Sie können sich mit allen Anliegen, die Programme des ZDF betreffen, an den Fernsehrat wenden:
Postanschrift
ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN
Geschäftsstelle Fernsehrat und Verwaltungsrat
55100 Mainz
Programmbeschwerden gemäß § 21 Abs. 2 der ZDF-Satzung
Programmbeschwerden, in denen eine konkrete Verletzung der für die ZDF-Programme geltenden Rechtsvorschriften in einer konkret zu benennenden Sendung oder einem Beitrag behauptet wird, können über ein entsprechendes Formular an den Fernsehrat gesandt werden.