Produktplatzierungen und Produktionshilfen

Mit dem 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gelten seit 1. April 2010 neue Regelungen für so genannte Produktplatzierungen und Produktionshilfen.

Durch die Mediendienste-Richtlinie wurden zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Medien und zur Schaffung gleicher Wettbewerbsdingungen Produktplatzierungen im begrenzten Umfang zugelassen und entsprechende Kennzeichnungspflichten eingeführt.

Regelungen für den öffentlichen Rundfunk

Nach dem neuen Rundfunkstaatsvertrag sind Produktplatzierungen und Produktionshilfen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in folgenden Fällen zulässig.

1. Entgeltliche Produktplatzierungen in Fremdproduktionen: In Kinofilmen, Filmen und Serien, Sportsendungen und Sendungen der leichten Unterhaltung, die nicht vom Veranstalter selbst oder von einem mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmen produziert oder in Auftrag gegeben wurden (Fremdproduktionen), ist entgeltliche Produktplatzierung zulässig, sofern es sich nicht um Sendungen für Kinder handelt.

2. Produktionshilfe von bedeutendem Wert: Die unentgeltliche Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen wie Produktionshilfen und Preise ist zulässig, sofern es sich nicht um Nachrichten, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen, Ratgeber- und Verbrauchersendungen, Sendungen für Kinder oder Übertragungen von Gottesdiensten handelt.Ein bedeutender Wert liegt dabei vor, wenn die kostenlose Produktionshilfe ein Prozent der Programmaufwendungen sowie gleichzeitig den Betrag von 1.000 Euro überschreitet.

3. Sonstige Produktionshilfen sind in allen Produktionen zulässig.

Kennzeichnungspflichten seit 1. April 2010

Auf entgeltliche Produktplatzierungen in Fremdproduktionen (oben Ziffer 1) sowie auf unentgeltliche Produktionshilfen von bedeutendem Wert (oben Ziffer 2) ist eindeutig hinzuweisen. Sie sind zu Beginn und zum Ende einer Sendung sowie bei deren Fortsetzung nach einer Werbeunterbrechung zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung erfolgt zu Beginn und zum Ende der Sendung durch Einblendung des Zeichens "P". Die Einblendung erfolgt für mindestens drei Sekunden. Ergänzend wird im Fall der entgeltlichen Produktplatzierung folgender Schriftzug eingeblendet: "enthält Produktplatzierung". Im Fall der unentgeltlichen Produktionshilfe (Ziffer 2) wird der Schriftzug eingeblendet: "unterstützt durch Produktionshilfe".

Ergänzend zur Produktionshilfe gemäß Ziffer 2 erfolgt im Abspann oder am Ende der Sendung die Nennung der Produktionshelfer unter der Überschrift "Zu dieser Sendung wurde Produktionshilfe geleistet durch". Sonstige Produktionshelfer können aus Gründen der Transparenz ebenfalls genannt werden.

Weitere Informationen

Konnte bei einer Fremdproduktion nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden, ob in einer Sendung entgeltliche Produktplatzierung oder unentgeltliche Produktionshilfe enthalten ist, entfällt die Kennzeichnungspflicht. In diesem Fall werden die betreffenden Sendungen im Telemedienangebot vermerkt (siehe unten).

Weitere Informationen zum Thema Produktplatzierung/Produktionshilfe finden Sie auch in den "ZDF-Richtlinien für Werbung, Sponsoring, Gewinnspiele und Produktionshilfe" und im Rundfunkstaatsvertrag.

Nicht ermittelte Platzierungen und Hilfen

Bei folgenden aktuellen Fremdproduktionen konnte nicht mit zumutbaren Aufwand ermittelt werden, ob entgeltliche Produktplatzierungen oder unentgeltliche Produktionshilfe enthalten ist:

  • "Dreamland - Tödliche Geschäfte", 12.07.2025
  • "Detective Grace: Die Zeit läuft", 13.07.2025
  • "Visions - Tödliches Verlangen", 14.07.2025
  • "Detective Grace: Dich will ich töten", 20.07.2025
  • "Verblendung", 26.07.2025
  • "Live! Wettlauf gegen die Zeit", 26.07.2025
  • "Detective Grace: Dein Tod wird kommen", 27.07.2025
  • "Meine Stunden mit Leo", 28.07.2025
  • "Alibi.com 2", 28.07.2025
  • "White House Down", 02.08.2025
  • "Detective Grace: Deine Liebe ist der Tod", 03.08.2025
  • "Verblendung", 07.08.2025
  • "Halt nicht an!", 16.08.2025
  • "Whitney Houston: I Wanna Dance With Somebody", 19.08.2025
  • "La Maison - Haus der Lust", 01.09.2025
  • "Salt", 01.10.2025
  • "2 Guns", 11.10.2025
  • "Madame Web", 13.10.2025