Kinderbereich verlassen?

Du bist dabei den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

  • Suche
  • Startseite
  • Kategorien
  • Kinder
  • Live & TV
  • Mein ZDF
  • Wechseln zu: ZDFheute
  • Suche
  • Mein ZDF
Sterbehilfe: Helmut brachte seinen Tod vors Bundesverfassungsgericht
Schuld und Sühne
funk
Sterbehilfe: Helmut brachte seinen Tod vors Bundesverfassungsgericht

Schuld und Sühne - Sterbehilfe: Helmut brachte seinen Tod vors Bundesverfassungsgericht

Schuld und Sühne
Sterbehilfe: Helmut brachte seinen Tod vors Bundesverfassungsgericht
Abspielen
funk
Schuld und Sühne
Sterbehilfe: Helmut brachte seinen Tod vors Bundesverfassungsgericht
  • UT
  • 04.08.2021

Wer entscheidet, wann oder wie wir sterben?Paulina besucht Helmut Feldmann in Marl. Vor 25 Jahren bekam Helmut die Diagnose COPD, schon Helmuts Schwester verstarb an der unheilbaren Lungenerkrankung. Den Kampf seiner Schwester zu beobachten, hat Helmut eines verdeutlicht: Auf das langsame Ersticken zu warten, kommt für ihn nicht in Frage. Deshalb hat er eine Klage eingereicht, um sein Recht auf Suizidbeihilfe einzufordern. Er ist bis vor den Bundesgerichtshof gezogen, um selbst entscheiden zu dürfen, wie er stirbt.Helmut forderte, Unterstützung bei der Selbsttötung von Dritten bekommen zu können. Ein Verein soll ihm ein Medikament zur Verfügung stellen, dessen Einnahme zum Tod führt. Diese Hilfestellung wurde im Jahr 2015 als „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ verboten. Für unheilbar kranke Menschen bedeutete dies, dass sie keine Möglichkeit mehr hatten, sich selbstbestimmt und gewaltlos zu suizidieren. Helfende Ärzt:innen oder Vereine hätten sich damit strafbar gemacht. Helmut klagte gegen das Verbot.Und tatsächlich entschied der Bundesgerichtshof im Februar 2020 für das Recht auf einen selbstbestimmten Tod. Was vorher ein Verbrechen war, ist nun keins mehr. Helmuts Streit vor Gericht hat ihm die Freiheit zurückgegeben, den Zeitpunkt seines Todes zu wählen. Er erklärt Paulina, wie man Frieden schließt und was für ihn der beste Tod ist.

Abspielen
Schuld und Sühne
Sterbehilfe: Helmut brachte seinen Tod vors Bundesverfassungsgericht
  • UT
  • 04.08.2021
  • funk

Wer entscheidet, wann oder wie wir sterben?Paulina besucht Helmut Feldmann in Marl. Vor 25 Jahren bekam Helmut die Diagnose COPD, schon Helmuts Schwester verstarb an der unheilbaren Lungenerkrankung. Den Kampf seiner Schwester zu beobachten, hat Helmut eines verdeutlicht: Auf das langsame Ersticken zu warten, kommt für ihn nicht in Frage. Deshalb hat er eine Klage eingereicht, um sein Recht auf Suizidbeihilfe einzufordern. Er ist bis vor den Bundesgerichtshof gezogen, um selbst entscheiden zu dürfen, wie er stirbt.Helmut forderte, Unterstützung bei der Selbsttötung von Dritten bekommen zu können. Ein Verein soll ihm ein Medikament zur Verfügung stellen, dessen Einnahme zum Tod führt. Diese Hilfestellung wurde im Jahr 2015 als „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ verboten. Für unheilbar kranke Menschen bedeutete dies, dass sie keine Möglichkeit mehr hatten, sich selbstbestimmt und gewaltlos zu suizidieren. Helfende Ärzt:innen oder Vereine hätten sich damit strafbar gemacht. Helmut klagte gegen das Verbot.Und tatsächlich entschied der Bundesgerichtshof im Februar 2020 für das Recht auf einen selbstbestimmten Tod. Was vorher ein Verbrechen war, ist nun keins mehr. Helmuts Streit vor Gericht hat ihm die Freiheit zurückgegeben, den Zeitpunkt seines Todes zu wählen. Er erklärt Paulina, wie man Frieden schließt und was für ihn der beste Tod ist.

Abspielen
  • Mehr ZDF
  • ZDFapps
  • Smart TV
  • ZDFtext
  • Livestreams
  • Sendungen A-Z
  • TV-Programm
  • Service
  • ZDFmitreden
  • Kontakt zum ZDF
  • Tickets
  • Zuschauerservice
  • Hilfe
  • Das ZDF
  • ZDF Unternehmen
  • Karriere
  • Presseportal
  • ZDF goes Schule
  • Werbefernsehen
  • Mainzelmännchen
  1. Partner
  1. Nutzungsbedingungen
  2. Datenschutz
  3. Datenschutz-Einstellungen
  4. Impressum
Deine Datenschutzeinstellungen

Um dir eine optimale Website der ZDFmediathek, ZDFheute und ZDFtivi präsentieren zu können, setzen wir Cookies und vergleichbare Techniken ein. Einige der eingesetzten Techniken sind unbedingt erforderlich für unser Angebot. Mit deiner Zustimmung dürfen wir und unsere Dienstleister darüber hinaus Informationen auf deinem Gerät speichern und/oder abrufen. Dabei geben wir deine Daten ohne deine Einwilligung nicht an Dritte weiter, die nicht unsere direkten Dienstleister sind. Wir verwenden deine Daten auch nicht zu kommerziellen Zwecken.

Zustimmungspflichtige Datenverarbeitung
• Personalisierung: Die Speicherung von bestimmten Interaktionen ermöglicht uns, dein Erlebnis im Angebot des ZDF an dich anzupassen und Personalisierungsfunktionen anzubieten. Dabei personalisieren wir ausschließlich auf Basis deiner Nutzung der ZDFmediathek, der ZDFheute und ZDFtivi. Daten von Dritten werden von uns nicht verwendet.
• Social Media und externe Drittsysteme: Wir nutzen Social-Media-Tools und Dienste von anderen Anbietern. Unter anderem um das Teilen von Inhalten zu ermöglichen.

Du kannst entscheiden, für welche Zwecke wir deine Daten speichern und verarbeiten dürfen. Dies betrifft nur dein aktuell genutztes Gerät. Mit "Zustimmen" erklärst du deine Zustimmung zu unserer Datenverarbeitung, für die wir deine Einwilligung benötigen. Oder du legst unter "Einstellungen/Ablehnen" fest, welchen Zwecken du deine Zustimmung gibst und welchen nicht. Deine Datenschutzeinstellungen kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in deinen Einstellungen widerrufen oder ändern.

Hier findest du das Impressum.
Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.