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maybrit illner - Dobrindt will EU-Artikel 72 nutzen
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Dobrindt will EU-Artikel 72 nutzen
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Dobrindt will EU-Artikel 72 nutzen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) schließt zur geplanten Durchsetzung von Zurückweisungen an den deutschen Grenzen die Aktivierung von Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nicht aus.
Dobrindt will EU-Artikel 72 nutzen
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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) schließt zur geplanten Durchsetzung von Zurückweisungen an den deutschen Grenzen die Aktivierung von Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nicht aus.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) schließt zur geplanten Durchsetzung von Zurückweisungen an den deutschen Grenzen die Aktivierung von Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nicht aus. Um das schärfere Grenzregime exekutieren zu können, sei „Paragraph 18 der einschlägige im Asylgesetz, den wir nutzen im Zusammenhang mit bilateralen Verträgen und auch in Verbindung mit Artikel 72“, sagte Dobrindt am Donnerstag in der ZDF-Sendung „maybrit illner“.
Der EU-Artikel 72 erlaubt es den Mitgliedsstaaten, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der inneren Sicherheit von einigen EU-Regelungen abzuweichen. Juristen zufolge setzt die Anwendung von Paragraph 18, Absatz 2 des Asylgesetzes die Anwendung von EU-Artikel 72 voraus.
In der Debatte um die von Dobrindt angeordneten Zurückweisungen auch von Asylsuchenden hatte die Zeitung „Die Welt“ am selben Tag berichtet, Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) rufe zur Durchsetzung dauerhafter Grenzkontrollen die de facto in Artikel 72 geregelte „nationale Notlage“ aus. Der Regierungssprecher hatte dies dementiert. Dobrindt erklärte nun, das deutsche Asylgesetz sei die Rechtsgrundlage des Regierungshandelns, „natürlich“ sei aber „alles europäisch eingebunden“. Deutschland sei mit den entsprechenden Zuständigen in der EU „im engstem Austausch“ und werde mit den Zurückweisungen so vorgehen, dass die Nachbarländer nicht überfordert werden. Die neue Bundesregierung will an den Grenzen entgegen europäischem Recht gegebenenfalls auch Asylsuchende zurückweisen.