BGH: Reiseversicherung darf "Schäden durch Pandemien" ausschließen
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BGH: Reiseversicherung darf "Schäden durch Pandemien" ausschließen
  • 06.11.2025

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die Formulierung „Nicht versichert sind Schäden durch Pandemien“ in einer Reiseversicherung nicht missverständlich ist.

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BGH: Reiseversicherung darf "Schäden durch Pandemien" ausschließen

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die Formulierung „Nicht versichert sind Schäden durch Pandemien“ in einer Reiseversicherung nicht missverständlich ist.

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