Mysteriöse Kriminalfälle der DDR - Kein Entkommen
Zur DDR-Zeit kontrollierten Partei und Geheimdienst, wie Verbrechen aufgeklärt, Täter bestraft und die Bürger informiert wurden. "ZDFinfo" deckt die spektakulärsten Fälle von damals auf.
Auch im Arbeiter- und Bauernstaat wurde gemordet, geraubt und betrogen - wie in jedem Land der Welt. Doch öffentlich darüber berichtet wurde in DDR-Medien kaum. Was Ermittler, Staatsanwälte, Kriminologen und Journalisten damals nicht laut sagen durften, das enthüllen sie nun in der Dokumentation.
Tod eines Abschnittsbevollmächtigten
Verbrecher durften vom Regime keine Gnade erwarten. In mehreren Fällen verhängte das Gericht die Todesstrafe für den Täter. So auch im Fall der Tötung eines Dorfpolizisten, korrekterweise als ABV zu bezeichnen. Solche "Abschnittsbevollmächtigte" waren eine DDR-typische Polizei-Instanz auf lokaler Ebene. Selbst ein persönlich motivierter Angriff gegen einen ABV wurde vom System kategorisch als Angriff auf den Staat beziehungsweise als "Terrorismus" betrachtet und entsprechend drastisch bestraft. Insgesamt 164 Todesurteile wurden in der DDR vollstreckt. Erst 1987 wurde die Todesstrafe offiziell abgeschafft.