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Keine Chance bei Polizeigewalt?

Verfahren wegen Polizeigewalt werden meist eingestellt. Bei ZDFheute live diskutieren Kriminologe Prof. Tobias Singelnstein und Manuel Ostermann von der Bundespolizeigewerkschaft.

Videolänge:
37 min
Datum:
16.05.2023
Verfügbarkeit:
Video verfügbar bis 16.05.2024

Studie zu Polizeigewalt: Warum Verfahren meist eingestellt werden

Übermäßige Polizeigewalt in Deutschland wird nur selten aufgearbeitet und bleibt oft ohne strafrechtliche Folgen – so das Fazit einer Studie der Uni Frankfurt. Das Forscherteam befragte dafür 3.300 Betroffene sowie Polizeibeamte, Richter und Mitarbeiter von Opferberatungsstellen.

Ganz überwiegend bleibt übermäßige Gewalt durch Polizeibeamte ohne strafrechtliche Folgen.
Kriminologe Prof. Tobias Singelnstein

Vor allem bei Großveranstaltungen wie Demos und Fußballspielen komme es zu übermäßiger Polizeigewalt, berichten die Befragten. Betroffen sind am häufigsten junge Männer. Knapp ein Fünftel aller Betroffenen berichtet von schweren physischen Verletzungen. Aber auch psychische Belastungen spielten eine Rolle.

Mehr als 90 Prozent der Verfahren werden eingestellt

Doch: Nur selten kommt es zu Verurteilungen rechtswidriger Polizeigewalt. Das liege, laut Studie, zum einen daran, dass nur wenige Betroffene Anzeige stellen. Doch auch dort, wo es zur Anzeige komme, stellten die Staatsanwaltschaften mehr als 90 Prozent der Fälle ein. Nur bei zwei Prozent kommt es zu einer Anklage.

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Warum die meisten Fälle nicht vor Gericht? Darüber diskutiert ZDFheute live mit dem Macher der Studie, dem Kriminologen Prof. Tobias Singelnstein und Manuel Ostermann von der Bundespolizeigewerkschaft.

Studie: Definitionsmacht bei Polizei

Der Studie zufolge erweist es sich für die zuständige Staatsanwaltschaft als schwierig, sich unvoreingenommen mit Verfahren zu Verdachtsfällen rechtswidriger Polizeigewalt zu beschäftigen - angesichts der alltäglichen engen Zusammenarbeit mit der Polizei.

Die Betroffenen haben in Strafverfahren oft kaum eine Chance, ihre Perspektive auf das Geschehen zur Geltung zu bringen.
Kriminologe Prof. Tobias Singelnstein

Einschlägige Verfahren seien zudem oft von einer schwierigen Beweislage gekennzeichnet. Häufig stehe Aussage gegen Aussage und es fehle an weiteren Beweismitteln. Diese "Chancenlosigkeit" sei auch einer der Hauptgründe, warum nur ein geringer Teil der Betroffenen Anzeige erstatte, sagt Kriminologe Tobias Singelnstein.

Quellen: Studie der Goethe-Uni Frankfurt, dpa und AFP

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