Söders Kreuzerlass von 2018 hat Bestand
von Sarah Tacke
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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Der Kreuzerlass verletzt nicht das Recht auf Religionsfreiheit. In jeder bayerischen Behörde muss also weiterhin ein Kreuz hängen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Der Kreuzerlass verletzt nicht das Recht auf Religionsfreiheit. In jeder bayerischen Behörde muss also weiterhin ein Kreuz hängen.