Hier kannst du dir bald den Rückblick in der Zusammenfassung anschauen.
Laut Statistik steigt die Zahl der Messerangriffe. Innenministerin Faeser will deshalb den Umgang mit Messern einschränken. Mehr als Symbolpolitik? ZDFheute live ordnet ein.
Faser will Waffenrecht verschärfen
Bundesinnenministerin Faeser (SPD) will das Waffenrecht verschärfen: Grund dafür sei die Zunahme von Messerangriffen. Im neuen Waffenrecht will sie den Umgang mit Messern im öffentlichen Raum einschränken, sagte sie der Bild am Sonntag.
Nach Faesers Vorstoß sollen Messer nicht mehr im öffentlichen Raum mitgeführt werden dürfen, deren Klinge länger als sechs Zentimeter ist. "Für gefährliche Springmesser wollen wir ein generelles Umgangsverbot schaffen. Entsprechende Waffenrechtsänderungen werden wir in Kürze vorlegen", sagte Faeser. Außerdem rief sie die Kommunen dazu auf, mehr Waffen- und Messerverbotszonen einzurichten.
Kritik kam dafür von der Union: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kritisiert die von Bundesinnenministerin Faeser geplanten Messerverbote als "Symbolpolitik". Das Tragen von Messern sei jetzt schon nur sehr eingeschränkt erlaubt:
Dass weitere Messerverbote das Problem der Messerkriminalität lösen können, muss bezweifelt werden.
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Joachim Herrmann, Innenminister Bayern (CSU)
Die Tötung eines Polizisten in Mannheim etwa wurde "mit einem Messer verübt, dessen Mitführung schon nach geltendem Recht verboten war und ist".
Kritik äußerte auch Konstantin Kuhle, stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende: "Um die wachsende Messerkriminalität einzudämmen, müssen bestehende Verbote stärker kontrolliert und Verstöße sanktioniert werden", so der FDP-Politiker.
Was bringt der Vorstoß des Bundesinnenministerium? Lösen Messerverbote das Problem oder ist der Plan der Innenministerin mehr Symbolpolitik? Darüber spricht Victoria Reichelt mit dem Kriminologen Dirk Baier und Oliver Huth vom Bund der Kriminalbeamten.
Vermehrte Messerattacken
In Deutschland ist es nach Angaben der Bundespolizei zu einem Anstieg von Messerattacken gekommen, insbesondere an Bahnhöfen. In den ersten sechs Monaten des Jahres zählte die Behörde bereits 430 solcher Fälle im Vergleich zu 777 Fällen im gesamten Jahr 2023.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), die allerdings seit Jahren immer wieder für ihre Datengrundlage kritisiert wird, weist für 2023 8.951 Messerangriffe im Zusammenhang mit gefährlicher und schwerer Körperverletzung aus. Im Jahr 2022 waren es 8.160 Fälle. Zu beachten ist, dass das Bundeskriminalamt Messerangriffe erst seit 2021 erfasst. Ein bundesweit einheitliches Lagebild soll erstmals für 2024 erstellt werden.
Die PKS ist eine sogenannte Ausgangsstatistik. Das bedeutet, dass in ihr die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche und der vom Zoll bearbeiteten Rauschgiftdelikte, abgebildet werden und eine statistische Erfassung erst bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt. Dabei ist zu beachten, dass die Zahlen auch durch das Anzeigeverhalten in der Bevölkerung beeinflusst werden und neben dem "Hellfeld" ein "Dunkelfeld" nicht erfasster Straftaten bleibt.
Nicht enthalten sind Staatsschutzdelikte, Verkehrsdelikte (mit Ausnahme der Verstöße gegen §§ 315, 315b StGB und § 22a StVG), Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden, Ordnungswidrigkeiten und Verstöße gegen strafrechtliche Landesgesetze, mit Ausnahme der einschlägigen Vorschriften in den Landesdatenschutzgesetzen.
Delikte, die nicht zum Aufgabenbereich der Polizei gehören (z.B. Finanz- und Steuerdelikte) bzw. unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und ausschließlich von ihr bearbeitet werden (z.B. Aussagedelikte), sind ebenfalls nicht in der PKS enthalten.
Die PKS trifft auch keine Aussage darüber, welchen Verlauf das bei den Justizbehörden in Gang gesetzte Verfahren nimmt, ob also eine Verurteilung erfolgt. Es sind daher auch Fälle beinhaltet, in denen das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wurde oder es zu einem Freispruch durch das Gericht gekommen ist.
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2023
Gewerkschaft der Polizei setzt auf Amestie
Die Bekämpfung von Messerdelikten steckt aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in einer Sackgasse. “Die Menschen verlangen mehr Kontrollen durch die Polizei, das Personal dafür reicht jedoch nicht aus”, sagte der GdP-Bundesvorsitzende, Jochen Kopelke, der dpa. Eine Amnestieregelung für verbotene und gefährliche Messer könnte “ein bedeutender Schritt für eine spürbar verbesserte Gefahrenabwehr für unsere Polizei und die Gesellschaft sein”, fügte er hinzu.
Messerbesitz bisher nicht völlig legal
In Deutschland sind Erwerb und Besitz bestimmter Stichwaffen wie Butterfly-Messer bisher bereits verboten. Ein Verstoß kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Laut Bundesinnenministerium dürfen zudem Messer mit einhändig feststellbarer Klinge, sogenannte Einhandmesser, sowie feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über zwölf Zentimetern nicht außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks mitgeführt werden. Verstöße können zu einer Geldstrafe führen.
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