Zweifelsfrei - §219a weg: Sind Abtreibungen jetzt legal?
Die Streichung von Paragraf 219a aus dem Strafgesetzbuch, dem sogenannte „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche, wurde beschlossen. Denn zuvor machten sich Ärzte und Ärztinnen strafbar, wenn sie öffentlich auf ihrer Website Informationen über Ablauf und Methoden angegeben haben. Das nehmen wir als Anlass, um uns mal genauer anzugucken, was rechtlich in Sachen Abtreibung überhaupt erlaubt ist und wie es mit Gründen, Folgen und der Versorgungslage aussieht.
- funk
Die Streichung von Paragraf 219a aus dem Strafgesetzbuch, dem sogenannte „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche, wurde beschlossen. Denn zuvor machten sich Ärzte und Ärztinnen strafbar, wenn sie öffentlich auf ihrer Website Informationen über Ablauf und Methoden angegeben haben. Das nehmen wir als Anlass, um uns mal genauer anzugucken, was rechtlich in Sachen Abtreibung überhaupt erlaubt ist und wie es mit Gründen, Folgen und der Versorgungslage aussieht.