Precht - Zwischen Schutz und Übergriff – Was darf der Staat?
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- 15.03.2026
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Was muss der Staat regeln, welche Freiheiten muss er seinen Bürgern lassen? Darüber spricht Richard David Precht mit der Rechtswissenschaftlerin Frauke Rostalski.
Corona hat deutlich gemacht: Es gibt unterschiedliche Vorstellungen darüber, was der Staat darf und was nicht. Die einen fordern Schutz vom Staat, andere Schutz vor dem Staat. Es gibt in Deutschland einen fundamentalen Unterschied im Verständnis von Freiheit.
Individualität und Gesundheit schützen
Während der klassische Liberalismus die Freiheit des Einzelnen als Abwehrrecht gegen den Staat betonte, beobachtet Frauke Rostalski heute eine Gesellschaft, die sich primär als vulnerabel – also verletzlich - wahrnimmt und vom Staat immer umfassenderen Schutz – auch vor psychischen und verbalen Verletzungen – einfordert.
Unsere emotionalen und moralischen Ansprüche sind höher als in jeder anderen menschlichen Gesellschaft zuvor. Wir wollen, dass es bei uns gerecht und achtsam zugeht und unsere Individualität und Gesundheit bestmöglich geschützt wird.
Weniger Feiheiten
Doch worin genau besteht die Pflicht des Staates, seine Bürger zu schützen? Welche Schutzzäune lassen sich philosophisch und juristisch ausreichend begründen und welche nicht? Seit der Pandemie spricht man von der sogenannten vulnerablen Gesellschaft. Die staatlichen Schutzmaßnahmen sollten sich damals an den schwächsten und gefährdetsten Personen orientieren. Diese moralische Idee eines Opferrechts habe sich, so Rostalski, im Nachgang auf andere Bereiche ausgedehnt. Die Folge sei aber, dass wir heute weniger Freiheiten hätten als zuvor.
Ob Hassrede im Netz, gendergerechte Sprache, sexuelle Selbstbestimmung, Suizidbeihilfe oder Diskriminierungsschutz – immer ausgefeilter und umfassender greift der Staat ein, stellt den Schutz benachteiligter Bürger über die Freiheit desselben. Dieser Wunsch nach einer immer perfekteren Risikovermeidung schwäche aber das Verantwortungsbewusstsein und die Resilienz des Einzelnen, beklagt Frau Rostalski.
Grenze zwischen Sicherheit und Freiheit
Das Strafrecht als Ultima Ratio werde so allmählich abgelöst durch eine immer komplexere symbolische Gesetzgebung, die oftmals eher gesellschaftliche Werte demonstrieren soll, als Rechtsgüter zu schützen. Damit aber bewegen wir uns weg vom liberalen Rechtsstaat, der Freiheit gewährt und nur bei konkretem Schaden straft, hin zum paternalistischen Präventionsstaat.
Wo aber sollte die Grenze zwischen Sicherheit und Freiheit gezogen werden? Was ist berechtigter Schutz, was Einmischung in die Selbstbestimmtheit des Menschen? Werden wir mehr und mehr zu betreuten Bürgern ohne Mut zur Eigenverantwortlichkeit, oder kultivieren wir mit dieser Sensibilisierung für die Vulnerabilität anderer unsere Menschlichkeit?
BIgrafisches Frauke Rostalski
Rostalski ist Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Köln. Seit 2020 ist Frauke Rostalksi zudem Mitglied des deutschen Ethikrats. Rostalski veröffentlichte 2024 ihr Buch „Die vulnerable Gesellschaft“ (Edition Mercator bei C.H. Beck, 2024), welches für den Deutschen Sachbuchpreis nominiert war. Mit ihrem 2025 veröffentlichten Titel „Wer soll was tun?“ (C.H. Beck, 2025) setzt sie sich erneut mit dem Spannungsfeld zwischen Recht und Moral auseinander.