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Aktenzeichen XY... Ungelöst: Das Konzept der Sendung

Aktenzeichen XY... Ungelöst:Das Konzept der Sendung

"Aktenzeichen XY... Ungelöst" gehört zu den beliebtesten Sendungen im deutschsprachigen Europa und ist im Programm des ZDF zu einem Markenzeichen geworden.

Sedungsteaser "Aktenzeichen XY... Ungelöst" mit Moderator Rudi Cerne

"Aktenzeichen XY... Ungelöst" mit Rudi Cerne

Quelle: ZDF/ Tobias Schult

Die Sendung hat Tradition, doch ihr Anliegen ist heute mindestens so aktuell wie vor mehr als 50 Jahren bei der Erstausstrahlung im Oktober 1967: die Verbrechensbekämpfung zu unterstützen.

Die Zuschauer können dabei helfen, ungelöste Kriminalfälle aufzuklären, unbekannte Täter zu identifizieren und flüchtige Verbrecher aufzuspüren. In kurzen Filmen werden Verbrechen von Schauspielern nachgestellt. Danach werden die Zuschauer einbezogen. Kann jemand sachdienliche Hinweise zu den gezeigten Personen oder Gegenständen geben? Oft führen die Angaben der XY-Zuschauer zur Aufklärung der Taten. Die XY-Statistik beweist es.

Aktenzeichen XY... ungelöst basiert auf einem engen Zusammenwirken der XY-Redaktion mit den Strafverfolgungsbehörden. In XY werden in der Regel nur so genannte Kapitaldelikte aufgenommen, das heißt besonders schwere Verbrechen, deren Aufklärung bei der Polizei höchste Priorität besitzt. Dazu zählen beispielsweise Mord, Sexualdelikte, Raub oder schwere Betrugsfälle. Kommen die Ermittlungsbehörden mit den klassischen Fahndungsmethoden nicht weiter, suchen sie die Zusammenarbeit mit der Fernsehredaktion von Aktenzeichen XY... ungelöst. Umgekehrt geht die Redaktion bei Fällen von großer öffentlicher Bedeutung oder Aufmerksamkeit auf die zuständigen Behörden zu. Gemeinsam wird dann über die Veröffentlichung und Darstellung des Falles beraten.




"Themenlieferanten" für die Beiträge in XY sind die Strafverfolgungsbehörden, also die örtliche Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaften, die Landeskriminalämter und das BKA. Auch ausländische Fälle werden regelmäßig ausgestrahlt, sofern es einen Bezug ins Sendegebiet gibt.

So helfen Sie der Polizei - Ihre Hinweise nehmen entgegen:

  • das Aufnahmestudio in München
(am Sendeabend 20.15 bis 1.30 Uhr):
Telefon: (089) 95 01 95
  • die für den Fall zuständige Dienststelle
  • jede andere Polizeidienststelle,
  • die Redaktion per E-Mail: xy@zdf.de

Rechtliche Voraussetzungen

Fernsehfahndung ist genau geregelt. Bereits zur ersten Sendung haben sich das ZDF und die Strafverfolgungsbehörden über die Grenzen der Fahndung verständigt. Es wurden Grundsätze gefasst, die sechs Jahre später von den Justizministern des Bundes und der Länder durch eine Verfügung bestätigt wurden. Diese bildet bis heute die wesentliche rechtliche Grundlage für eine Fahndung in XY.

Aktenzeichen XY... Ungelöst

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    Aktenzeichen XY... Ungelöst:Die XY-Statistik


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