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Datenschutzaufsicht im ZDF

Verantwortung:Datenschutzaufsicht im ZDF

Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte: zuständig für die Datenschutzaufsicht im ZDF.

Archiv: Mehrere Netzwerk-Kabelstecker leuchten am 16.10.2014 in der Netzwerkzentrale

Quelle: dpa

Datenschutzaufsicht im ZDF

Wegen der verfassungsrechtlich garantierten Staatsferne des Rundfunks obliegt gemäß § 16 ZDF-Staatsvertrag in Verbindung mit Art. 51 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Aufsicht über den Datenschutz im ZDF nicht den staatlichen Datenschutzbehörden, sondern dem Rundfunkdatenschutzbeauftragten. Er wird vom Fernsehrat mit Zustimmung des Verwaltungsrats bestellt, arbeitet weisungsfrei und ist in der Ausübung seines Amtes nur dem Gesetz unterworfen.

Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte

Rundfunkdatenschutzbeauftragter des ZDF ist seit Januar 2023 Stephan Schwarze. Er überwacht gemäß DSGVO die Einhaltung der Datenschutzvorschriften des ZDF-Staatsvertrages, des Rundfunkstaatsvertrages und sämtlicher weiterer das ZDF betreffenden Vorschriften über den Datenschutz bei der gesamten Tätigkeit des ZDF und seiner Beteiligungsunternehmen.

Jede Person hat das Recht, sich unmittelbar an den Rundfunkdatenschutzbeauftragten zu wenden, wenn sie der Ansicht ist, bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch das ZDF oder seine Beteiligungsunternehmen in ihren schutzwürdigen Belangen verletzt worden zu sein.

Kontakt:
Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte
Stephan Schwarze
Kantstraße 71-73
04275 Leipzig
rundfunkdatenschutz.de
Beschwerdeformular der Aufsichtsbehörde

Tätigkeitsberichte

VerantwortungTätigkeitsbericht 2024
PDF 1,88 MBHerunterladen
Tätigkeitsbericht 2023
PDF 3,56 MBHerunterladen
Tätigkeitsbericht 2021
PDF 590,12 kBHerunterladen
Tätigkeitsbericht 2020
PDF 422,38 kBHerunterladen
Tätigkeitsbericht 2019
PDF 644,36 kBHerunterladen
Tätigkeitsbericht 2016 - 2018
PDF 304,58 kBHerunterladen
Tätigkeitsbericht 2014 - 2015
PDF 166,95 kBHerunterladen
Tätigkeitsbericht 2012 -2013
PDF 345,27 kBHerunterladen