Organisation:ZDF-Fernsehrat
Der Fernsehrat vertritt die Interessen der Allgemeinheit gegenüber dem ZDF. Deshalb ist er kein Expertengremium, sondern so vielfältig wie die Gesellschaft selbst.
Der ZDF-Fernsehrat tagt in der Regel vierteljährlich (Archivfoto).
Quelle: ZDF/Torsten Silz
"Anwalt" des Zuschauers
Der Fernsehrat vertritt die Interessen der Allgemeinheit gegenüber dem ZDF. Deshalb ist er kein Expertengremium, sondern so vielfältig wie die Gesellschaft selbst. Seine Mitglieder werden von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen entsandt. Der Fernsehrat tagt öffentlich. Sowohl die Tagesordnung als auch Zusammenfassungen der zu beratenden Fernsehrats-Vorlagen sowie die Zusammenfassungen der wesentlichen Ergebnisse der Sitzungen werden online veröffentlicht.
Aufgaben
Der Fernsehrat kontrolliert das ZDF-Programm und berät den Intendanten in Programmfragen. Zentrale Aufgabe ist es, die Programme und Online-Angebote zu beaufsichtigen. Grundlagen hierfür sind die von Fernsehrat erlassenen Richtlinien sowie staatsvertragliche Bestimmungen. Dabei versteht sich der Fernsehrat als "Anwalt" der Zuschauerinnen und Zuschauer. Diese können sich mit Programmbeschwerden direkt an den Fernsehrat wenden. Die Kontrolle des ZDF durch den Fernsehrat gewährleistet, dass die Zuschauer durch Mitglieder der Gesellschaft gegenüber dem Sender vertreten werden.
Fernsehratsvorsitzende
Die Vorsitzende des ZDF-Fernsehrates: Gerda Hasselfeldt.
Quelle: ZDF/Andreas Reeg
Kurzbiografie
1950 | geboren in Straubing; Diplom-Volkswirtin |
1987 -2017 | Mitglied des Deutschen Bundestages |
1989 - 1991 | Bundesministerin für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau |
1991 - 1992 | Bundesgesundheitsministerin |
2005 - 2011 | Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages |
seit Dez. 2017 | Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes |
Mitglieder
Der Fernsehrat setzt sich seit dem 08. Juli 2016 aus 60 Mitgliedern gesellschaftlicher Gruppen zusammen. Dabei vertreten sie in dem Gremium die Interessen der Allgemeinheit. Die genaue Zusammensetzung haben die Länder im ZDF-Staatsvertrag geregelt.
Für die beiden Aufsichtsgremien Fernsehrat und Verwaltungsrat sind im Haushaltsplan des ZDF für 2024 1.574.000 Euro veranschlagt. Für Gutachter- und Beratungskosten sind darin jeweils 150.000 Euro je Aufsichtsgremium eingeplant. Die Arbeit von Fernseh- und Verwaltungsrat wird organisiert und unterstützt von einer Geschäftsstelle. Für Geschäftsaufwendungen der Geschäftsstelle ist im Haushaltsplan 2024 ein Betrag von 80.500 Euro vorgesehen.
Wie der Fernsehrat arbeitet
Der Fernsehrat organisiert seine Arbeit in Form von Ausschüssen. Diese sind jeweils bestimmten Fachgebieten zugeordnet und bereiten zum einen die Beratungen des Plenums vor. Zum anderen beraten sie vertieft über Programme und Online-Angebote (im Medienstaatsvertrag "Telemedien" genannt). Sowohl das Plenum als auch die jeweiligen Ausschüsse tagen in der Regel vier Mal pro Jahr. Anders als die Plenarsitzungen sind die Ausschusssitzungen zwar nicht öffentlich, jedoch werden auch die Tagesordnungen und Zusammenfassungen der wesentlichen Ergebnisse der Ausschusssitzungen auf den Fernsehrats-Internetseiten veröffentlicht.