Die Rentensysteme in Deutschland und den Niederlanden unterscheiden sich deutlich in ihrer Struktur, Finanzierung und in der Rolle der betrieblichen Vorsorge. Während die deutsche gesetzliche Rente stark an Erwerbsbiografie, Einkommen und eingezahlte Beiträge gekoppelt ist, setzt das niederländische Modell auf eine staatliche Basisabsicherung sowie tarifvertraglich meist fest vereinbarte Betriebsrenten.
Gesetzliche Rente in Deutschland
Die Höhe der gesetzlichen Rente richtet sich bei uns vor allem danach, wie lange und mit welchem Einkommen jemand versicherungspflichtig beschäftigt war. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 9,3 Prozent des Bruttolohns in die gesetzliche Rentenversicherung ein, zusammen also 18,6 Prozent. Aber nicht alle Berufsgruppen sind einbezogen: Beamte und auch viele Selbstständige zahlen in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenkasse ein. Wer über längere Zeit arbeitslos, krank oder nur geringfügig beschäftigt ist, erwirbt niedrigere Rentenansprüche.
Volksrente und Pensionsfonds in den Niederlanden
Bei unseren Nachbarn gibt es die staatliche. Sie bildet eine einkommensunabhängige Basisabsicherung im Alter. Grundsätzlich zahlen in den Niederlanden auch Beamte und Selbstständige in das staatliche System ein. Die staatliche Basisrente soll verhindern, dass Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien unmittelbar in Altersarmut geraten.
Die zweite Säule ist die betriebliche Altersvorsorge. Für einen sehr großen Teil der Beschäftigten ist die über Tarifverträge oder Branchenregelungen organisiert. Arbeitnehmer zahlen einen Teil ihres Einkommens ein. Arbeitgeber beteiligen sich in der Regel mindestens in vergleichbarer Höhe. Große branchenbezogene Pensionsfonds verwalten das Kapital langfristig und investieren es am Kapitalmarkt. Dadurch entstehen für viele Beschäftigte zusätzliche verlässliche Rentenansprüche.
Betriebsrente in Deutschland
Auch in Deutschland gibt es Betriebsrenten, aber deutlich weniger flächendeckend. Zwar haben Beschäftigte grundsätzlich einen Anspruch auf Entgeltumwandlung, also darauf, einen Teil ihres Bruttogehalts für die betriebliche Altersvorsorge zurückzulegen. Eine allgemeine Pflicht für Arbeitgeber, eine vollwertige Betriebsrente mit eigenen Beiträgen anzubieten, besteht jedoch nicht. Deshalb hängt die zusätzliche Absicherung stark von Branche, Tarifvertrag, Betrieb und der persönlichen Entscheidung ab.
Private Altersvorsorge
Private Vorsorge hat in Deutschland eine höhere Bedeutung als in den Niederlanden. Fondsparpläne, Versicherungen, staatlich geförderte Produkte sollen Versorgungslücken schließen. Das verlagert jedoch einen Teil der Verantwortung und auch das Risiko auf Einzelne. Wer später eine auskömmliche Rente erhalten will, muss sich oft selbst darum kümmern. Im niederländischen Modell spielt private Vorsorge eher eine ergänzende Rolle, weil staatliche und betriebliche Rente meist bereits einen größeren Teil der Altersabsicherung abdecken.
Eine direkte Übertragung des niederländischen Modells ist schwierig. Das deutsche System ist historisch eng an sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gebunden. Eine breitere Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die Finanzierung sowie eine möglichst flächendeckende betriebliche Altersvorsorge könnten die Absicherung im Alter verbessern. Das ist bisher allerdings kein fester Bestandteil der aktuellen Rentenreform-Pläne der Bundesregierung.
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