Um dir eine optimale Website von ZDF, ZDFheute und ZDFtivi präsentieren zu können, setzen wir Cookies und vergleichbare Techniken ein. Einige der eingesetzten Techniken sind unbedingt erforderlich für unser Angebot. Mit deiner Zustimmung dürfen wir und unsere Dienstleister darüber hinaus Informationen auf deinem Gerät speichern und/oder abrufen. Dabei geben wir deine Daten ohne deine Einwilligung nicht an Dritte weiter, die nicht unsere direkten Dienstleister sind. Wir verwenden deine Daten auch nicht zu kommerziellen Zwecken.
Zustimmungspflichtige Datenverarbeitung • Personalisierung: Die Speicherung von bestimmten Interaktionen ermöglicht uns, dein Erlebnis im Angebot des ZDF an dich anzupassen und Personalisierungsfunktionen anzubieten. Dabei personalisieren wir ausschließlich auf Basis deiner Nutzung von ZDF Streaming, der ZDFheute und ZDFtivi. Daten von Dritten werden von uns nicht verwendet. • Social Media und externe Drittsysteme: Wir nutzen Social-Media-Tools und Dienste von anderen Anbietern. Unter anderem um das Teilen von Inhalten zu ermöglichen.
Du kannst entscheiden, für welche Zwecke wir deine Daten speichern und verarbeiten dürfen. Dies betrifft nur dein aktuell genutztes Gerät. Mit "Zustimmen" erklärst du deine Zustimmung zu unserer Datenverarbeitung, für die wir deine Einwilligung benötigen. Oder du legst unter "Einstellungen/Ablehnen" fest, welchen Zwecken du deine Zustimmung gibst und welchen nicht. Deine Datenschutz-Einstellungen kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in deinen Einstellungen widerrufen oder ändern.
Die Regeln zur Krankschreibung sollen laut Bundesregierung verschärft werden. Ein Attest bräuchte es dann ab dem ersten Tag. Wie Unternehmen und Arbeitnehmer damit umgehen könnten.
Die Regeln zur Krankschreibung sollen laut Bundesregierung verschärft werden. Ein Attest bräuchte es dann ab dem ersten Tag. Wie Unternehmen und Arbeitnehmer damit umgehen könnten.
Die Regierungskoalition hat neue Regeln zu Krankschreibungen vorgestellt: Die telefonische Krankschreibung soll gestrichen werden, außerdem soll schon für den ersten Krankheitstag ein Attest nötig werden. Noch gilt die neue Regelung nicht - aber wenn sich die Bundesregierung durchsetzt, wird es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stressiger, wenn sie krank sind. @MrWissen2go Mirko Drotschmann erklärt, was man dazu wissen muss.
Was gilt aktuell?
Wenn der Arbeitgeber nichts anderes vorgibt, gilt: Wer krank ist, muss sich bei seinem Arbeitgeber melden. Dafür reicht eine formlose Mail an die Firma oder ein Anruf am ersten Fehltag. Wer nur einen, zwei oder drei Tage krank ist, muss sich nicht vom Arzt krankschreiben lassen. Erst wenn man vier oder mehr Tage aussetzen muss, braucht man eine Krankschreibung. Das lässt sich mit einem Anruf beim Hausarzt erledigen.
Was soll zukünftig gelten?
Mit der neuen Regelung bräuchte man ein Attest schon ab dem ersten Krankheitstag. Man dürfte sich also nicht erstmal drei Tage auskurieren, ohne eine Krankschreibung vorweisen zu müssen. Und die müsste man sich in der Arztpraxis oder per Videosprechstunde besorgen - die telefonische Krankschreibung soll gestrichen werden.
Nein. Zum Beispiel in Tarifverträgen können eigene Regeln vereinbart werden. Das ist jetzt möglich und soll auch mit der neuen Regelung möglich sein. Allerdings würden sich quasi die Vorzeichen umkehren: Bisher gilt standardmäßig eine arbeitnehmerfreundlichere Regel, die aktiv verschärft werden müsste. In Zukunft gäbe es eine strenge gesetzliche Regelung, die Unternehmen aktiv aufweichen müssten.
Warum soll die Regelung geändert werden?
Die Regeln bei Krankschreibungen zu verschärfen, ist schon länger ein Anliegen von der CDU und Bundeskanzler Friedrich Merz. Die Argumentation: In Deutschland gebe es viele Krankheitstage - zu viele. Das schade der Wirtschaft.