Wahlrechtsreform von 2020 verfassungsgemäß

    Wahlrechtsreform von 2020 verfassungsgemäß

    von Birgit Franke
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    Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zeigt die Richter in ihren roten Roben.

    Das Bundesverfassungsgericht urteilt: Der Bundestag wurde rechtmäßig gewählt. Das Wahlrecht der Großen Koalition hatte das Ziel, das aufgeblähte Parlament zu verkleinern.