Handy am Arbeitsplatz: Ist die private Nutzung erlaubt?

    Internet und Social Media:Private Handynutzung im Job: Was ist erlaubt?

    von Lara Leidig
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    Im Zeitalter von Smartphones und Social Media lauert auch auf der Arbeit jederzeit die Gefahr, sich in der virtuellen Welt zu verlieren. Welche Konsequenzen können hier drohen?

    Eine Frau arbeitet im Homeoffice.
    Der Arbeitgeber bestimmt die Regelung zur privaten Nutzung des Mobiltelefons am Arbeitsplatz.
    Quelle: dpa

    Ob Instagram, Twitter, jetzt X, oder Facebook - gerade in den letzten Jahren hat die Nutzung von Social Media und anderen digitalen Medien zugenommen. Nach den Ergebnissen der ARD/ZDF-Onlinestudie 2023 nutzt rund die Hälfte der Deutschen wöchentlich und gut ein Drittel täglich soziale Medien. Es ist also nicht verwunderlich, dass auch die Arbeitszeit nicht immer frei von Smartphone- und Social-Media-Nutzung bleibt. Daher lohnt sich ein Blick darauf, welche Regelungen gelten.
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    Social Media zu privaten Zwecken

    Bei der Frage, ob private Internet- und Social-Media-Nutzung während der Arbeitszeit zulässig ist, sollte man zunächst auf die allgemeinen Pflichten des Arbeitnehmers schauen: "Während der Arbeitszeit sind Arbeitnehmer zur Erbringung ihrer Arbeitsleistung verpflichtet", so Marina Csizmadia, Rechtsanwältin bei Kliemt Arbeitsrecht.
    Das private Surfen mit dem eigenen Handy stelle daher grundsätzlich eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten dar. "Genau genommen kann es sich im Einzelfall auch hierbei um einen Arbeitszeitbetrug handeln", so die Arbeitsrechtsexpertin.
    Im äußersten Fall kann die private Social-Media-Nutzung sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dazu müsse aber eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegen, so Csizmadia. Diese muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen.

    Aus Arbeitgebersicht empfiehlt sich in jedem Fall eine präzise Dokumentation von Pflichtverstößen. Hierzu gehört etwa die Feststellung von Datum, Uhrzeit, Verweildauer und Domain.

    Marina Csizmadia, Expertin für Arbeitsrecht

    Lediglich in den Pausen bleibt es dem Arbeitnehmer freigestellt, die sozialen Netzwerke zu nutzen. Allerdings müssen die Pausenzeiten eingehalten werden.
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    Das private Handy am Arbeitsplatz

    Eine ausdrückliche Regelung zur Nutzung des privaten Mobiltelefons am Arbeitsplatz steht nicht im Gesetz. Es unterliegt daher dem Weisungsrecht des Arbeitgebers zu bestimmen, wieviel private Handynutzung während der Arbeitszeit noch in Ordnung ist.

    Sofern Arbeitgeber die private Internetnutzung am Arbeitsplatz (teilweise) zulassen möchten, sollten die Grenzen vorab präzise festgelegt werden.

    Marina Csizmadia, Expertin für Arbeitsrecht

    Das gelte sowohl für den zeitlichen Rahmen als auch für den Inhalt. Beispiele seien hier Regeln zum Herunterladen von externen Programmen und kostenpflichtigen Inhalten sowie Regeln zum Datenschutz. Eine allgemeine Faustformel für Arbeitgeber gibt es aber nicht. Gerade bei Notfällen darf das Handy auch privat genutzt werden.

    Handyverbot durch den Arbeitgeber

    Der Arbeitgeber kann auf Grundlage seines Weisungsrechts Regelungen hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer in seinem Betrieb treffen. Davon ist ein allgemeines Verbot für private Handy- und Internetnutzung erfasst. Über diese Regelungen muss er die Arbeitnehmer beispielsweise durch einen Aushang oder eine schriftliche Mitteilung in Kenntnis setzen. Auch Verbote im Einzelfall sind möglich. Der Arbeitgeber muss aber das Interesse des Arbeitnehmers auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit berücksichtigen.
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    Private Nutzung des Diensthandys

    Viele Arbeitgeber überlassen ihren Arbeitnehmern Smartphones zur dienstlichen Kommunikation. Ob diese Diensthandys auch zu privaten Zwecken genutzt werden dürfen, ist einzelfallabhängig.
    Im Grundsatz ist die private Nutzung des Diensthandys auch ohne ausdrückliches Verbot untersagt. Wegen der heute üblichen Telefonflatrates ist ein Schaden für den Arbeitgeber aber nicht zu erwarten, solange die Arbeitsleistung nicht leidet. Eine bloß geringfügige private Nutzung ist deswegen in der Regel noch in Ordnung.

    Klare Regelungen hilfreich

    Der Arbeitgeber kann allerdings die private Diensthandynutzung selbst auch ausdrücklich regeln. "Es empfehlen sich fest umrissene Bestimmungen", erklärt Arbeitsrechts-Expertin Csizmadia. "Eine klare Policy gibt allen Beteiligten die notwendige Sicherheit."
    Eine Möglichkeit besteht darin, dass eine Unternehmensrichtlinie beschlossen wird, die die private Nutzung gestattet. Darüber hinaus sind individuelle Regelungen im Arbeitsvertrag möglich. Andererseits kann der Arbeitgeber die private Nutzung aber auch vollständig verbieten.
    Lara Leidig ist Rechtsreferendarin in der Fachredaktion Recht und Justiz des ZDF.

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