Eingabe/Programmbeschwerde:Mehrfachbeschwerdeverfahren
Wenn mehrere Beschwerden über ein Programm eingehen, kann die Vorsitzende des Fernsehrats entscheiden, diese gesammelt zu behandeln.
Dabei wird eine Beschwerde als Leitbeschwerde ausgewählt. Die Leitbeschwerde wird in anonymisierter Form veröffentlicht. Die anderen Beschwerdeführer werden über den Fortgang des Verfahrens informiert. Verlangt mindestens eine Beschwerdeführerin oder einen Beschwerdeführer – unabhängig davon, ob es sich um die Verfasserin oder den Verfasser der Leitbeschwerde handelt – die Befassung, so ist die Leitbeschwerde nach dem Verfahren gemäß § 25 Absatz 5 ZDF-Satzung zunächst im zuständigen Beschwerdeausschuss und anschließend im Fernsehrat zu beraten. Nach Abschluss des Verfahrens werden sämtliche Beschwerdeführerinnen bzw. Beschwerdeführer über dessen Ausgang informiert. Das Mehrfachbeschwerdeverfahren ist in § 25 Absatz 8 ZDF-Satzung geregelt.