Tod in der Ostsee vorgetäuscht: Haftstrafe für Angeklagten

    Wegen Betrug in Millionenhöhe:Tod vorgetäuscht: Haftstrafe für Angeklagten

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    Ein Paar täuschte den Tod des Mannes in der Ostsee vor und wollte vier Millionen Euro von Versicherungen kassieren. Sie flogen auf. Nun wurden beide erneut verurteilt.

    Die beiden Angeklagten sitzen im Gerichtssaal. Sie sollen im Oktober 2019 den Tod eines der Angeklagten durch ein Bootsunglück auf der Ostsee vorgetäuscht haben, aufgenommen am 01.03.2024
    Sie wollten Versicherungen um vier Millionen Euro prellen: Das angeklagte Paar im Gerichtssaal (Archivfoto).
    Quelle: dpa

    Wegen versuchten Versicherungsbetrugs in Millionenhöhe hat das Landgericht Kiel ein Ehepaar erneut verurteilt. Das Paar hatte einen tödlichen Bootsunfall auf der Ostsee vorgetäuscht.
    Der 56-jährige Ehemann erhielt drei Jahre und zwei Monate Haft. Seine gleichaltrige Ehefrau wurde zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt.

    Versuch "bei möglichst vielen Versicherungen" an Geld zu kommen

    Es handele sich um Gesamtfreiheitsstrafen unter Einbeziehung von Bewährungsstrafen aus einem ersten Prozess gegen das Paar, sagte der Vorsitzende Richter Johann Kümmel bei der Urteilsbegründung.
    Schreiben belegten die Absicht der Angeklagten, "bei möglichst vielen Versicherungen so schnell wie möglich an ihr Geld zu kommen".

    Bootsunglück in der Kieler Bucht vorgetäuscht

    Die Geschichte ist doch etwas verwirrend: Das Ehepaar soll vor einigen Jahren den Tod des Mannes durch ein Bootsunglück in der Kieler Bucht vorgetäuscht haben, um so gut vier Millionen Euro von Lebens- und Unfallversicherungen ausgezahlt zu bekommen.
    Im Herbst 2019 hatte die Frau ihren Mann als vermisst gemeldet. Doch die Polizei wurde schnell misstrauisch. Am gefundenen Boot stellte ein Gutachter Manipulationen fest, die es sinken lassen hatten.

    Spezialkräfte der Polizei spüren Mann auf

    Nach der Tat hatte sich der Angeklagte monatelang zunächst in Hamburg, später in Niedersachsen in Schwarmstedt versteckt. Dort fanden ihn im Mai 2020 schließlich Spezialkräfte der Polizei.
    Den Lebensversicherungen reichte, anders als vom Angeklagten zunächst angenommen, die Todesmeldung nicht aus. Sie wollten auch eine Sterbeurkunde oder Bestätigung seines Todes vom Amtsgericht. Das aber dauert mindestens sechs Monate. Zur Auszahlung der 13 Risiko-Lebens- und Unfallversicherungen kam es also gar nicht.

    Verteidiger beantragten Freispruch

    Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche für den Angeklagten wegen gemeinschaftlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugsversuchs in 13 Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung der Bewährungsstrafe aus dem ersten Prozess von drei Jahren und zwei Monaten, für die Frau eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert.
    Die Verteidiger beantragten für beide Angeklagten Freisprüche. Zuvor hatten der Mann und auch die Frau über ihre Anwälte Geständnisse verlesen lassen.

    Schon einmal verurteilt

    In dem aktuellen Prozess ging es letztendlich nicht mehr um die eigentliche Schuldfrage. Das Kieler Landgericht hatte das Paar im Februar 2021 bereits wegen versuchten Betrugs einer Unfallversicherung zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten beziehungsweise einem Jahr verurteilt. Diese Entscheidungen sind rechtskräftig.
    Der Bundesgerichtshof in Leipzig hob allerdings Freisprüche in 13 anderen Fällen von versuchtem Betrug anderer Versicherungen auf. Darüber hatte das Gericht in Schleswig-Holstein nun erneut entscheiden müssen.
    Quelle: dpa, AFP