Barrierefreiheit:Vorgaben Audiodeskription
Grundsätze der Audiodeskription im deutschsprachigen Raum: Standards, Regeln und Prozesse für eine barrierefreie Filmbeschreibung und gleichwertiges Filmerleben.
Die neun Landesrundfunkanstalten der ARD, ORF, SRF, ZDF sowie der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V., Hörfilm e.V., audioskript, die Deutsche Hörfilm gGmbH, D-Facto Motion, Kinoblindgänger und Nicolai Produktion haben sich auf eine Reihe von Grundsätzen für die Erstellung von Audiodeskriptionen im deutschsprachigen Raum verständigt. Sie sollen die Basis der redaktionellen Arbeit sein. Senderspezifische Arbeitsweisen und darüberhinausgehende Vorgaben finden sich in den Regelwerken der einzelnen Häuser.
Präambel
Was Sehende sehen, müssen blinde und sehbehinderte Menschen in der Filmbeschreibung hören.
Eine Audiodeskription resultiert aus der Ergänzung der Filmtonspur um eingesprochene Textelemente, die die Bildinhalte des Films wiedergeben bzw. akustisch verfügbar machen. Die Tonspur ist der wertvollste Zugang zum Film für blinde und sehbehinderte Menschen. Sie enthält für Nichtsehende eine Informationsdichte, die für Sehende nicht unmittelbar nachvollziehbar ist. Aus diesem Grunde ist die Einbindung von qualifizierten blinden und sehbehinderten Autorinnen und Autoren in den Erstellungsprozess der Audiodeskription dringend empfohlen, zumindest in Form einer gründlichen redaktionellen Abnahme des Manuskriptes durch eine(n) blinde(n)/sehbehinderte(n) Autorin/Autor sowie eine(n) sehende(n) Redakteurin/Redakteur.
Basis für eine gute Audiodeskription ist eine Analyse der inhaltlichen und formalen Aspekte des Films. Aus dieser Analyse des Films (Bild und Ton) leiten sich in den vier Schritten des Arbeitsprozesses die Entscheidungen über die Ergänzung der Tonspur durch Sprache ab. (Anm.: 1. Auswahl der zu beschreibenden Bildelemente; 2. Art und Umfang; 3. Platzierung; 4. Einbindung in die Tonspur).
Ziel der Audiodeskription ist es, den blinden und sehbehinderten Menschen ein barrierefreies Filmerlebnis zu ermöglichen, das dem Erlebnis der Sehenden entspricht. Dabei soll der Film als Gesamtkunstwerk erhalten bleiben.
Eine Audiodeskription sollte immer von entsprechend ausgebildeten Redakteurinnen und Redakteuren abgenommen werden.
Bei der Abnahme ist auf die Einhaltung folgender Mindestanforderungen zu achten:
- Die Audiodeskription muss Antworten auf die Fragen "Wer, Wo, Was, Wann" in jeder für den Handlungsablauf wichtigen Situation klären.
- Beschreibungen sollen den Film wenig beeinträchtigen und deshalb in den Dialogpausen, aber dennoch möglichst handlungssynchron erfolgen.
- In der Audiodeskription müssen Protagonistinnen und Protagonisten möglichst frühzeitig beschrieben werden:
- Alter
- Haarfarbe
- Hautfarbe
- Beeinträchtigungen
- Kleidung
- Körpersprache
- Gesichtsausdrücke
- Gestik und Gesichtsausdrücke sollten sorgfältig abgewogen und eher vorsichtig beschrieben werden. Sie können schnell missverstanden werden.
- Handlungsrelevante Geräusche sollen nicht übersprochen werden; Filmmusik berücksichtigen, relevante Akzente möglichst freilassen. (Töne und Geräusche können im Einzelfall irritierend und unverständlich sein. In diesem Fall muss die Audiodeskription eingreifen und den irritierenden Ton/das Geräusch identifizieren).
- Farben spielen für blinde und sehbehinderte Menschen eine wichtige Rolle. Deshalb sollten sie erwähnt werden.
- Die Audiodeskription sollte nicht erklären, nicht bewerten und nicht interpretieren.
- Handlungen nicht zu stark zusammenfassen, sondern dem Genre und der Stimmung des Films anpassen.
- Auf die allgemeine Formulierung "Wir sehen" wird verzichtet.
- Beschreibungs-Texte werden im Präsens formuliert; in Ausnahmefällen ist auch Perfekt möglich.
- Keine verschachtelten Sätze, keine komplizierten Satzkonstruktionen. Bei Satzstellung und Wortwahl Wiederholungen vermeiden, sodass keine Monotonien entstehen.
- Unbestimmter Artikel beim ersten Erwähnen von Räumen, Gegenständen etc. (Es sei denn, sie sind ganz offensichtlich zuzuordnen. Beispiel: seine Wohnung/ sein Bett/seine Zahnbürste).
- Bei der Beschreibung sollen nur bekannte Fachbegriffe verwendet werden. Falls unbekannte Fachbegriffe notwendig sind, müssen die kurz erläutert werden.
- In Audiodeskriptionen sollten keine filmtechnischen Begriffe verwendet werden. Vielmehr sollte deren Wirkungsweise sprachlich transportiert werden.
- Regional bekannte Ortsnamen nur dann verwenden, wenn sie inhaltlich relevant sind. In dem Fall sollten sie beschrieben und eingeführt werden. Bekannte Orte, Plätze usw. können benannt werden.
- Rechts-Links-Frage: Bei Richtungsangaben hat die Perspektive des Betrachters Vorrang. Außer es geht um die Person, um "seinen" linken Fuß/Arm etc. Dann gilt das Körperprinzip.
- Markennamen können genannt werden, wenn sie handlungsrelevant und oder wichtig für die Charakterisierung einer Figur sind.
- Texteinblendungen (z.B. Bauchbinden) und Untertitel werden vorgelesen.
- Die Film-Beschreibung muss in jedem Fall vor dem Beginn des Abspanns beendet sein.
- AD-Sprecherin/-Sprecher/Synthetische Stimme/KI-Stimme, Stimmlage, Sprechtempo usw. sollten immer auf das Original abgestimmt ausgewählt werden.
- Bei der Tonmischung müssen die technischen Normen (z.B. Tonaussteuerung nach EBU R 128 - Lautheit) eingehalten werden.
- Die Tonmischung soll den Charakter und die Atmosphäre der Originalversion unterstützen. Die Beschreibung sollte an allen Stellen des Films gut verständlich sein. Originalfilmton und Beschreiber-Text stehen dabei in einem gleichrangigen akustischen Verhältnis zueinander.