Söders Kreuzerlass von 2018 hat Bestand

    Söders Kreuzerlass von 2018 hat Bestand

    von Sarah Tacke
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    Bayerns Ministerpräsident Söder vor einem Holz-Kreuz über der Tür einer Schulklasse

    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Der Kreuzerlass verletzt nicht das Recht auf Religionsfreiheit. In jeder bayerischen Behörde muss also weiterhin ein Kreuz hängen.