Eingabe/Programmbeschwerde:Förmliche Programmbeschwerde
gemäß § 25 der ZDF-Satzung. Eine förmliche Programmbeschwerde muss sich auf eine bereits ausgestrahlte Sendung oder ein bereits veröffentlichtes Angebot beziehen.
Die Voraussetzungen sind in § 25 Absatz 3 der ZDF-Satzung im Einzelnen geregelt.
Die förmliche Programmbeschwerde muss einen Bezug zu einem bestimmten Bestandteil einer konkreten Sendung (mit Sendungstitel und -datum) oder zu einem konkreten Telemedienangebot (mit Internet-Adresse) enthalten. Außerdem ist eine konkrete Verletzung der Rechtsvorschriften oder Richtlinien darzulegen. Solche Beschwerden können ausschließlich über das elektronische Beschwerdeformular des Fernsehrats oder postalisch übermittelt werden. Bei elektronisch eingereichten Beschwerden ist sicherzustellen, dass eine Bescheidung der Programmbeschwerde auf elektronischem Weg über die Angabe einer persönlichen E-Mail-Adresse unmittelbar an den Beschwerdeführer oder die Beschwerdeführerin möglich ist. Eine elektronische Einlegung von Beschwerden über no-reply-Adressen ist nicht möglich.