Getötete Studentin Hanna: Neun Jahre Haft wegen Mord

    Getötete Studentin aus Aschau:Fall Hanna: Neun Jahre Haft wegen Mordes

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    Hanna war 23 Jahre alt, als sie im Oktober 2022 starb. Kurz darauf wurde ein 20-Jähriger verhaftet. Am Ende des Prozesses mit vielen Fragezeichen bekam er eine Haftstrafe.

    Der Angeklagte (l.) und sein Anwalt Harald Baumgärtl betreten den Sitzungssaal im Landgericht Traunstein, aufgenommen am 12.03.2024
    Er schwieg bis zum Schluss: Dem Angeklagten drohen mehr als neun Jahre Haft.
    Quelle: dpa

    Wegen Mordes an der Studentin Hanna hat das Landgericht Traunstein am Dienstag einen 22-Jährigen zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts hat der damals 20-Jährige Hanna im Oktober 2022 auf dem Heimweg nach einem Clubbesuch in Aschau im Chiemgau aus sexuellen Motiven angegriffen und schwer verletzt in einen Bach geworfen, wo sie ertrank. 
    Seine Verteidigerin Regina Rick kündigte unmittelbar nach dem Ende des Prozesses an, Revision einlegen zu wollen. Sie sprach von der "Verurteilung eines Unschuldigen sehenden Auges" und betonte: "Sowas kann der BGH nicht akzeptieren."
    Der Angeklagte bekommt von einem Polizisten im Gerichtssaal die Handschellen abgenommen
    Im Prozess um den gewaltsamen Tod der jungen Studentin Hanna hat das Landgericht Traunstein ein Urteil gesprochen. Der Täter hatte sie auf dem Heimweg von einem Club überfallen.19.03.2024 | 2:45 min

    Studentin ertrunken - doch was war zuvor?

    Die junge Frau aus dem oberbayerischen Aschau im Chiemgau hatte in der Nacht zum 3. Oktober 2022 in dem Club "Eiskeller" gefeiert und war am nächsten Tag tot in einem Fluss gefunden worden. Der Fall sorgte über die Region hinaus für Entsetzen, eine Sonderkommission ermittelte unter Hochdruck, Hunderte Zeugen wurden befragt.
    Schließlich wurde unter Mordverdacht ein junger Deutscher verhaftet, der in der Nacht in der Nähe des Clubs gejoggt war. Die Anklage geht davon aus, dass der damals 20 Jahre alte Mann die 23-jährige Medizinstudentin auf ihrem Heimweg von dem Club aus sexuellen Motiven angegriffen, schwer verletzt und dann in den Bärbach geworfen hat. Dort ertrank sie.

    Angeklagter schweigt

    Die Verteidigung sah stets die Möglichkeit, dass die junge Frau, die bei ihrem Tod etwa zwei Promille Alkohol im Blut hatte, ohne fremdes Zutun in den Bach stürzte. Doch der im Oktober 2023 gestartete Indizienprozess gestaltete sich schwierig. Nicht zuletzt wegen vieler Beweisanträge zog sich das Verfahren hin. Der Angeklagte schwieg in dem Verfahren, er verzichtete auch auf sein letztes Wort.
    Die Anklage ist von seiner Schuld überzeugt. Der Prozess habe vollumfänglich bestätigt, dass dieser "ohne jeden Zweifel Täter dieses Tötungsdelikts ist", sagte Staatsanwalt Wolfgang Fiedler in seinem Plädoyer. Ein Unfall sei ausgeschlossen. Der junge Mann habe in der Zeit vor der Tat zahlreiche Pornos angesehen, in denen es auch um Gewalt ging. Sein Potenzial aus Frust und Aggression habe sich gesteigert und in der Tat entladen.

    Verteidigerin: "Sie haben nichts"

    Es gebe keine Indizien oder Beweise, die den Angeklagten entlasteten, sagt der Staatsanwalt. "Sie haben nichts, was gegen diesen Jungen spricht", sagt dagegen Verteidigerin Rick. Diametral auseinander lagen bis zum Schluss die Sicht auf Beweismittel, Aussagen von Zeugen, das Verhalten des jungen Mannes.
    Immer wieder ruckelte es in dem im Oktober 2023 gestarteten Prozess. Es gab einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht, eine Strafanzeige wegen des Verdachts einer Weitergabe interner Informationen, Drohungen gegen Verteidiger.

    Eltern sind Nebenkläger

    Hannas Eltern nahmen als Nebenkläger an dem Verfahren teil. Für sie stelle sich "tausendfach die Frage: warum?", sagte Anwalt Walter Holderle in seinem Plädoyer. Diese Frage sei in dem Prozess "bedauerlicherweise unbeantwortet" geblieben.
    Quelle: dpa
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