Nach Forderungen aus CDU:Merz: Nein zu Rente erst mit 70 Jahren
Nach den Worten von CDU-Chef Merz wird sich seine Partei nicht auf einen Renteneintrittsalter von 70 Jahren einlassen. Darüber sei in den Parteigremien gesprochen worden.
Es wird weder im Wahlprogramm noch in einem möglichen Koalitionsvertrag mit uns eine Rente mit 70 geben.
Friedrich Merz, CDU-Vorsitzender
Merz: "Das geht einfach nicht"
Das gilt momentan bei der Rente:
Wer mindestens 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, kann ab einem Alter von 63 Jahren die Altersrente für langjährig Versicherte beziehen. Die Altersrente ist mit einem Abschlag verbunden. Dieser beträgt 0,3 Prozent je Monat, den die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters bezogen wird. Für Versicherte des Jahrgangs 1961, die im kommenden Jahr (2025) 63 werden, beträgt der Abschlag bei einem Rentenbeginn mit 63 Jahren 12,6 Prozent.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung liegt in den alten Bundesländern bei 7.550 Euro und in den neuen Bundesländern bei 7.450 Euro. Sie bestimmt den Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt wird. Für darüberhinausgehendes Einkommen werden keine Beiträge gezahlt.
Der monatliche Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung stieg im Januar auf 100,07 Euro, der Höchstbetrag auf 1.404,30 Euro im Monat. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können Menschen zahlen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, mindestens 16 Jahre alt sind und in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind.