Wahl des Intendanten oder der Intendantin des ZDF
Der Fernsehrat wählt die Intendantin oder den Intendanten des ZDF für die Dauer von fünf Jahren. Das ist in § 26 Absatz 1 des ZDF-Staatsvertrags festgelegt.
Auf dieser Seite informiert der Fernsehrat über die öffentliche Ausschreibung des Amtes des Intendanten/der Intendantin sowie über die Voraussetzungen zu dieser Wahl, insbesondere über die inhaltlichen Anforderungen an das Amt.
Termin und Unterlagen
Die Amtszeit des Intendanten Dr. Norbert Himmler endet am 14. März 2027. Die Wahl wird in der Sitzung des Fernsehrates am 13. März 2026 stattfinden. Bewerbungen sind bis zum 30. Januar 2026 an den Fernsehrat unter folgender Adresse zu richten: intendantenwahl@zdf.de.
Sämtliche an den Fernsehrat gerichteten Bewerbungen, die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 2 ZDF-Staatsvertrag erfüllen, werden allen Mitgliedern des Gremiums bekannt gemacht. Die Bewerbungsunterlagen werden in Textform erbeten.
Anforderungen an den Intendanten/die Intendantin
Das Verfahren sowie die inhaltlichen Voraussetzungen für das Amt des Intendanten / der Intendantin (Anforderungsprofil) sind in der vom Fernsehrat und Verwaltungsrat des ZDF beschlossenen Wahlsatzung geregelt:
Es gelten die Vorgaben des § 26 ZDF-Staatsvertrags. Danach darf Aufgaben des Intendanten nur wahrnehmen, wer
- seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat,
- unbeschränkt geschäftsfähig ist,
- unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann,
- die Fähigkeit besitzt, öffentliche Ämter zu bekleiden und die Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen sowie
- Grundrechte nicht verwirkt hat.
Darüber hinaus sind die nachfolgenden inhaltlichen Voraussetzungen an das Amt des Intendanten/der Intendantin zu stellen:
- Berufs- und Managementerfahrung in der Medienbranche mit entsprechender Budget- und Personalverantwortung,
- nationale und internationale Medienmarkterfahrung,
- nachdrückliche Identifikation mit dem Programmauftrag des ZDF und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk,
- strategische Kompetenz für die Weiterentwicklung des ZDF und der öffentlich-rechtlichen Medien, auch in internationalen Kooperationen,
- strategische Kooperationsfähigkeit mit externen Partnerinnen und Partnern,
- Kooperationsfähigkeit mit den Gremien des ZDF,
- Dialogfähigkeit zu unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen,
- ausgeprägte Werteorientierung, die auf eine freiheitlich-demokratische, solidarische, gerechte und inklusive Gesellschaft gerichtet ist.
Die hier zitierten und auch die übrigen für das ZDF relevanten Rechtstexte finden Sie gebündelt unter Gesetze und Vorschriften für das ZDF.
Grundsätzliches zur Wahl
Bewerbungen können nur dann zur Wahl zugelassen werden, wenn sie von einem Mitglied des Fernsehrates als Wahlvorschlag eingebracht werden. Für die Wahl sind mindestens drei Fünftel der Stimmen der gesetzlichen Mitglieder erforderlich. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Fernsehrat wählt den Intendanten/die Intendantin in geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren (§ 26 Abs. 1 ZDF-Staatsvertrag).