Artikel 8 GG · Versammlungsfreiheit
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alpha-demokratie - Artikel 8 GG · Versammlungsfreiheit

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  • 30.06.2023

Für eine Versammlung im Sinne des Verfassungsrechts braucht es nicht viel: mindestens zwei Personen, die ein Anliegen in die Öffentlichkeit transportieren wollen. Die Versammlungsfreiheit gilt als elementares Grundrecht im Kontext der Meinungsbildung. Sie wird durch Artikel 8 des Grundgesetzes geschützt. Den Artikel schaut sich Moderator Tilman Seiler in dieser Ausgabe von alpha-demokratie genauer an, zusammen mit dem Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Walther Michl, Inhaber der Professur für Öffentliches Recht an der Universität der Bundeswehr München.

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Für eine Versammlung im Sinne des Verfassungsrechts braucht es nicht viel: mindestens zwei Personen, die ein Anliegen in die Öffentlichkeit transportieren wollen. Die Versammlungsfreiheit gilt als elementares Grundrecht im Kontext der Meinungsbildung. Sie wird durch Artikel 8 des Grundgesetzes geschützt. Den Artikel schaut sich Moderator Tilman Seiler in dieser Ausgabe von alpha-demokratie genauer an, zusammen mit dem Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Walther Michl, Inhaber der Professur für Öffentliches Recht an der Universität der Bundeswehr München.

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