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SWR Retro – Abendschau
Briefgeheimnis
Postsendungen aus der DDR gehen zur Kontrolle an die Staatsanwaltschaft bzw. das Amtsgericht Mainz. Die Deutsche Bundespost verteidigt das verfassungsrechtlich zweifelhafte Vorgehen.
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Postsendungen aus der DDR gehen zur Kontrolle an die Staatsanwaltschaft bzw. das Amtsgericht Mainz. Die Deutsche Bundespost verteidigt das verfassungsrechtlich zweifelhafte Vorgehen.