Vermerk von Lese-Rechtschreib-Schwächen

    Vermerk von Lese-Rechtschreib-Schwächen

    von Birgit Franke
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    Richter:Innen des BVG

    Das Bundesverfassungsgericht erlaubt Vermerke über Prüfungserleichterungen in Zeugnissen. Aber nur wenn neben Legasthenie auch andere Einschränkungen dort vermerkt werden.