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FAQ

Verkauf startet am 3. April : Was Sie zum 49-Euro-Ticket wissen müssen

Datum:

Das sogenannte Deutschlandticket kommt wie geplant am 1. Mai. Der Verkauf startet laut Verkehrsminister am 3. April. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Angebot.

"Das Ticket ist auf Dauer angelegt und wird für eine bessere Auslastung des Verkehrs sorgen", sofern in den Verkehrsausbau investiert werde, so der Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz Oliver Krischer, B'90/Grüne.

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Die Verkehrsminister und Verkehrsministerinnen der Länder haben den Start des 49-Euro-Tickets zum 1. Mai bestätigt. Der Verkauf des sogenannten Deutschlandtickets startet am 3. April. Das bundesweit gültige Monatsticket für den Nahverkehr soll den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel fördern. Es baut auf den Erfahrungen des beliebten Neun-Euro-Tickets auf. Die wichtigsten Fakten im Überblick:

Wo gilt das 49-Euro-Ticket?

Das 49-Euro-Ticket soll in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln in Deutschland gelten, also im Bahn-Regionalverkehr, in Bussen, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen. Nicht enthalten sind Fernbusse und Fernzüge - wie ICE, EC und IC der Deutschen Bahn oder anderer Anbieter.

In welcher Form wird das Ticket angeboten?

Am 3. April soll der Vorverkauf beginnen. Das Ticket wird digital angeboten, also per Smartphone-App. Es soll aber auch eine Chipkarte geben - und zunächst zudem in ausgedruckter Form akzeptiert werden. Das Deutschlandticket ist personengebunden, also nicht übertragbar. Auf jeden Fall muss ein Abonnement abgeschlossen werden, das aber monatlich kündbar sein soll.

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Was bietet die Deutschlandticket-App?

Die App "Dein Deutschlandticket" wird nach Angaben des Entwicklers Mobilitiy Inside ebenfalls ab Anfang April in den App-Stores verfügbar sein und ermöglicht das Abschließen und Kündigen des Abos in wenigen Schritten. Außerdem bietet die App die Verknüpfung mit Angeboten wie E-Scooter- und Bike-Sharing und künftig den Kauf weiterer Fahrkarten etwa zur Fahrradmitnahme, für lokale Ticketangebote oder für den DB-Fernverkehr. Das Ticket wird auch in der DB-Navigator-App und als Chipkarte in den DB-Verkaufsstellen sowie bei einigen Verkehrsverbünden erhältlich sein.

Was passiert mit bestehenden Abo-Verträgen?

Viele Verkehrsunternehmen und -verbünde weisen bereits darauf hin, dass Abo-Verträge mit Laufzeiten über den 1. Mai hinaus dann auf das 49-Euro-Ticket umgestellt werden können. Teils soll dies automatisch geschehen, teils müssen Fahrgäste dafür selbst aktiv werden.

Gibt es Mitnahmeregeln für andere Menschen, Fahrräder oder Hunde?

Mitnahmeregeln etwa für Familienangehörige, abends oder am Wochenende sind nicht vorgesehen. Ausgenommen sind Kinder bis sechs Jahre, deren Mitnahme in der Regel auch sonst kostenfrei ist. Regionale Ausnahmen sind aber möglich. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg etwa erlaubt in seinem Tarifgebiet die Mitnahme eines Hundes.

Bei der Mitnahme von Fahrrädern könnte es unübersichtlich werden. Hier können die jeweiligen regionalen Verkehrsverbünde nämlich selbst entscheiden, ob ein Zusatzticket nötig ist. Eine einheitliche Regelung ist nicht vorgesehen.

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Gibt es Zusatzangebote?

Eine Verknüpfung mit verbilligten Jobtickets ist geplant. Zudem wird regional diskutiert, ergänzend oder alternativ zum 49-Euro-Ticket Vergünstigungen für Schülerinnen und Schüler, Studierende und für Menschen, die Sozialleistungen erhalten, anzubieten. Auch zusätzliche Fahrrad-Monatskarten werden erwogen. Forderungen gibt es auch nach Sonderregeln für Familien. Nach den bisherigen Plänen müsste jedes Familienmitglied ab sechs Jahren ein eigenes Ticket erwerben - anders als bei vielen bestehenden Ticketangeboten.

Wer profitiert wie stark von dem neuen Ticket?

Das ist abhängig von der individuellen ÖPNV-Nutzung sowie den bisherigen Ticketangeboten der jeweiligen Region. Klar ist, dass bisherige Abo-Preise in Ballungsräumen meist deutlich über 49 Euro liegen, gerade für ländliche Regionen oft sogar im dreistelligen Bereich. Besonders stark profitieren dürften Pendlerinnen und Pendler im Umland großer Städte sowie Menschen, die viel an unterschiedlichen Orten unterwegs sind.

Weniger attraktiv ist das 49-Euro-Ticket für ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer, die bereits von vergünstigten Angeboten wie Sozialtickets profitieren, häufig Sonderregelungen wie Mitfahrangebote nutzen, sich mit anderen Menschen ein Ticket teilen oder an deren Wohnort die Verkehrsanbindung besonders schlecht ist. Allerdings dürfte sich das Ticket auch bei gelegentlichen, weiteren Fahrten im ländlichen Raum rasch lohnen. Durch die monatliche Kündbarkeit ist es so auch für Ausflüge oder Kurzurlaube interessant.

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Welche Auswirkungen hat das 49-Euro-Ticket auf das bestehende Tarifsystem?

Tarif- und Verbundgrenzen verlieren plötzlich an Bedeutung. Für viele, die bisher Nahverkehrstickets einzeln erwerben, dürfte ein Abo für 49 Euro attraktiv werden. Viele bestehende Ticket- und Abo-Angebote dürften hingegen nicht mehr konkurrenzfähig sein.

Ist das Ticket final beschlossen?

Nein. Anfang März hatte sich erstmals der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befasst. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) strebt den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch im März an. Dafür müsste der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 31. März der Vorlage zustimmen. Das gilt aber als sehr wahrscheinlich.

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