Minijob: Was Sie dazu wissen müssen

    Verdienstgrenzen, Urlaub:Minijob: Was Sie dazu wissen müssen

    von Gaspard Oppenhäuser
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    Mehr als sieben Millionen Menschen in Deutschland gehen einem Minijob nach. Welche Regeln gelten für Minijobber? Was muss man - auch als Arbeitgeber - beachten?

    Das Wort Minijob auf Holzwürfel geschrieben
    Derzeit gilt eine Verdienstobergrenze von 520 Euro im Monat beim Minijob.
    Quelle: ZDF

    7,3 Millionen Bürger*innen sind im Rahmen eines Minijobs beschäftigt. Anders als bei "traditionellen" Arbeitsverhältnissen gelten bei den sogenannten geringfügig Beschäftigten besondere Regelungen.

    Neuer Mindestlohn - neue Verdienstgrenze

    Das Mindestlohnerhöhungsgesetz, das im Oktober 2022 in Kraft getreten ist, betrifft auch die Minijobs. Die neue Verdienstobergrenze für Minijober*innen liegt nun bei 520 Euro und ist damit 70 Euro höher als zuvor. Weitere Erhöhungen des Mindestlohns sind bereits in Planung:
    Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil über weitere Mindestlohnsteigerungen:

    Minijobber setzen auf flexibles Arbeiten

    Flexible Arbeitstage und -zeiten gehören zu den Vorteilen des Minijobs. Oft variieren die Arbeitszeiten der Beschäftigten wöchentlich. Dabei gibt es keine festgelegte Mindestarbeitszeit.
    Dagegen ist eine maximale Anzahl an monatlichen Arbeitsstunden gesetzlich festgeschrieben. Diese ergibt sich aus der Höhe des Stundenlohns. Bei einem aktuellen Mindestlohnsatz von 12 Euro errechnet sich daraus eine durchschnittliche Arbeitszeit von 43,3 Stunden pro Monat. Bei der Berechnung des Lohns müssen Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld berücksichtigt werden.
    Bei Überschreitung der Verdienstgrenze verfällt der Sonderstatus. Alternativ besteht die Möglichkeit, überschüssig geleistete Stunden in den kommenden Monaten auszugleichen. Dies ist allerdings erst nach einem Jahr Beschäftigung zulässig. Hierbei wird die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten drei Monate zugrunde gelegt.
    Arbeitsrechtler Jens Niehl in der ZDF-Sendung Volle Kanne.
    In Deutschland gilt das Mindestlohngesetz. Für wen es gilt und welche Ausnahmen es beinhaltet, erklärt Arbeitsrechtler Jens Niehl. 30.09.2022 | 3:51 min

    Absicherung im Krankheitsfall und Anspruch auf Urlaub

    Minijober*innen sind Teilzeitbeschäftigte und haben dadurch Anspruch auf dementsprechende Leistungen. Ein krankheitsbedingter Ausfall kann auch im Minijob vorkommen. Lohn gibt es trotzdem. Geringfügig Beschäftigte sind berechtigt, Entgeltfortzahlung zu erhalten.
    Ähnlich sehen die Regelungen beim Thema Urlaub aus. Minijober*innen haben ein Anrecht auf bezahlten Urlaub. Die konkrete Anzahl an Urlaubstagen ergibt sich aus der Anzahl an Arbeitstagen pro Woche. Fallen diese unterschiedlich aus, wird der zustehende Urlaub auf das gesamte Jahr hochgerechnet. Im Internet finden sich praktische Kontrollrechner, wie z. B. auf der Website der Minijob-Zentrale. Für die Berechnung der gesetzlich zustehenden Urlaubstage müssen nur wenige Eingaben gemacht werden.
    Drei geldwerte Tipps für Minijobs
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    Brutto gleich Netto beim Minijob?

    Lange galt bei Minijobs: Brutto gleich Netto. Doch bereits seit 2013 unterliegen alle Beschäftigten dem Versicherungsgesetz und müssen einen reduzierten Anteil von 3,6 Prozent ihres Gehalts abgeben. Bei einem Bruttomonatsgehalt von 520 Euro bleiben dann nur noch 502,28 Euro übrig. Mithilfe eines schriftlichen Antrags, der beim Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin eingereicht werden muss, ist eine grundsätzliche Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich. Doch ist das auch sinnvoll?

    Sozialversicherungsbeiträge zahlen sich später aus

    Eine Befreiung von den Rentenversicherung scheint auf den ersten Blick finanziell sinnvoll, weil man mehr in der Tasche hat. Allerdings hat man durch die Befreiung auch Nachteile, mahnt die Deutsche Rentenversicherung.

    Über die Rentenversicherung bei Minijobs kann man Rentenversicherungszeiten sammeln und sich so ein Rentenplus fürs Alter sichern.

    Deutsche Rentenversicherung

    Letztlich trifft die Entscheidung, ob es sinnvoll ist, Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen oder nicht, der Minijobber selbst. Vor allen für Berufseinsteiger*innen kann drin bleiben jedoch von Vorteil sein.





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