Im Geburtenregister soll künftig der Eintrag einer dritten Geschlechtsoption möglich sein. Hat das Bundeskabinett beschlossen. Intersexuelle können also in Zukunft offiziell anerkannt werden. Damit reagiert die große Koalition auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Oktober 2017. Bis Ende 2018 muss die Gesetzesänderung umgesetzt sein. Die Debatte über's dritte Geschlecht ist damit aber leider noch lange nicht beendet.
Im Geburtenregister soll künftig der Eintrag einer dritten Geschlechtsoption möglich sein. Hat das Bundeskabinett beschlossen. Intersexuelle können also in Zukunft offiziell anerkannt werden. Damit reagiert die große Koalition auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Oktober 2017. Bis Ende 2018 muss die Gesetzesänderung umgesetzt sein. Die Debatte über's dritte Geschlecht ist damit aber leider noch lange nicht beendet.