Neues Organspende-Register online: So funktioniert es

    FAQ

    Digitale Erklärung jetzt möglich:Organspende-Register: So funktioniert es

    von Annika Heffter
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    Organspende - ja oder nein? Für Angehörige und Ärzte ist es hilfreich, den Wunsch von potenziellen Spendern zu kennen. Eine Erklärung dazu kann man nun auch online abgeben.

    Lauterbach zu Organspende
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    In Deutschland warten fast 8.400 Menschen auf eine Organtransplantation. Oft fällt es Angehörigen von potenziellen Spendern schwer, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, wenn zu Lebzeiten nie über das Thema gesprochen wurde.
    Nun führt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein neues Organspende-Register ein, über das die Erklärung zum eigenen Willen auch online abgegeben werden kann. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Verzeichnis:

    Wie funktioniert das Organspende-Register?

    Das digitale Organspende-Register wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) betrieben und ist ab diesem Montag verfügbar. Es ist als zentrales Verzeichnis für ganz Deutschland gedacht.
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    In dem Register können Bürger ihre rechtlich verbindliche Erklärung für oder gegen eine Organspende eintragen. Die Angaben sind der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zufolge freiwillig und kostenlos. Sie können zu jeder Zeit geändert oder gelöscht werden.
    Das Register besteht nach Angaben des BZgA einerseits aus dem Erklärendenportal. Dort können Bürger und Bürgerinnen ihre Entscheidung hinterlegen. Auf der anderen Seite, dem Abrufportal, können Krankenhäuser demnach Erklärungen zu Organ- und Gewebespenden suchen und einsehen.
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    Kann ich meine Erklärung auch anders abgeben?

    Ja. Die bisherigen Erklärungsmöglichkeiten bleiben bestehen. Schriftlich lässt sich der eigene Wunsch etwa in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festhalten. Angehörige können über die Entscheidung auch mündlich informiert werden.
    Es gibt vier Arten seinen Willen für oder gegen die Organspende abzugeben. Dazu zählen schriftlich: Organspendeausweis, Patientenverfügung und jetzt neu das digitale Organspende-Register. Eine mündliche Erklärung an die Angehörigen ist auch möglich.

    Muss ich angeben, wenn ich eine Organspende ablehne?

    In Deutschland gilt das Zustimmungsprinzip. Das bedeutet, dass Bürger nicht automatisch als Organspender gelten, sondern man selbst oder Angehörige der Entnahme explizit zustimmen müssen.
    Prinzipiell ist es aber sinnvoll, einen Wunsch - mündlich oder schriftlich - für oder gegen die Organspende zu hinterlegen, damit Angehörige und Krankenhäuser im Ernstfall Klarheit haben.

    In Europa haben die meisten Länder bereits ein Organspende-Verzeichnis. Hier ein paar Beispiele:
    • In Dänemark wurde 2010 ein Register eingeführt. Etwa 28 Prozent aller über 15-Jährigen sind dort registriert.
    • In England gilt seit 2019 die Widerspruchslösung, das heißt, Bürger sind automatisch Organspender, wenn sie nicht widersprechen. Laut einer Veröffentlichung in "Transplant International" folgte England damit Wales, das die Widerspruchslösung bereits 2015 einführte. Im Organspende-Register für England sind rund 42 Prozent der Bürger als Spender eingetragen, 3,6 Prozent lehnen eine Spende ab und etwa 54 Prozent sind nicht registriert.
    • In den Niederlanden gilt seit 2020 die Widerspruchslösung. Der Eintrag in das Register ist für alle Bürger verpflichtend.
    • In der Schweiz wird nach einer Volksabstimmung ebenfalls auf die Widerspruchslösung umgeschwenkt. Sie soll frühestens ab 2026 gelten, nach dem Aufbau eines neuen Registers und nach einer Informationskampagne.

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    Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich einzutragen?

    Um das digitale Organspende-Register zu nutzen, muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Neben deutschen Staatsbürgern können sich auch EU-Bürger mit einer deutschen eID-Karte oder Menschen mit elektronischem Aufenthaltstitel eintragen.
    Online geht es dann zum Identitätsnachweis, über eine zuvor zu installierende Ausweis-App und etwa den Personalausweis mit eID-Funktion. Ansonsten benötigen Nutzer ihre Krankenversichertennummer und eine Email-Adresse.
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    Können Krankenhäuser das neue Register sofort nutzen?

    Zunächst können laut BZgA nur Entnahmekrankenhäuser das neue Register nutzen, die bereits zum 18. März an das Verzeichnis angeschlossen sind.
    Ab dem 1. Juli müssen alle Entnahmekrankenhäuser angebunden sein und können somit Erklärungen suchen und abrufen. Ab 2025 sollen nach Angaben des BZgA dann auch Gewebeeinrichtungen Spenden von Gewebe über das Abrufportal klären können.
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    Wer hat Zugriff auf meine Daten?

    Im Ernstfall haben laut BZgA ausschließlich Ärztinnen und Ärzte eines behandelnden Krankenhauses sowie Transplantationsbeauftragte Zugriff auf die Erklärung, die auf einem Server in Deutschland gespeichert wird.
    Demnach sind die Daten nicht öffentlich abrufbar und vor dem Zugriff Dritter geschützt. So wie die Nutzer sich im Erklärendenportal registrieren und identifizieren müssen, müssen sich auch berechtigte Personen im Abrufportal anmelden und authentifizieren.
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