Förmliche Programmbeschwerde

Eingabe/Programmbeschwerde:Förmliche Programmbeschwerde

gemäß § 25 der ZDF-Satzung. Eine förmliche Programmbeschwerde muss sich auf eine bereits ausgestrahlte Sendung oder ein bereits veröffentlichtes Angebot beziehen.

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Quelle: ZDF

Die Voraussetzungen sind in § 25 Absatz 3 der ZDF-Satzung im Einzelnen geregelt.

OrganisationBeschwerdeordnung
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Die förmliche Programmbeschwerde muss einen Bezug zu einem bestimmten Bestandteil einer konkreten Sendung (mit Sendungstitel und -datum) oder zu einem konkreten Telemedienangebot (mit Internet-Adresse) enthalten. Außerdem ist eine konkrete Verletzung der Rechtsvorschriften oder Richtlinien darzulegen. Solche Beschwerden können ausschließlich über das elektronische Beschwerdeformular des Fernsehrats oder postalisch (an das Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF), Fernsehrat, 55100 Mainz) übermittelt werden. Bei elektronisch eingereichten Beschwerden ist sicherzustellen, dass eine Bescheidung der Programmbeschwerde auf elektronischem Weg über die Angabe einer persönlichen E-Mail-Adresse unmittelbar an den Beschwerdeführer oder die Beschwerdeführerin möglich ist. Eine elektronische Einlegung von Beschwerden über no-reply-Adressen ist nicht möglich.

Elektronisches Beschwerdeformular

Programmbeschwerdeverfahren

Ablauf des Beschwerdeverfahrens beim ZDF-Fernsehrat in drei Stufen Das Flussdiagramm zeigt das Beschwerdeverfahren beim ZDF-Fernsehrat in drei Stufen mit verzweigenden Pfaden. Stufe 1: Die Vorsitzende bittet den Intendanten um eine Stellungnahme. Der Intendant antwortet der Beschwerdeführerin oder dem Beschwerdeführer. Danach gibt es zwei Wege: Fordert die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer die Befassung des Fernsehrats, geht das Verfahren in Stufe 2 über. Meldet sich die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer nicht innerhalb eines Monats, ist das Verfahren abgeschlossen. Stufe 2: Die Vorsitzende weist die Beschwerde dem zuständigen Beschwerdeausschuss zu. Danach gibt es zwei Wege: Berät der Ausschuss und gibt eine begründete Beschlussempfehlung an das Plenum, geht das Verfahren in Stufe 3 über. Entscheidet der Ausschuss einstimmig, dass die Beschwerde keinen Anlass zur Beanstandung gibt, ist das Verfahren abgeschlossen. Stufe 3: Das Plenum berät und stellt abschließend fest. Es gibt drei mögliche Ergebnisse: Erstens, bei einem Verstoß gegen die Programmgrundsätze wird der Beschwerde stattgegeben. Zweitens, bei keinem Verstoß gegen die Programmgrundsätze wird die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen. Drittens, bei einem berechtigten Anliegen, dem abgeholfen wurde, wird die Beschwerde als erledigt erklärt. In allen drei Fällen ist das Beschwerdeverfahren abgeschlossen. 1 Vorsitzende bittet Intendantenum StellungnahmeIntendant antwortetBeschwerdeführer/in Beschwerdeführer/infordert Befassungdes Fernsehrats Beschwerdeführer/inmeldet sich nichtinnerhalb eines Monats Verfahren abgeschlossen 2 Vorsitzende weistBeschwerde zuständigemBeschwerdeausschuss zu Beschwerdeausschussberät und gibt begründeteBeschlussempfehlungan Plenum Ausschuss entscheideteinstimmig, dass Besch-werde keinen Anlass zurBeanstandung gibt Verfahren abgeschlossen 3 Plenum berät und stelltabschließend fest (3 Möglichkeiten) Verstoß gegenProgrammgrundsätze: Beschwerde wirdstattgegeben Kein Verstoß gegenProgrammgrundsätze: Beschwerde wird alsunbegründet zurückgewiesen Berechtigtes Anliegen,dem abgeholfen wurde Beschwerde wirdwird als erledigt erklärt BESCHWERDEVERFAHREN ABGESCHLOSSEN

Behandlung sonstiger Eingaben

Flussdiagramm: Behandlung sonstiger Eingaben beim ZDF-Fernsehrat Das Flussdiagramm zeigt, wie der ZDF-Fernsehrat mit Eingaben umgeht, die kein förmliches Beschwerdeverfahren auslösen. Solche sonstigen Eingaben werden auf eine von drei Arten behandelt. Erste Möglichkeit: Die Eingabe wird an den Zuschauerservice oder den zuständigen Bereich des ZDF weitergeleitet, damit diese die Anfrage beantworten. Im Anschluss daran kann unter Umständen ein förmliches Beschwerdeverfahren eingeleitet werden. Zweite Möglichkeit: Bei Fragen, die sich auf die Arbeit der Gremien beziehen, antwortet die Geschäftsstelle direkt. Dritte Möglichkeit: Die Eingabe erhält keine Antwort. Dies gilt in drei Fällen: wenn das Petitum, also das Anliegen der Eingabe, unklar ist; wenn die Eingabe gegen die Netiquette verstößt; oder wenn kein Bezug zum ZDF-Programm besteht. SONSTIGE EINGABEN Direkte Antwort der Geschäftsstellebei gremienbezogenen Fragen Weiterleitung an den Zuschauerserviceoder zuständigen Bereich zur Beantwortung(im Anschluss unter Umständen förmlichesBeschwerdeverfahren möglich) Keine Antwort, wenn- Petitum unklar- Verstoß gegen die Netiquette- kein Bezug zum ZDF-Programm
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Eingabe/Programmbeschwerde
:Übersicht

Bei einer förmlichen Programmbeschwerde muss eine konkrete Verletzung der Rechtsvorschriften oder Richtlinien des ZDF dargelegt werden.
Ein Geschäftsmann lächelnd an einem Tisch hinter seinem Laptop

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