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    Künstliche Intelligenz - Kenntlichmachung

    Künstliche Intelligenz - Kenntlichmachung

    Transparenter KI-Einsatz in ZDF-Programmangeboten – plattformübergreifend, erkennbar und nachvollziehbar. Die Grundlage bilden die KI-Grundsätze des ZDF.

    Typical für Künstliche Intelligenz KI: Hand am Laptop mit stilisiertem Datenstrom über der Tastatur im Raum
    Künstliche Intelligenz: aus dem Wirtschaftsleben und dem Privaten kaum mehr wegzudenken.
    Quelle: PantherMedia/Unimages2527

    Wie in den KI-Grundsätzen des ZDF beschrieben, werden Inhalte, die mit Unterstützung von generativer KI erstellt wurden, wo journalistisch geboten, für die Nutzerinnen und Nutzer kenntlich gemacht. Diese Regeln der Kenntlichmachung gelten plattformübergreifend - auch im Bereich Social Media.
    Grundsätzlich werden alle Beiträge des ZDF von Redakteurinnen und Redakteuren qualitätsgesichert und verantwortlich redaktionell abgenommen. Dies betrifft auch sämtliche Inhalte, die mithilfe von generativer KI entstanden sind. Das ZDF kommuniziert bzw. kennzeichnet, wo und wie es Künstliche Intelligenz nutzt und leistet mit diesem Vorgehen auch einen Beitrag zur Medienbildung: Die Nutzenden können den Einsatz nachvollziehen und damit einordnen.
    Allgemeine Hinweise zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz für die Herstellung von Programminhalten sind auf dieser KI-Transparenzseite aufgeführt. Bei konkreten Projekten findet eine Kennzeichnung zusätzlich nach programmlicher Maßgabe einzelfallbezogen und produktnah statt – beispielsweise als Hinweis im Abspann oder direkt am Bild/Video. Die Art der Kennzeichnung richtet sich nach der Art der Nutzung und dem Genre, in dem KI eingesetzt wird. Das ZDF unterscheidet dabei im Wesentlichen zwischen drei Kennzeichnungsstufen.

    Stufe 1

    Für die redaktionelle Arbeit ist KI mittlerweile oft ein wertvolles Hilfsmittel: Im Bereich der Recherche, bei der Themenfindung sowie für Vorschläge zum Beispiel in Form von Sentiment-Analysen oder für Inspiration können KI-Tools als Werkzeug genutzt werden.

    Stufe 2

    In Stufe 2 wird KI auch für Änderung, Anpassung oder Überführung bereits veröffentlichter und abgenommener Inhalte verwendet. So wird KI zum Beispiel für Übersetzungen in andere Sprachen, Überführungen im Sinne der Barrierefreiheit oder Live-Untertitelung genutzt. Auch für automatisierten Schnitt kann KI zum Einsatz kommen. Dabei ist sicherzustellen, dass KI die Realität nicht verfremdet. 
    Zudem können in unterschiedlichen Anwendungsbereichen auch KI-generierte Bilder und Videos genutzt werden – wie beispielsweise im zeitgeschichtlichen Kontext, wenn es um die Rekonstruktion von Ereignissen geht, zu denen keine Aufnahmen vorliegen können (Mittelalter, etc.). Hier bildet KI die nächste Entwicklungsstufe jahrelang erprobter Technologien wie beispielsweise CGI, also computergenerierter Bildeffekte, worauf im Abspann hingewiesen wird.

    Stufe 3

    Anders als in den anderen Stufen ist in Stufe 3 der Einsatz von KI nur möglich, wenn eine Kennzeichnung unmittelbar am Produkt stattfindet (z. B. Einblendung). Das gilt grundsätzlich für die Generierung von KI-Inhalten, die als Abbild der Realität verstanden werden können (z. B. Berichte über Deepfakes in den Nachrichten).