Mindestlohn soll auf 12,41 Euro pro Stunde steigen

    Erhöhung ab 2024 empfohlen:Mindestlohn soll auf 12,41 Euro steigen

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    Die Kommission empfiehlt: Zu Beginn des Jahres 2024 soll der Mindestlohn für Beschäftigte in Deutschland angehoben werden.

    Graphik zur Entwicklung des Mindestlohns
    Die Mindestlohn-Kommission hat mehrheitlich entschieden, dass der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland Anfang 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde steigen soll. Den Gewerkschaften ist diese Erhöhung viel zu niedrig.26.06.2023 | 1:49 min
    Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll Anfang 2024 um 41 Cent auf 12,41 Euro pro Stunde steigen. Dies schlug am Montag die Mindestlohn-Kommission aus Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften vor. In einem weiteren Schritt soll die Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2025 nochmals auf 12,82 Euro angehoben werden.
    Die Empfehlung wurde dieses Mal allerdings nicht im Einvernehmen getroffen. Die Arbeitnehmervertreter in der Kommission sind gegen diese in ihren Augen zu geringe Anhebung und wurden nach eigenen Angaben in der Kommission überstimmt.

    Umsetzung des Vorschlags gewöhnlich Formsache

    Der Vorschlag der Mindestlohnkommission muss von der Bundesregierung noch per Verordnung verbindlich gemacht werden. Normalerweise ist das Formsache. Wie es vor dem Hintergrund dieses Abstimmungsergebnisses läuft, bliebt am Montag zunächst unklar.

    Die Beschlussfassung fällt in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland, die für Betriebe und Beschäftigte gleichermaßen große Herausforderungen darstellen.

    Beschluss der Mindestlohnkommission

    Die Mehrheit der Kommission halte es im Rahmen einer Gesamtabwägung für vertretbar, den Mindestlohn in diesem Umfang zu erhöhen.

    Gewerkschaften forderten stärkere Erhöhung

    Die Mindestlohnkommission habe gegen die Stimmen der Gewerkschaften einen absolut nicht zufriedenstellenden Beschluss gefasst, teilte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mit. Vorstandsmitglied Stefan Körzell, der auch Mitglied der Mindestlohnkommission ist, sagte am Montag in Berlin:

    Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen.

    Stefan Körzell, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes

    Mit dem Beschluss erlitten die fast sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten einen enormen Reallohnverlust. "Um einen Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zu gewährleisten, hätte der Mindestlohn zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert", sagte Körzell.

    Verhandlungen bis in den frühen Morgen

    Die Positionen hätten sehr weit auseinander gelegen, sagte die Vorsitzende der Mindestlohnkommission, Christiane Schönefeld, bei einer Pressekonferenz in Berlin. Die Verhandlungen dauerten ihren Angaben nach bis in den frühen Montagmorgen.
    Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte den Mindestlohn zuletzt zum 1. Oktober 2022 ausnahmsweise per Gesetz von 10,45 Euro auf 12 Euro angehoben. Vor allem die SPD hatte sich im Bundestagswahlkampf 2021 dafür eingesetzt. Der aktuelle Erhöhungsschritt soll nun wieder wie üblich auf Vorschlag der Kommission zustande kommen.
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    Abstimmung: Kommissions-Vorsitzende entscheidend

    Angesichts stark gestiegener Verbraucherpreise hatten sich unter anderem Sozialverbände für eine Anhebung um 2 Euro auf 14 Euro ausgesprochen und auch darauf verwiesen, dass höhere Löhne später zu höheren Renten führen. Aus der Wirtschaft kamen dagegen Warnungen:

    Eine zu deutliche und zu schnelle Erhöhung des Mindestlohns wäre für viele Handelsunternehmen nur sehr schwierig zu stemmen.

    Stefan Genth, Geschäftsführer des Handelsverbands Deutschland

    Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit 2015 in Deutschland. Zum Start lag er bei 8,50 Euro die Stunde und ist seitdem mehrfach erhöht worden. Nach dem Mindestlohngesetz muss eine aus jeweils drei Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern, zwei Wissenschaftlern und einer oder einem Vorsitzenden besetzte Kommission einen Vorschlag für die künftige Höhe der Lohnuntergrenze machen.
    Das geschieht alle zwei Jahre unter Berücksichtigung der Tarifentwicklung im Land. Stimmberechtigt sind die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter. Kommt es zum Patt, kann der oder die Vorsitzende mit seiner Stimme eine Mehrheit herstellen. Das war dieses Mal der Fall.

    Mindestlohn zuletzt im Herbst 2022 erhöht

    Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes profitierten von der letzten Erhöhung im vergangenen Herbst rund 5,8 Millionen Beschäftigte, die vorher weniger als 12 Euro die Stunde verdienten. Arbeitgebern, die gegen die Lohnuntergrenze verstoßen, drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro.

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