Hitzewelle und Naturkatastrophen: Welche Rechte habe ich?

    FAQ

    Hitzewelle und Brände :Wann kann ich meine Reise stornieren?

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    Viele Urlauber freuen sich zurzeit auf ihre Reisen in den Süden - doch etwa Griechenland leidet unter einer extremen Hitzewelle, auf Rhodos brennt es. Welche Rechte haben Urlauber?

    Urlaubsrecht
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    In zahlreichen Regionen in Südeuropa toben Brände. Betroffen sind auch beliebte Ferienorte wie Rhodos und Korfu. Rechtsanwalt Roosbeh Karimi beantwortet die wichtigsten Fragen zu Stornierungen, Umbuchungen und Versicherungen.

    Kann ich meine Reise stornieren, wenn es am Urlaubsort brennt?

    "Man kann kostenfrei von einer Pauschalreise zurücktreten, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen", erklärt Karimi. Wenn man also ein Hotel gebucht habe, das direkt von einem Brand betroffen sei, dann könne man von der Reise zurücktreten. Liege das Hotel nur in der Nähe eines Brandortes, dann sei das noch kein Stornierungsgrund. In diesem Fall müsse wahrscheinlich der Urlauber die hohen Stornokosten tragen.
    Karimi betont auch: "Man sollte aber diese Rücktrittserklärung nicht früher als zwei, maximal drei Wochen vor Reisebeginn erklären". Vorab solle man zudem mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufnehmen und mit ihm absprechen, ob es Alternativen gebe.
    Kay P. Rodegra
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    Wenn mein Pauschal-Reiseveranstalter alle Flüge ans Reiseziel stoppt, wie TUI gerade nach Rhodos, hat man dann ein Recht auf Umbuchung?

    "Ja und nein", sagt Karimi. Das lasse sich vor Reisebeginn nicht ganz eindeutig beantworten - und der Reiseveranstalter habe selbst die Möglichkeit, wegen der außergewöhnlichen unvorhergesehenen Vorkommnissen von der Reise zurückzutreten.
    "Und dann ist dieser Reisevertrag auch erstmal aus der Welt." Der Reiseveranstalter habe aber natürlich Interesse daran, dass man mit ihm Urlaub macht und werde regelmäßig Alternativreisen anbieten.
    Frau an Laptop.
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    Was müssen Individualurlauber beachten, welche Rechte haben Sie?

    "Das ist tatsächlich wirklich schwer", erklärt der Reise-Experte.

    Und da zeigt sich wieder einmal: In Krisensituationen hat man eben mit der Pauschalreise dieses Rundum-Sorglos-Paket, ist abgesichert.

    Roosbeh Karimi, Anwalt

    In diesem Fall müsse sich der Reiseveranstalter um alles kümmern - von A bis Z.

    Bei einer Individualreise bin ich selbst verantwortlich und bin auch selber dafür eben zuständig, die Reise umzubuchen, zu stornieren.

    Roosbeh Karimi, Anwalt

    Das koste in der Regel kurzfristig "eine ganze Menge Geld".

    Was tue ich, wenn ich schon vor Ort bin und ich abbrechen möchte, zum Beispiel wegen eines Brandes?

    Jeder Individualtourist könne jederzeit das Hotel vorzeitig verlassen, den Mietwagen zurückgeben und einen Rückflug buchen. Dann müsse man aber auch "für all diese Kosten aufkommen".
    Bei einer Pauschalreise liege in dem Fall ein Reisemangel vor - "bei einem Reisemangel kann ich entweder Abhilfe fordern, zum Beispiel durch eine Ersatzleistung. Ich kann aber auch, wenn eine Ersatzleistung nicht möglich ist, (...) auch selbst einseitig kündigen", betont Karimi.
    Doch auch hier gelte: Vorher Kontakt zum Reiseveranstalter aufnehmen und Alternativen klären. "Aber wenn ich die Kündigung ausgesprochen habe, ist wieder der Reiseveranstalter zuständig, mich vom Urlaubsort nach Hause zu bringen und die Mehrkosten, die diese frühzeitige Rückreise mit sich bringt, muss wiederum der Reiseveranstalter tragen."
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    Wie nützlich können Reiserücktrittsversicherungen bei Naturkatastrophen sein?

    Reiserücktrittsversicherungen decken keine Hitzewellen oder Naturkatastrophen ab, wie der Experte betont. "Ich kann wirklich nur dann zurücktreten, wenn meiner Person unerwartet etwas passiert ist, so dass ich die Reise nicht antreten kann." Ein klassisches Beispiel sei ein Fahrradunfall, bei dem sich der Versicherungsnehmer das Bein bricht. Das mache fluguntauglich. "Dann hilft die Reiserücktrittsversicherung."

    Weil ich Angst habe oder weil ich einfach aus Erholungsgründen nicht nach Rhodos fliegen möchte, dann hilft sie nicht.

    Roosbeh Karimi, Anwalt

    Gilt das auch für ältere Menschen oder Familien mit kleinen Kindern, die Angst vor Extremhitze haben?

    Auch in diesem Fall würden Versicherungen nicht helfen. "Das sind individuelle Gründe, die nur mich selbst betreffen", betont der Experte. Das ließe sich auch gut nachvollziehen: Da könne der Reiseveranstalter gar nichts dafür. "Und Vertrag ist nun mal Vertrag."
    Quelle: ZDF

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