsseite. Weitere Mehrbedarfe zeigen sich bei den geplanten Aufwendungen für die IT-Sicherheit und KI-Dienste sowie gestiegenen Lizenz- und Wartungsaufwendungen für Hard- und Software-Produkte.
Zu den Anderen Aufwendungen zählen im Wesentlichen der betriebliche Steueraufwand, die auf ARTE und die KEF entfallenen Beitragsanteile, die Kosten für den Beitragseinzug sowie die Sonstigen Anderen Aufwendungen. Der Anstieg bei den der Sonstigen Anderen Aufwendungen gegenüber dem Vorjahresplan ist maßgeblich auf höhere Abschreibungen, die den größten Posten der Sonstigen Anderen Aufwendungen bilden, und höhere Prämienzahlungen an die Rückdeckungsversicherungen zurückzuführen.
Finanzplan
Im Vergleich zum geplanten Fehlbetrag von 29,3 Mio. € im Finanzplan 2025 bedeutet das Ergebnis des Haushaltsplanes 2026 mit einem Fehlbetrag von 105,4 Mio. € eine Ergebnisverschlechterung von 76,1 Mio. €. Sie saldiert sich aus um 26,8 Mio. € geringeren Einnahmen und um 49,3 Mio. € höheren Ausgaben. In den Erläuterungen wird insbesondere auf die nicht erfolgswirksamen Einnahmen bzw. die nicht erfolgswirksamen Ausgaben eingegangen.
Im Einzelnen ergibt sich dabei folgendes Bild:
Der Haushaltsplan für das Jahr 2026 sieht bei den Einnahmen eine Verringerung des Programmvermögens vor. Diese geht maßgeblich darauf zurück, dass im Jahr 2026 Übertragungen von Sportveranstaltungen stattfinden, für die im bereits im Vorfeld Anzahlungen erfolgt sind. Für den Neubau des Bürogebäudes ist die Aufnahme einer letzten Kredittranche berücksichtigt. Das Ergebnis des Ertrags- und Aufwandsplan schlägt sich im Jahr 2026 nicht auf der Einnahmenseite sondern bei den Ausgaben des Finanzplans nieder.
Bei den Ausgaben sind die Sachinvestitionen zu erwähnen, die Ihren Schwerpunkt bei der Produktions- und Sendetechnik und bei der Informations- und Systemtechnologie haben.
Die größte Veränderung ergibt sich aus der Berücksichtigung des Fehlbetrages aus dem Ertrags- und Aufwandsplan.
Hier geht es zum Haushaltsplan 2025