Beitragszahler gesetzlicher Krankenkassen zahlen auch für sogenannte versicherungsfremde Leistungen, etwa die Mitversicherung von Familienmitgliedern oder Beiträge der Bürgergeldempfänger.
Kritiker sagen: Das sei Aufgabe des Staates und müsse aus Steuereinnahmen bezahlt werden. Versicherte empfinden das als ungerecht und klagen dagegen.
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