Im Scheidungsfall: Was beim Ehe-Aus zu beachten ist

    Rechtliches zur Scheidung:Was beim Ehe-Aus zu beachten ist

    von Gianna Pagliaro
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    Lassen sich zwei Menschen scheiden, wird es oft emotional. Das Rechtliche haben Trennungswillige dabei nicht immer im Blick. Jedoch gibt es hier Fallstricke, die man kennen sollte.

    Paar sitzt Rücken an Rücken und streitet
    Am Ende einer langen Beziehung steht oft die Scheidung (Symbolbild).
    Quelle: imago/Panthermedia

    Für viele ist es der schönste Tag im Leben: die Hochzeit. Zwei Menschen geben sich ein ewiges Versprechen. Im Durchschnitt hält eine Ehe in Deutschland aber nur etwa 14,5 Jahre. Was im Falle einer Scheidung rechtlich zu beachten ist.
    Im Jahr 2021 wurden laut Statistischem Bundesamt rund 142.800 Ehen geschieden. Seit 2012 sinkt die jährliche Zahl der Scheidungen allerdings fast durchgängig: Damals waren es noch fast 40.000 Scheidungen mehr.
    Scheidungen pro 10.000 Einwohner*innen
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    Gesetzliche Vorschrift: Ohne Anwalt keine Scheidung

    Wichtig zu wissen: Die Ehe kann nur durch den Beschluss eines Gerichts geschieden werden. Erforderlich ist deshalb, dass ein Scheidungsantrag an das Familiengericht geschickt wird. Das muss ein Anwalt machen, der auch die Vertretung vor Gericht übernehmen muss. Grundsätzlich beauftragen beide Seiten einen Anwalt.
    Erfolgt die Scheidung einverständlich, kann sich auch nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten lassen. Denn der andere Ehepartner kann der Scheidung auch ohne Anwalt zustimmen.
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    Zwar bezahlt man dann nur einen anstelle von zwei Anwälten, die Folge ist aber: Die Person ohne Rechtsbeistand kann keine eigenen Rechte geltend machen.

    Je nach Fall: unterschiedlich lange Trennungszeiten

    Bevor die Ehe geschieden werden kann, muss das Gericht feststellen, dass die Ehe gescheitert ist. Sind beide Eheleute mit der Scheidung einverstanden, reicht dafür aus, dass sie seit einem Jahr getrennt leben.
    Will nur ein Partner die Scheidung, müssen sie über drei Jahre getrennt sein. Kommt das Paar in dieser Zeit wieder kurz zusammen und trennt sich dann erneut, läuft die Trennungszeit weiter und geht nicht wieder von vorne los.
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    Verkürzung der Trennungszeit in Härtefällen

    Die Eheleute können theoretisch auch innerhalb der Ehewohnung getrennt leben, nach dem Prinzip der sogenannten "Trennung von Tisch und Bett". Sie müssen in getrennten Zimmern schlafen und es darf keinen gemeinsamen Alltag geben. Auch die Finanzen sind getrennt zu halten.
    In Ausnahmefällen kann eine Scheidung auch schon nach kurzer Zeit beantragt werden. In den Fällen muss die Ehe für denjenigen, der die Scheidung beantragt, eine unzumutbare Härte darstellen. Die Gründe müssen beim anderen Partner liegen.

    Ehevertrag kann das Finanzielle regeln

    Ein Mythos kursiert um das Vermögen der Eheleute: Ohne Ehevertrag würden alle Besitztümer des Paares automatisch in einen Topf geworfen und beiden gehören. Nach der Scheidung werde alles geteilt. Aber so einfach ist das nicht.
    Richtig ist, dass im Ehevertrag geregelt werden kann, ob das Vermögen der Eheleute vollständig getrennt bleibt oder "Gütergemeinschaft" bestehen soll und die Partner "alles teilen".
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    Ohne Ehevertrag: Aufteilung des Zugewinns

    Fehlt eine solche Vereinbarung, besteht per Gesetz die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Es wird nach der Scheidung das zum Ausgleich gebracht, was in der Ehe erwirtschaftet worden ist, der sogenannte Zugewinn. Erbschaften spielen dabei nicht mit rein.
    Die Zugewinne der Partner werden im Scheidungsfall miteinander verglichen. Ergibt sich dabei eine Vermögensdifferenz, zahlt der Ehegatte, der mehr hat, dem anderen die Hälfte der Differenz. Der Gedanke dahinter: Beide Eheleute haben durch Arbeitsteilung dazu beigetragen, das Vermögen während der Ehe zu vermehren.

    Unterhaltszahlungen gibt es nur in Ausnahmefällen

    Grundsätzlich soll jeder Ehegatte nach der Scheidung selbst Geld verdienen. Ist er oder sie dazu zum Beispiel wegen des Alters oder Krankheit nicht in der Lage, kann ein Unterhaltsanspruch gegen den anderen bestehen.
    Allerdings müssen weitere Voraussetzungen vorliegen. Zum Beispiel muss der andere Ehegatte auch in der Lage sein, Unterhalt zu leisten.
    Für die Frage, wie hoch der Kindesunterhalt ausfallen kann, wenn ein Elternteil die Kinderbetreuung übernimmt, bietet die Düsseldorfer Tabelle eine gute Orientierung. Noch nicht eingerechnet ist dabei aber zum Beispiel das Kindergeld, das beiden Elternteilen zusteht.
    Gianna Pagliaro ist Rechtsreferendarin in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.
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