Nach einem Unfall liegt Noah B. tagelang im Koma. Als er erwacht, muss der damals 20-Jährige erfahren, dass er sich nie wieder wird bewegen können. Er ist vom Hals abwärts gelähmt.
Der Versuch, zu leben
"Wenn man mir die Frage gestellt hätte, ob ich den Unfall gerne überlebt hätte oder lieber nicht - ich hätte immer gesagt: Lieber nicht überlebt", sagt Noah noch im Krankenhaus zu seiner Mutter, die ihn bittet, es doch wenigstens zu versuchen, so zu leben. Und Noah versucht es – drei lange Jahre. Er beginnt ein Studium, trifft Freunde, lebt inmitten von Menschen, die ihn lieben und die er liebt.
Und dennoch: Es bleibt das Gefühl, dass ihm dieses Leben nicht reicht. Gefangen im eigenen Körper, bewegungslos sein, das sei nicht er, sagt der ehemalige Profisportler. Deshalb wächst in ihm schon sehr früh der Wunsch nach Sterbehilfe.
Sterbehilfe: Für die Angehörigen kaum zu ertragen
Der 23-Jährige meldet sich - nach zweieinhalb Jahren im Rollstuhl - bei einem Sterbehilfeverein an. Eine Entscheidung, die für seine Angehörigen kaum zu ertragen ist. Er weicht den Fragen nach dem Für und Wider der Sterbehilfe nicht aus, auch der Diskussion mit seinen geliebten Angehörigen nicht. "Noah weiß, dass es für uns unerträglich ist. Aber das ist etwas, was er mir von Anfang an gesagt hat, dass es jetzt mal um ihn geht und dass er jetzt nicht mehr auf uns Rücksicht nehmen kann. Denn er hat erkannt, dass er den Weg, den er bis hierher gegangen ist, für andere gegangen ist, also für uns", sagt seine Mutter. Sie vertraue ihrem Sohn und würde sich nicht anmaßen wollen, zu beurteilen, wie es sei, in Noahs Haut zu stecken. Das Ende selbst bestimmen zu dürfen, gibt Noah ein Gefühl von Kontrolle und Freiheit zurück, sagt er, und die Hoffnung, ein aller letztes Mal auf Hilfe angewiesen zu sein.
Der geplante letzte Tag
Am 5. Februar 2022 fließt der tödliche Medikamenten-Cocktail durch seine Adern. Er hat seinen Tod in ein Zeitfenster gelegt, in dem der professionell assistierte Suizid erlaubt ist. Denn am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht in einem bahnbrechenden Urteil den umstrittenen Strafrecht-Paragrafen 217 für null und nichtig erklärt.
Hier gibt es Hilfe:
Die rechtliche Seite der Beihilfe zum Suizid
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„Endlich unendlich in Herzen und Erinnerung“
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