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Eingesperrt mit Jan Fleischhauer

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Eingesperrt mit Jan Fleischhauer
  • 2025-2026

Politiktalk begegnet Reality-TV: Zwei Personen, zwei Standpunkte, ein abgeschlossener Raum – und keinerlei Moderation. Keine Talkshow – Eingesperrt mit Jan Fleischhauer.

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Politiktalk begegnet Reality-TV: Zwei Personen, zwei Standpunkte, ein abgeschlossener Raum – und keinerlei Moderation. Keine Talkshow – Eingesperrt mit Jan Fleischhauer.

Jan Fleischhauer drückt Gitterstäbe auseinander

Staffel 1

Hintergrundinfos – Ost und West mit Reiner Haseloff
Reiner Haseloff und Jan Fleischhauer diskutieren, ob Ostdeutschland weiterhin benachteiligt ist. Fleischhauer kritisiert anhaltende Klagen und warnt davor, die Geduld des Westens zu überstrapazieren. Haseloff betont die unterschiedlichen historischen Ausgangsbedingungen und verweist auf fortbestehende strukturelle Nachteile des Ostens.
Wie viel erhalten die ostdeutschen Länder aus dem Finanzausgleich?
Der Finanzausgleich soll Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Länder verringern, damit sie ihre öffentlichen Aufgaben erfüllen können. Seit 2020 erfolgt der Ausgleich zwischen den Ländern über die Verteilung der Umsatzsteuer: Finanzschwächere Länder erhalten Zuschläge, finanzstärkere müssen Abschläge hinnehmen. Es handelt sich nicht um ein Förderprogramm speziell für Ostdeutschland.
Nach der vorläufigen Jahresabrechnung für 2025 erhielten die fünf ostdeutschen Flächenländer – also ohne Berlin – im Finanzkraftausgleich zusammen rund 10,5 Milliarden Euro. Das waren 52,5 Prozent aller Ausgleichszuschläge. Ihr Anteil an der Bevölkerung Deutschlands betrug zum 30. Juni 2025 rund 14,8 Prozent. Gemessen am Bevölkerungsanteil erhielten sie damit einen überproportionalen Anteil.
Umgerechnet auf die Einwohnerzahl betrugen die Zuschläge in Thüringen rund 1.057 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern 922 Euro, in Sachsen-Anhalt 917 Euro, in Sachsen 869 Euro und in Brandenburg 549 Euro pro Kopf. Zum Vergleich: Nordrhein-Westfalen erhielt 56 Euro und das Saarland 693 Euro je Einwohner. Das Saarland lag damit vor Brandenburg. Die höchsten Pro-Kopf-Zuschläge erhielten Bremen mit 1.448 Euro und Berlin mit 1.144 Euro.
Die höheren Zuschläge sind vor allem Ausdruck der geringeren Steuerkraft der ostdeutschen Länder und ihrer Gemeinden. Die Verteilung berücksichtigt außerdem gesetzlich festgelegte Mehrbedarfe, etwa bei Stadtstaaten und bestimmten dünn besiedelten Ländern. Ein höherer Betrag pro Kopf bedeutet deshalb nicht automatisch eine Bevorzugung: Der Ausgleich soll gerade unterschiedliche finanzielle Ausgangsbedingungen abfedern.
Die genannten Beträge betreffen ausschließlich den Finanzkraftausgleich zwischen den Ländern. Zusätzliche Zahlungen des Bundes, die sogenannten Bundesergänzungszuweisungen, sind darin nicht enthalten. Sie bilden eine weitere Stufe des bundesstaatlichen Finanzausgleichs.
Bundesfinanzministerium: Der bundesstaatliche Finanzausgleich 2025 – vorläufige Jahresabrechnung und Einordnung: https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2026/04/Inhalte/Kapitel-2-Analysen/2-3-bundesstaatlicher-finanzausgleich-2025.html
Bericht der Bundesregierung: Einwohnerzahlen auf Seite 4, Ausgleichsbeträge auf Seite 9 und zusätzliche Bundeszuweisungen auf Seite 12: https://dserver.bundestag.de/btd/21/068/2106860.pdf
Hessisches Finanzministerium: Vergleich der Zuschläge und Abschläge pro Einwohner für 2025, Seite 13: https://hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2026-02/praesentation_vom_18-februar_2026_zum_haushaltsabschluss_2025-konsolidierung_statt_spielraum.pdf
Gleichen niedrigere Lebenshaltungskosten die geringeren Einkommen im Osten aus?
Niedrigere Preise können die Folgen geringerer Einkommen abmildern, gleichen sie aber nicht automatisch vollständig aus. Nach einem Preisvergleich des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) lag das Preisniveau in Ostdeutschland einschließlich Berlins 2023 rund vier Prozent unter dem westdeutschen Niveau. Die Untersuchung wurde 2024 veröffentlicht. Entscheidend waren vor allem die Wohnkosten; bei den übrigen Waren und Dienstleistungen waren die Unterschiede insgesamt wesentlich geringer.
Wie unterschiedlich die Mieten ausfallen, zeigt der Zensus vom 15. Mai 2022: In Sachsen-Anhalt betrug die durchschnittliche Nettokaltmiete 5,38 Euro je Quadratmeter, in Thüringen 5,65 Euro und in Bayern 8,74 Euro. Erfasst wurden Bestandsmieten in Wohngebäuden ohne Wohnheime. Gemeint ist die Miete ohne Nebenkosten, nicht der Preis aktuell angebotener Wohnungen.
Eine 2023 veröffentlichte Untersuchung von IW und BBSR zeigt: Im Osten stand den Menschen pro Kopf durchschnittlich 11,4 Prozent weniger Geld zum Ausgeben und Sparen zur Verfügung als im Westen. Direkte Steuern und Sozialbeiträge waren dabei bereits abgezogen, Geldleistungen wie Renten oder Kindergeld berücksichtigt. Weil das Leben im Osten günstiger war, glichen die niedrigeren Preise einen Teil dieses Unterschieds aus. Dennoch konnten sich die Menschen dort nach dieser Berechnung im Durchschnitt 7,4 Prozent weniger leisten als im Westen. Die niedrigeren Lebenshaltungskosten machten die geringeren Einkommen also nicht vollständig wett. Die Berechnung verbindet Einkommensdaten von 2020 mit regionalen Preisen von 2022. Sie beschreibt daher nicht die heutige Kaufkraft.
Auch innerhalb beider Landesteile unterscheiden sich die Verhältnisse erheblich. So lag die durchschnittliche Nettokaltmiete 2022 in Potsdam bei 7,85 Euro, im westdeutschen Hagen dagegen bei 5,39 Euro. Ein pauschales „Im Osten ist alles billiger“ trifft deshalb nicht zu.
Die Durchschnittswerte sagen zudem nicht, ob ein bestimmter Haushalt seinen Einkommensnachteil ausgleichen kann. Dafür sind seine tatsächlichen Wohnkosten, sein gesamtes Einkommen und seine Ausgaben entscheidend. Aus dem regionalen Preisvorteil allein lässt sich deshalb auch keine allgemeine Besserstellung ostdeutscher Rentner ableiten.
Statistisches Bundesamt: Ost-West-Vergleich – unter anderem Bestandsmieten aus dem Zensus 2022: https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/35-Jahre-Deutsche-Einheit/_inhalt.html
IW/BBSR: „Regionaler Preisindex für Deutschland“, 2023 – Einkommensvergleich und Methodik auf Seiten 51–52: https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Gutachten/PDF/2023/Gutachten_Regionaler_Preisindex_2023.pdf
ZDFheute Wo sich Menschen am meisten leisten können: https://www.zdfheute.de/wirtschaft/kaufkraft-landkreise-iw-ranking-100.html
Wie stark ist die AfD im Osten – und bei jungen Wählern?
Bei den Landtagswahlen im September 2026 erhielt die AfD in Sachsen-Anhalt 43,8 Prozent und in Mecklenburg-Vorpommern 38,2 Prozent der Zweitstimmen. In beiden Ländern wurde sie stärkste Partei. In den drei anderen ostdeutschen Flächenländern wurde zuletzt 2024 gewählt: In Thüringen erreichte sie 32,8 Prozent, in Sachsen 30,6 Prozent und in Brandenburg 29,2 Prozent der Stimmen für die Landeslisten.
Bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 kam die AfD bundesweit auf 20,8 Prozent der Zweitstimmen. In den fünf ostdeutschen Flächenländern lag ihr Anteil deutlich höher: zwischen 32,5 Prozent in Brandenburg und 38,6 Prozent in Thüringen. Berlin ist in diesem Vergleich nicht eingeschlossen.
Auch bei jungen Wählenden erzielte die AfD hohe Ergebnisse. Nach Auswertungen der Forschungsgruppe Wahlen auf Grundlage von Wählerbefragungen kam sie bei der Landtagswahl 2026 in Sachsen-Anhalt unter den 18- bis 24-Jährigen auf rund 43 Prozent. In Mecklenburg-Vorpommern waren es unter den 16- bis 24-Jährigen rund 36 Prozent. In Mecklenburg-Vorpommern durfte ab 16 Jahren gewählt werden, in Sachsen-Anhalt erst ab 18 Jahren.
Bei der Bundestagswahl 2025 entfielen bundesweit 19 Prozent der gültigen Zweitstimmen der 18- bis 24-Jährigen auf die AfD. Stärkste Partei dieser Altersgruppe war Die Linke mit 27,3 Prozent. Diese Zahlen stammen aus der amtlichen repräsentativen Wahlstatistik, die tatsächlich abgegebene Stimmzettel einer Stichprobe auswertet – nicht aus einer Befragung.
Die Prozentwerte beziehen sich auf die gültigen Stimmen der jeweiligen Wahl beziehungsweise Altersgruppe – nicht auf alle jungen Menschen oder alle Wahlberechtigten. Die Jugendwerte stammen aus unterschiedlichen Wahlgebieten, Wahlarten und Jahren; auch Altersgruppen und Erhebungsmethoden unterscheiden sich. Sie bilden deshalb keine unmittelbar vergleichbare zeitliche Entwicklung ab.
Bundeswahlleiterin: Ergebnisse der jeweils letzten Landtagswahlen: https://www.bundeswahlleiterin.de/service/landtagswahlen.html
Bundeswahlleiterin: Endgültiges Ergebnis der Bundestagswahl 2025: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/ergebnisse/bund-99.html
ZDFheute Wahlverhalten in Sachsen-Anhalt 2026 nach Alter, Geschlecht und Bildung: https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/wahl-sachsen-anhalt-wahlverhalten-nach-alter-geschlecht-bildung-100.html
ZDFheute Wahlverhalten in Mecklenburg-Vorpommern 2026 nach Alter und Geschlecht: https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/landtagswahl-mecklenburg-vorpommern-wahlverhalten-alter-geschlecht-100.html
Bundeswahlleiterin: Repräsentative Wahlstatistik 2025 – Länderergebnisse auf Seite 14, Altersgruppen auf Seite 17: https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/63623bc5-20fc-449f-a032-7ecd508f04ad/btw25_heft4.pdf
Hintergrundinfos – Wachstum mit Ulrike Herrmann
Ulrike Herrmann und Jan Fleischhauer diskutieren, ob Klimaschutz mit weiterem Wirtschaftswachstum vereinbar ist. Herrmann hält ein demokratisch beschlossenes Schrumpfen der Wirtschaft für notwendig. Fleischhauer warnt vor Wohlstandsverlusten und setzt auf technische Innovationen als Weg aus der Klimakrise. Hier finden Sie Hintergrundinformationen und weiterführende Links zu den in der Sendung genannten Themen.
Was sagte der Bericht „Die Grenzen des Wachstums“ des Club of Rome tatsächlich voraus?
Der Bericht erschien 1972. Ein Forschungsteam am Massachusetts Institute of Technology (MIT) untersuchte im Auftrag des Club of Rome die Wechselwirkungen zwischen Bevölkerung, Wirtschaft und Umwelt. Bei unveränderten Wachstumstrends würden innerhalb der folgenden hundert Jahre natürliche Grenzen erreicht, so die Schlussfolgerung der Autoren. Als wahrscheinlichste Folge erwarteten sie einen relativ plötzlichen und unkontrollierbaren Rückgang von Bevölkerung und industrieller Kapazität.
Eine gesonderte Rohstofftabelle berechnete, wie lange die damals bekannten Reserven bei bestimmten jährlichen Verbrauchszuwächsen reichen würden: rund 20 Jahre bei Erdöl und 22 Jahre bei Erdgas. Die Tabelle stützte sich auf die Rohstoffstatistik „Mineral Facts and Problems“ von 1970. Eine feste Vorhersage, 1992 werde weltweit der letzte Tropfen Öl gefördert, stand dort nicht.
Tatsächlich änderten sich die Voraussetzungen: Neue Funde, höhere Ölpreise und bessere Fördertechnik machten zusätzliche Vorkommen wirtschaftlich nutzbar, beispielsweise in der Nordsee. Seit den 2000er-Jahren trug außerdem die Kombination aus Horizontalbohrungen und Fracking zur steigenden Öl- und Gasförderung in den USA bei. Ein größerer Teil des bereits vorhandenen Erdöls wurde dadurch technisch und wirtschaftlich förderbar.
Auch der Ölverbrauch wuchs nicht dauerhaft wie angenommen. Nach den Ölpreisschocks der 1970er-Jahre bremsten effizientere Energienutzung und der Wechsel zu anderen Brennstoffen die Nachfrage. Hinzu kam schwächeres Wirtschaftswachstum. Anfang der 1980er-Jahre sank der weltweite Ölverbrauch sogar zeitweise.
Technische und wirtschaftliche Anpassungen diskutierte bereits der Originalbericht. Die kurzen Tabellenwerte bildeten diese Veränderungen jedoch nicht ab und waren deshalb keine verlässlichen Enddaten für die Förderung. 1992 und 2004 erschienen aktualisierte Folgeberichte. Dass Öl und Gas weiterhin verfügbar sind, widerlegt nicht automatisch sämtliche Szenarien seines Modells. Ebenso wenig lässt sich daraus allein die Zuverlässigkeit heutiger Klimaprojektionen beurteilen.
EZB-Forschungspapier: Veränderungen von Ölnachfrage und Förderung seit den 1970er-Jahren: https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/scpops/ecbocp98.pdf
US-Energiebehörde EIA: Wie Horizontalbohrungen und Fracking die Förderung veränderten: https://www.eia.gov/todayinenergy/detail.php?id=34732
Wer finanziert die Forschung – in Deutschland und im Ausland?
Den größten Teil der Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Deutschland finanziert die Wirtschaft. 2023 kamen rund 63 Prozent der Mittel aus dem inländischen Wirtschaftssektor und rund 30 Prozent vom Staat. Weitere inländische Geldgeber und Mittel aus dem Ausland bilden die übrigen Finanzierungsquellen.
Auch in Frankreich und den USA ist die Wirtschaft der größte Geldgeber. Nach vergleichbaren OECD-Daten finanzierten in Frankreich 2023 Unternehmen im Inland rund 54 Prozent und staatliche Stellen rund 33 Prozent der Forschungs- und Entwicklungsausgaben. In den USA waren es rund 69 beziehungsweise 19 Prozent. Die übrigen inländischen Finanzierungsquellen und Mittel aus dem Ausland werden in der Vergleichstabelle zusammengefasst. Steuerliche Forschungsförderung ist in diesen staatlichen Finanzierungsanteilen nicht enthalten.
Wer Forschung bezahlt und wo sie stattfindet, sind unterschiedliche Fragen. Unternehmen können staatliche Förderung erhalten und ihrerseits Hochschulforschung finanzieren. Gemessen an den Ausgaben wurden Forschung und Entwicklung 2023 in allen drei Ländern überwiegend im Wirtschaftssektor durchgeführt.
An deutschen Hochschulen sowie öffentlichen und öffentlich geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist dagegen der Staat der wichtigste Geldgeber. 2023 finanzierte er rund 82 Prozent der Forschungs- und Entwicklungsausgaben an Hochschulen und rund 85 Prozent an den erfassten außeruniversitären Einrichtungen.
Diese Einrichtungen sind besonders wichtig für die Grundlagenforschung: Sie untersucht grundlegende Zusammenhänge, ohne bereits eine bestimmte Anwendung im Blick zu haben. Die Gesamtstatistik umfasst auch angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung, etwa Arbeiten an neuen oder verbesserten Produkten und Verfahren. Die starke öffentliche Finanzierung der Hochschulforschung bedeutet deshalb nicht, dass der Staat Forschung und Entwicklung insgesamt überwiegend finanziert.
Bundesforschungsministerium: Internationaler Vergleich: https://www.datenportal.bmftr.bund.de/portal/de/Tabelle-1.3.1.html
Bundesbericht Forschung und Innovation 2026: Ausgaben und Finanzierungsquellen in Deutschland: https://www.bundesbericht-forschung-innovation.de/daten-und-fakten/1-ausgaben-und-personal-fuer-forschung-und-entwicklung/
Fehlen Wohnungen – oder ist der vorhandene Wohnraum nur falsch verteilt?
Wohnungsknappheit und Leerstand gibt es in Deutschland gleichzeitig. Beim Zensus am 15. Mai 2022 standen bundesweit rund 1,9 Millionen Wohnungen leer. Nach den damaligen Angaben waren 38 Prozent davon innerhalb der folgenden drei Monate zum Bezug verfügbar. Leerstand bedeutet also nicht automatisch kurzfristig verfügbaren Wohnraum.
Die regionalen Unterschiede sind groß: In Sachsen-Anhalt lag die Leerstandsquote 2022 bei 8,9 Prozent, in Thüringen bei 7,8 Prozent und bundesweit bei 4,3 Prozent. Diese Quoten beziehen sich auf Wohnungen in Wohngebäuden ohne Wohnheime.
Pauschale Aussagen über ganze Bundesländer greifen allerdings zu kurz. In Thüringen betrug die Quote beispielsweise in Gera 11,3 Prozent, in Jena dagegen 2,9 Prozent. Der brandenburgische Wohnungsmarktbericht von 2025 wertet Leerstandsquoten unter drei Prozent im Berliner Umland im Jahr 2022 als Hinweis auf einen angespannten Markt.
Entscheidend sind deshalb nicht nur die Gesamtzahl der Wohnungen, sondern auch ihre Lage und ihr Zustand. Leerstand in einer Region mit geringer Nachfrage behebt nicht ohne Weiteres den Wohnungsmangel andernorts. Eine bessere Verkehrsanbindung und Infrastruktur können helfen, vorhandene Wohnungen stärker zu nutzen.
Eine 2025 veröffentlichte Modellrechnung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ergab für 2023 bis 2030 einen durchschnittlichen jährlichen Bedarf an rund 320.000 neu zu schaffenden Wohnungen. Die Rechnung berücksichtigt bereits regional nutzbaren Leerstand sowie Ersatz für wegfallende Wohnungen und einen Nachholbedarf. Dabei muss nicht jede Wohnung in einem neuen Gebäude entstehen: Auch Dachgeschossausbau oder die Umwandlung von Gewerberäumen können zusätzlichen Wohnraum schaffen. Es geht somit sowohl um eine bessere Nutzung des Bestands als auch um neuen Wohnraum dort, wo er gebraucht wird.
Statistisches Bundesamt: Leerstand und Verfügbarkeit von Wohnungen beim Zensus 2022: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zensus2022-Pressemitteilungen/PM_zenus2022_46.html
Thüringer Landesamt für Statistik: Leerstand nach Städten und Gemeinden: https://statistik.thueringen.de/datenbank/TabAnzeige.asp?tabelle=gs140250||
Hintergrundinfos – Migration mit Luis Bobga
Jan Fleischhauer und Luis Bobga diskutieren in der Sendung über Migration nach Deutschland, offene Grenzen und das Asylrecht. Fleischhauer befürwortet eine begrenzte humanitäre Aufnahme und will die weitere Zuwanderung nach klaren Vorgaben und Qualifikationskriterien steuern. Luis Bobga lehnt eine solche strikte Begrenzung ab. Er wendet sich außerdem dagegen, Menschen danach auszuwählen, ob sie wirtschaftlich verwertbar sind.
Hier finden Sie Hintergrundinformationen und weiterführende Links zu den in der Sendung genannten Themen.
Wie ist das Asylrecht in Deutschland geregelt?
Das Grundrecht auf Asyl steht in Artikel 16a des Grundgesetzes: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Es wurde 1949 als Konsequenz aus den Erfahrungen nationalsozialistischer Verfolgung und Flucht aufgenommen – damals in Artikel 16.
1993 wurde das Asylgrundrecht im Zuge des sogenannten Asylkompromisses eingeschränkt und in Artikel 16a neu geregelt. Wer aus einem sicheren Drittstaat einreist, kann sich grundsätzlich nicht auf dieses Grundrecht berufen. Andere Schutzformen, etwa Flüchtlingsschutz oder subsidiärer Schutz bei drohender Folter, können dennoch in Betracht kommen.
Für ein Schutzgesuch ist keine bestimmte Formulierung vorgeschrieben. Entscheidend ist, dass die Person gegenüber einer zuständigen Behörde persönlich deutlich macht, dass sie Schutz vor Verfolgung oder einem ernsthaften Schaden sucht. An der Grenze ist die Grenzbehörde eine Anlaufstelle, im Inland sind es unter anderem Polizei, Ausländerbehörden und Aufnahmeeinrichtungen.
Dieses Schutzgesuch gilt bereits als Antragstellung. Davon zu unterscheiden ist die Einreichung des Antrags beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die nach der Registrierung grundsätzlich persönlich erfolgt.
Das BAMF prüft auch, ob Deutschland zuständig und der Antrag zulässig ist. Zur inhaltlichen Prüfung gehört grundsätzlich eine persönliche Anhörung zu den Schutzgründen. Anschließend entscheidet das BAMF. Nicht jeder Antrag führt deshalb zu einer vollständigen Prüfung der Fluchtgründe in Deutschland.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html
Was untersucht die Migrationsstudie von Bernd Raffelhüschen?
Die Studie „Ehrbarer Staat? Fokus Migration – Zur fiskalischen Bilanz der Zuwanderung“ erschien im Januar 2024 bei der Stiftung Marktwirtschaft. Bernd Raffelhüschen, Stefan Seuffert und Florian Wimmesberger untersuchen darin die langfristigen Auswirkungen künftiger Migration auf die öffentlichen Finanzen. Es ist eine Modellrechnung, keine Abrechnung der bisherigen Zuwanderung. Die Untersuchung betrachtet Migration insgesamt, nicht ausschließlich Asylsuchende.
Mit einer sogenannten Generationenbilanz schreiben die Autoren Steuerzahlungen, Sozialbeiträge und staatliche Leistungen unter bestimmten Annahmen in die Zukunft fort. Im Referenzszenario nimmt die Studie an, dass langfristig jedes Jahr durchschnittlich rund 293.000 Menschen mehr nach Deutschland ziehen, als das Land verlassen.
Für künftig Zugewanderte wird eine sechsjährige Anpassungsphase unterstellt. Danach erreichen sie im Modell die fortgeschriebenen durchschnittlichen Zahlungsprofile der ausländischen Bevölkerung, deren Daten der Untersuchung zugrunde liegen. Die sechs Jahre bezeichnen keine gemessene Dauer gesellschaftlicher Integration.
Aus den im Haupttext ausgewiesenen Ergebnissen ergibt sich mit der angenommenen künftigen Migration eine um rund 5,8 Billionen Euro höhere langfristige staatliche Finanzierungslücke als ohne weitere Wanderungsbewegungen. Der Betrag lässt sich aus den veröffentlichten Prozentwerten und dem zugrunde gelegten Bruttoinlandsprodukt umrechnen. Er ist ein Gegenwartswert künftiger Finanzierungsunterschiede, keine jährliche Ausgabe und kein nachgewiesener gesamtwirtschaftlicher Schaden.
Welche Kritik gibt es an der Studie?
Der Düsseldorfer Ökonom Jens Südekum kritisierte 2024, dass die Methode die bestehende Gesetzgebung langfristig fortschreibe. Bereits beschlossene Reformen berücksichtigt die Studie allerdings. Weitere, erst künftig beschlossene politische Änderungen nimmt sie nicht vorweg. Das Ergebnis beschreibt deshalb ein Szenario unter bestimmten Annahmen, keine feststehende Entwicklung.
Auch der Bochumer Ökonom Martin Werding kritisierte 2025 die Aussagekraft der zentralen Kennzahl. Eine größere langfristige Finanzierungslücke bedeute nicht automatisch, dass der Staat seine Ausgaben schlechter finanzieren könne: Durch Zuwanderung könne auch die künftige Wirtschaftsleistung wachsen. Dieses Verhältnis werde durch den Bezug auf die Wirtschaftsleistung des Ausgangsjahres nicht ausreichend sichtbar.
Die Studienautoren benennen dieses Größenproblem selbst und berücksichtigen es bei einzelnen Szenarien durch eine Bereinigung. Außerdem zeigen ihre Berechnungen, dass zusätzliche qualifizierte Erwerbsmigration die Finanzierungslücke gegenüber dem Referenzszenario verringern kann.
Die genannten 5,8 Billionen Euro sind keine Rechnung, die in einem bestimmten Jahr fällig wird. Die Summe beschreibt auf einen gemeinsamen Ausgangszeitpunkt umgerechnete Unterschiede zwischen modellierten künftigen Staatseinnahmen und -ausgaben. Ändern sich die Annahmen, verändert sich auch das Ergebnis.
Was geschah bei der Islamwoche an der Universität Kiel?
Die Islamische Hochschulgruppe Kiel veranstaltete vom 5. bis 9. Mai 2025 eine Islamwoche auf dem Campus der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU). Die Universität war nach eigenen Angaben nicht an der Programmgestaltung beteiligt. Bei der Raumbuchung hätten Themenangaben vorgelegen, aber keine Liste der Vortragenden.
In der Kritik stand unter anderem der Auftritt von Sertac Odabas. Der Verfassungsschutz Schleswig-Holstein ordnete ihn 2025 der österreichischen salafistischen Organisation IMAN zu. Beanstandet wurden außerdem eine geschlechtergetrennte Sitzordnung und ausgelegte Medien mit salafistischen Bezügen. Zudem berichteten Anwesende über mutmaßlich antisemitische Aufkleber auf einzelnen Laptops.
Die Hochschulgruppe erklärte dagegen, es habe auch einen Bereich mit freier Sitzplatzwahl gegeben, die getrennten Bereiche seien freiwillig nutzbar gewesen. Odabas erklärte, sein Vortrag habe weder Geschlechtertrennung thematisiert noch frauenfeindliche Aussagen enthalten.
Nach Gesprächen und interner Prüfung erklärte die CAU, die Vorwürfe hätten nicht ausgeräumt werden können. Sie ließ zunächst die Rechte der Hochschulgruppe ruhen. Nach Angaben der Universität beschloss sie am 23. Juli 2025, der Gruppe die Anerkennung als Hochschulgruppe zu entziehen. Damit entfielen die mit der Anerkennung verbundenen Nutzungsrechte für Universitätsräume und digitale Infrastruktur. Die CAU überarbeitete außerdem ihre Regeln für studentische Vereinigungen und die Raumvergabe.
Am 24. Juli 2025 erstattete die Universität Strafanzeige. Die hochschulinternen Maßnahmen sind von der strafrechtlichen Prüfung zu unterscheiden: Eine Strafanzeige ist kein Nachweis persönlicher Schuld.
Was ist über Flucht und Seenotrettung im Mittelmeer bekannt?
Über das Mittelmeer versuchen Flüchtlinge und andere Migranten, Europa zu erreichen. Viele Überfahrten finden in überfüllten oder nicht ausreichend seetüchtigen Booten statt. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) bezifferte die Zahl der Toten und Vermissten im Mittelmeer für 2025 in einer Mitteilung vom Februar 2026 auf mindestens 2.185 Menschen.
Küstenstaaten müssen für wirksame Such- und Rettungsdienste sorgen. Schiffsführungen müssen Menschen in Seenot helfen, soweit dies ohne erhebliche Gefahr für Schiff und Menschen an Bord möglich ist. Auch zivile Hilfsorganisationen führen Rettungseinsätze durch. Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR berichtet jedoch von Fällen, in denen Menschen trotz abgesetzter Notrufe nicht rechtzeitig gerettet wurden.
Die Rettung muss an einem sicheren Ort abgeschlossen werden – nicht automatisch im geografisch nächstgelegenen Hafen. Dort darf das Leben der Geretteten nicht mehr bedroht sein; Nahrung, Unterkunft und medizinische Versorgung müssen gewährleistet werden können. Bei der Ausschiffung darf den Geretteten auch keine Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Die zuständigen Staaten müssen bei der Organisation der Ausschiffung zusammenarbeiten. Nach Einschätzung von UNHCR ist Libyen dafür kein sicherer Ort: Flüchtlingen und Migranten drohen dort unter anderem willkürliche Inhaftierung und Folter.
Die italienische Operation „Mare Nostrum“ verband 2013/14 Seenotrettung mit der Bekämpfung von Schleusern. Bei der anschließenden Frontex-Operation „Triton“ stand Grenzüberwachung im Vordergrund. Die von 2015 bis 2020 laufende EU-Marineoperation „Sophia“ richtete sich gegen Schleusung und Menschenhandel. Auch bei diesen Einsätzen bestand die Pflicht zur Seenotrettung.
Hintergrundinfos – Klimaschutz mit Hannes Jaenicke
Hannes Jaenicke und Jan Fleischhauer diskutieren in der Sendung darüber, wie Klimaschutz gelingen kann und wer die Kosten trägt. Jaenicke fordert entschlosseneres Handeln gegen die Klimakrise. Fleischhauer kritisiert eine aus seiner Sicht ungerechte Verteilung der Kosten zulasten von Menschen mit wenig Geld.
Hier finden Sie Hintergrundinformationen und weiterführende Links zu den in der Sendung genannten Themen.
Klimaanlagen in Krankenhäusern – wie steht es um den Hitzeschutz?
Viele Patientenzimmer lassen sich nicht aktiv kühlen. Bei einer bundesweiten Befragung des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) unter 458 Krankenhäusern im August 2026 lag der Anteil der befragten Häuser ohne aktiv gekühlte Patientenzimmer bei 59 Prozent. Intensivbereiche waren bei dieser Frage ausdrücklich ausgenommen.
Nach einer Umfrage der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) im August 2026 standen 10,7 Prozent der erfassten Betten in klimatisierten oder gekühlten Patientenzimmern. Bei den Intensivbetten standen laut derselben Befragung 82,6 Prozent in klimatisierten Räumen und weitere 8,8 Prozent in teilweise gekühlten Zimmern.
Als wichtigstes Hindernis für besseren Hitzeschutz nannten die Krankenhäuser in der DKI-Befragung fehlende finanzielle Mittel. Keine klassische Klimaanlage bedeutet allerdings nicht zwangsläufig keine Kühlung. So gibt es Planungen für Klinik-Neubauten, die beispielsweise auf wasserführende Kühlsysteme in Böden oder Decken, kombiniert mit Lüftung und außenliegendem Sonnenschutz setzen.
Was kostet in Deutschland ein Hitzetag?
Das Wirtschaftsforschungs- und Beratungsunternehmen Prognos hat im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales untersucht, welche Kosten Hitze für Unternehmen in Deutschland verursacht. Für einen modellierten Hitzetag mit einer Tageshöchsttemperatur von mindestens 30 Grad Celsius schätzt es die direkten Kosten für Unternehmen auf rund 431 Millionen Euro. Eine ergänzende Berechnung von Prognos für das Handelsblatt beziffert die Kosten bei extremer Hitze über 35 Grad auf rund 984 Millionen Euro pro Tag – also knapp eine Milliarde. Für die Hitzewelle vom 17. bis 30. Juni 2026 errechnete Prognos vorläufig rund 6,3 Milliarden Euro hitzebedingte Kosten in Deutschland.
Die Kosten entstehen vor allem durch geringere Arbeitsleistung. Hitze kann Konzentration und Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Beschäftigte arbeiten dann langsamer oder benötigen zusätzliche Pausen. Hinzu kommen Arbeitsausfälle durch hitzebedingte Erkrankungen und Arbeitsunfälle. Die Beträge beruhen auf Modellannahmen und erfassen nicht sämtliche Hitzeschäden. Behandlungskosten, zusätzliche Energiekosten für Kühlung und Infrastrukturschäden sind beispielsweise nicht eingerechnet.
Was kostete die Flutkatastrophe im Juli 2021?
Der Rückversicherer Munich Re bezifferte die Schäden der Flutkatastrophe in Deutschland in seiner Bilanz vom Januar 2022 auf rund 33 Milliarden Euro. Hohe Schäden entstanden insbesondere an Gebäuden, Bahnlinien, Straßen und Brücken. Die Schätzung umfasst versicherte und unversicherte Schäden. Die Schätzung umfasst versicherte und unversicherte Schäden in den betroffenen Gebieten Deutschlands, nicht nur im Ahrtal.
Das Wirtschaftsforschungs- und Beratungsunternehmen Prognos kam 2022 mit einer anderen Berechnung auf rund 40,5 Milliarden Euro. Hannes Jaenicke spricht in der Sendung von einem Schaden von rund 40 Milliarden Euro. Prognos setzte rund 33,4 Milliarden Euro direkte Schäden einschließlich Einsatzkosten an, gestützt auf amtliche Schadensaufstellungen. Hinzu kamen geschätzte 7,1 Milliarden Euro wirtschaftliche Folgeschäden, etwa durch Produktionsausfälle und unterbrochene Lieferketten. Diese wurden anhand von Erkenntnissen früherer Studien berechnet.
Bei der Flut starben in Deutschland mehr als 180 Menschen, darunter 135 im Ahrtal.
Warum ist Strom teuer – und welche Rolle spielt die Energiewende?
Im zweiten Halbjahr 2025 kostete Haushaltsstrom in Deutschland laut Eurostat durchschnittlich rund 39 Cent je Kilowattstunde. Der Vergleich gilt für Haushalte mit einem Jahresverbrauch von 2.500 bis unter 5.000 Kilowattstunden, die angegebenen Preise enthalten Steuern und Abgaben. Innerhalb der EU war Strom für diese Haushaltsgruppe nur in Irland teurer. Mit der Stromrechnung bezahlen Haushalte nicht nur den Strom selbst. Hinzu kommen Gebühren für das Stromnetz sowie Steuern und weitere Abgaben. Nach der Strompreisanalyse des Branchenverbands BDEW vom August 2026 entfielen im Durchschnitt rund 25 Prozent auf Netzentgelte und rund 34 Prozent auf Steuern, Abgaben und Umlagen. Wind- und Solaranlagen benötigen keine Brennstoffe und können Strom deshalb mit geringen laufenden Erzeugungskosten anbieten.
An der Strombörse bestimmt aber vereinfacht das teuerste Kraftwerk den Preis, das noch gebraucht wird, um die Nachfrage zu decken. Ist das ein Gaskraftwerk, kann teures Gas deshalb auch den Strom verteuern. Mehr Wind- und Solarstrom kann umgekehrt den Börsenpreis senken, weil weniger teure Kraftwerke benötigt werden.
Gleichzeitig kostet der Umbau der Stromversorgung Geld. Beispielsweise werden neue Leitungen benötigt, um Windstrom aus Norddeutschland in den Süden zu transportieren. Diese Kosten werden unter anderem über die Netzgebühren bezahlt. Günstiger erzeugter Strom bedeutet deshalb nicht automatisch eine entsprechend niedrige Stromrechnung.
Steuern und Abgaben sind allerdings nicht pauschal Kosten der Energiewende. Dazu gehört beispielsweise auch die Mehrwertsteuer. Die frühere EEG-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien wird seit Juli 2022 nicht mehr über den Strompreis erhoben. Den verbleibenden Finanzierungsbedarf der EEG-Förderung trägt inzwischen der Bund.
Wie weit ist Dänemark bei der Energiewende?
Dänemark erzeugte 2025 rund 93 Prozent seines Stroms aus erneuerbaren Quellen, vor allem Wind, Biomasse und Sonne. Die Zahl bezieht sich auf die Stromerzeugung im Land – nicht auf die gesamte Energieversorgung. Das geht aus der Statistik der dänischen Energiebehörde hervor. Beim gesamten Endenergieverbrauch, der auch Heizen und Verkehr umfasst, lag der Anteil erneuerbarer Energien nach vorläufigen Zahlen für 2025 bei rund 48 Prozent.
Beim Heizen dominiert Fernwärme. In einer Veröffentlichung vom 5. Juni 2025 nennt die Statistikbehörde für 68 Prozent der bewohnten Wohnungen Fernwärme als Heizungsart. Bei sechs Prozent war eine Wärmepumpe registriert, bei 14 Prozent eine Gasheizung. Die Angaben beruhen auf dem dänischen Gebäude- und Wohnungsregister. Die Wärmepumpenquote beschreibt damit die registrierte Heizungsart bewohnter Wohnungen – nicht die Zahl sämtlicher installierter Geräte.
In Dänemark wird Fernwärme unter anderem durch die Verbrennung von Holz, Stroh und Abfällen erzeugt. Auch Erdgas und Kohle werden weiterhin eingesetzt.
Kennzahlen Energieverbrauch Dänemark: https://ens.dk/media/8794/download
Was macht Hannes Jaenickes Stiftung?
Hannes Jaenicke gründete 2021 die Pelorus Jack Foundation. Die Stiftung sitzt in Berlin; er gehört ihrem Vorstand an. Sie fördert Natur-, Arten- und Meeresschutz sowie Umweltbildungsprojekte.
Nach eigener Darstellung unterstützt sie mit Spenden vor allem kleinere, lokal arbeitende Organisationen und Einzelpersonen.
Hintergrundinfos – AfD-Verbot mit Ralf Stegner
Ralf Stegner und Jan Fleischhauer diskutieren in der Sendung darüber, ob ein Verbotsverfahren gegen die AfD eingeleitet werden sollte. Stegner sieht darin ein Instrument zum Schutz der Demokratie. Fleischhauer bezweifelt insbesondere, dass die vorliegenden Belege für ein Parteiverbot ausreichen.
Hier finden Sie Hintergrundinformationen und weiterführende Links zu den in der Sendung genannten Themen.

AfD-Verbot und Verfassungsschutz: Wer entscheidet worüber?

Einen AfD-Verbotsantrag können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Bei Parteien, deren Organisation auf ein Bundesland beschränkt ist, ist auch die betreffende Landesregierung antragsberechtigt. Über ein Parteiverbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Am 2. Mai 2025 gab das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bekannt, die AfD als Gesamtpartei auf Grundlage eines internen Gutachtens als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen. Das 1.108 Seiten umfassende, als Verschlusssache eingestufte Gutachten gelangte an Medien und wurde dadurch öffentlich.
Am 5. Mai 2025 erhob die AfD gegen die Hochstufung Klage und stellte einen Eilantrag. Daraufhin gab das BfV am 8. Mai eine Stillhaltezusage ab: Bis zur Entscheidung über diesen Eilantrag werde es die Partei weiterhin nur als Verdachtsfall beobachten und behandeln und die höhere Einstufung nicht öffentlich bekanntgeben. Das war noch keine gerichtliche Bewertung der Hochstufung.
Über diesen Eilantrag entschied das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 26. Februar 2026. Es untersagte dem BfV, die Bundespartei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen, entsprechend zu behandeln und diese Einstufung öffentlich bekanntzugeben – nun bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens in erster Instanz. An die Stelle der behördlichen Stillhaltezusage trat damit eine gerichtliche Anordnung.
Die im Eilverfahren geprüften Belege reichten nach Auffassung des Gerichts für die Hochstufung der Gesamtpartei nicht aus. Die Beobachtung als rechtsextremistischer Verdachtsfall blieb davon unberührt. Über ein Parteiverbot wurde in diesem Verfahren nicht entschieden.

Wer entscheidet über die Aufhebung der Immunität von Bundestagsabgeordneten?

Über die Aufhebung der Immunität eines Bundestagsabgeordneten entscheidet der Bundestag. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung prüft die Anträge und legt dem Plenum eine Beschlussempfehlung vor.
In bestimmten Fällen, etwa bei Verkehrsdelikten, kann der Ausschuss eine Vorentscheidung treffen. Diese wird dem Bundestag schriftlich mitgeteilt. Sie gilt als Entscheidung des Bundestages, sofern nicht innerhalb von sieben Tagen nach der Mitteilung schriftlich beim Bundestagspräsidenten Widerspruch erhoben wird. Bei Widerspruch entscheidet das Plenum. Die Genehmigung ermöglicht die weitere Verfahrensschritte; über Schuld oder Unschuld wird dabei nicht entschieden.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 25. Oktober 2018, die Presse habe gegenüber dem Bundestag keinen unmittelbar aus der Pressefreiheit abgeleiteten Anspruch auf Auskünfte zu Immunitätsangelegenheiten. Diese seien dem parlamentarischen Tätigkeitsbereich zuzuordnen, so das Gericht. Ein allgemeines Veröffentlichungsverbot folgt aus diesem Urteil nicht. Über einzelne Immunitätsbeschlüsse informiert der Bundestag öffentlich.

Was ist über das in der Sendung genannte Holocaust-Zitat bekannt?

Ralf Stegner greift in der Sendung einen Satz auf, den die Wochenzeitung „Kontext“ 2018 einem damaligen Mitarbeiter zweier AfD-Landtagsabgeordneter in Baden-Württemberg zugeschrieben hatte. Der Mann bestritt die Urheberschaft und ging gegen die Berichterstattung vor. Dass die zugeschriebenen Chatbeiträge tatsächlich von ihm stammten, wurde im späteren Hauptsacheverfahren nicht nachgewiesen.
Der Artikel vom 9. Mai 2018 enthielt den Satz: „Immerhin haben wir jetzt so viele Ausländer im Land, dass sich ein Holocaust mal wieder lohnen würde.“ Nach Darstellung der Zeitung habe er in einem privaten Facebook-Chat gestanden.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe lehnte am 13. Februar 2019 im Eilverfahren ein vorläufiges Verbot der Berichterstattung ab. Es hielt die Echtheit der Chatprotokolle für hinreichend glaubhaft gemacht. Im damaligen Verfahren war außerdem unstreitig, dass der Mitarbeiter selbst kein AfD-Mitglied war.
Im späteren Hauptsacheverfahren untersagte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 27. März 2025 die angegriffene Berichterstattung. Die Veröffentlichenden hätten nicht nachgewiesen, dass die zugeschriebenen Chatbeiträge tatsächlich vom Kläger stammten. Auch das Gegenteil – dass die Äußerungen nicht vom Kläger stammten – sah das Gericht nicht als bewiesen an.
Der Bundesgerichtshof wies am 12. Mai 2026 die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück. Damit wurde das Frankfurter Urteil rechtskräftig. Der BGH führte außerdem aus, die Berichterstattung wäre selbst als Verdachtsberichterstattung unzulässig gewesen, weil der Betroffene zuvor keine Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten habe.

Details zum Verfahren:

Was trennte Fundis und Realos bei den Grünen?

Ein zentraler Streit bei den frühen Grünen war, ob die Partei grundsätzliche Opposition betreiben oder durch Mitregieren Veränderungen erreichen sollte. „Fundis“ und „Realos“ waren dabei Sammelbezeichnungen für unterschiedliche Strömungen. Die „Realos“ um Joschka Fischer wollten Reformen auch durch Koalitionen mit der SPD erreichen.
Die frühere Sprecherin des Bundesvorstands Jutta Ditfurth erklärte, sie habe eine antiparlamentarische Position vertreten, und setzte auf außerparlamentarische Gegenmacht. Thomas Ebermann, früher einer der Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, beschrieb das Parlament als „feindlichen Ort“. Er habe dort „Sand im Getriebe“ sein wollen. Das Bundesprogramm von 1980 sah Parlamentsarbeit ausdrücklich als Ergänzung außerparlamentarischer Aktivitäten vor. Die persönlichen Positionen Ditfurths und Ebermanns dürfen deshalb nicht mit einer einheitlichen Haltung der Gesamtpartei gleichgesetzt werden.
1985 entstand in Hessen die erste rot-grüne Landesregierung, während der Flügelstreit weiterging. Ebermann verließ die Grünen 1990. Im April 1991 bekannte sich die Partei in der Erklärung von Neumünster zur Rolle einer „ökologischen Reformpartei“. Wenige Wochen später trat Ditfurth aus. 1998 beteiligte sich Bündnis 90/Die Grünen erstmals an einer Bundesregierung – gemeinsam mit der SPD.
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