"Menstruationsurlaub": Gesetz in Spanien in Kraft getreten

    Gesetz in Kraft getreten:Spanien macht "Menstruationsurlaub" möglich

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    In Spanien dürfen Frauen nun "menstruationsfrei" nehmen, wenn sie Regelschmerzen haben. Ein entsprechendes Gesetz ist in Kraft getreten.

    Ein Tampon
    Die Periode ist oft mit starken Schmerzen verbunden - Spanien macht deshalb nun "Menstruationsurlaub" möglich. (Symbolbild)
    Quelle: picture alliance / BSIP

    Spanien ist das erste Land in Europa, in dem Frauen "menstruationsfrei" machen dürfen. Am Donnerstag trat das Gesetz über Sexual- und Reproduktionsgesundheit in Kraft, das unter anderem das Fernbleiben von der Arbeit bei Regelbeschwerden ermöglicht.
    Die von der linken Regierung beantragte Neuerung war im Februar vom Parlament gebilligt worden. Damals waren im Rahmen des Gesetzes weitere Neuregelungen beschlossen worden.

    Auch Änderung des Geschlechtseintrags von Transmenschen leichter

    Ab sofort sind etwa auch Abtreibungen sowie die Änderung des Geschlechtseintrags von Transmenschen leichter. Gleichstellungsministerin Irene Montero sprach nach der Parlamentsabstimmung im Februar von einem "historischen Tag für die Förderung der feministischen Rechte."
    Besonders ungewöhnlich ist aber der "Menstruationsurlaub". Eine vergleichbare Regelung gibt es auch in Deutschland nicht. In Asien schon. Zum Beispiel in Taiwan: Hier können Frauen in solchen Fällen allerdings nur drei Tage pro Jahr zu Hause bleiben. Sie bekommen dann auch nur die Hälfte des Lohns.

    "Menstruationsfrei" machen: Arbeitnehmerinnen benötigen Attest

    In Südkorea müssen Arbeitgeber ihren weiblichen Beschäftigten einen Tag im Monat frei geben, wenn sie den Anspruch geltend machen - wer die Kosten dafür übernimmt und ob es dennoch Lohn gibt, ist im Gesetz aber nicht geregelt.
    Um "menstruationsfrei" zu machen, benötigen die Arbeitnehmerinnen in Spanien jedes Mal ein ärztliches Attest. Die Dauer der Freistellung von der Arbeit ist dann aber im Prinzip unbegrenzt. Sie hängt laut Gesetz davon ab, wie stark die Schmerzen sind und wie lange sie anhalten. Die Kosten werden vom Staat übernommen.
    Quelle: dpa

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