Der Bundestag ist das einzige vom Volk direkt gewählte oberste Bundesorgan. Im Grundgesetz ist in Artikel 38 geregelt: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Die wichtigste Aufgabe des Deutschen Bundestages besteht darin, Gesetze zu verabschieden. Er wählt aber auch den Kanzler, kontrolliert die Regierung und entscheidet über bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr.