Brandkatastrophe im Club: Wie er verletzt überlebt
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Die andere Frage - Brandkatastrophe im Club: Wie er verletzt überlebt

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Brandkatastrophe im Club: Wie er verletzt überlebt
  • 21.05.2026

Brandkatastrophe im Club: Was sollte man tun, wenn es auf einer Party brennt und Chaos ausbricht? Seit dem Inferno in der Schweiz, als in Crans Montana bei einem Brand in einer Keller-Bar 41 Menschen gestorben sind, ist Brandschutz stärker in den Fokus gerückt. Für unsere neue Doku haben wir Lou getroffen, der mit 16 Jahren fast bei einem Brand auf einer Silvesterparty ums Leben kam. Und wir schauen auch darauf, was eigentlich heute in Clubs in Deutschland gilt: Zusammen mit einem Brandschutzdozenten der Help First Akademie haben wir uns die Kölner Eventlocation Bollwerk genauer angeguckt und mit der Betreiberin über die Herausforderungen gesprochen.Besonders wichtig ist die Personengrenze bei Clubs. Sobald mehr als 200 Menschen kommen dürfen, fallen sie unter die Versammlungsstätten-Verordnung. Sie gelten auch als so genannte Sonderbauten und damit greifen mehr Brandschutz-Regeln. Gesetzlich finden hier Kontrollen – so genannte Brandverhütungsschauen - der Feuerwehr spätestens alle fünf Jahre statt. In NRW z.B. werden sie in der Praxis nach Absprache alle drei Jahre durchgeführt.

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Brandkatastrophe im Club: Was sollte man tun, wenn es auf einer Party brennt und Chaos ausbricht? Seit dem Inferno in der Schweiz, als in Crans Montana bei einem Brand in einer Keller-Bar 41 Menschen gestorben sind, ist Brandschutz stärker in den Fokus gerückt. Für unsere neue Doku haben wir Lou getroffen, der mit 16 Jahren fast bei einem Brand auf einer Silvesterparty ums Leben kam. Und wir schauen auch darauf, was eigentlich heute in Clubs in Deutschland gilt: Zusammen mit einem Brandschutzdozenten der Help First Akademie haben wir uns die Kölner Eventlocation Bollwerk genauer angeguckt und mit der Betreiberin über die Herausforderungen gesprochen.Besonders wichtig ist die Personengrenze bei Clubs. Sobald mehr als 200 Menschen kommen dürfen, fallen sie unter die Versammlungsstätten-Verordnung. Sie gelten auch als so genannte Sonderbauten und damit greifen mehr Brandschutz-Regeln. Gesetzlich finden hier Kontrollen – so genannte Brandverhütungsschauen - der Feuerwehr spätestens alle fünf Jahre statt. In NRW z.B. werden sie in der Praxis nach Absprache alle drei Jahre durchgeführt.