Karlsruhe prüft Neuregelung zu Wiederaufnahme

    Karlsruhe prüft Neuregelung zu Wiederaufnahme

    von B. Franken / C. Schneider
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    Die Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Thomas Offenloch (v.l), Christine Langenfeld, Sibylle Kessal-Wulf, Astrid Wallrabenstein, Doris König (Vorsitzende), Peter Müller, Ulrich Maidowski und Rhona Fetzer, sitzen bei einer mündlichen Verhandlung im Gerichtssaal auf der Richterbank. Das Bundesverfassungsgericht prüft die Neuregelung zu Wiederaufnahme von Strafverfahren.

    Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit einer umstrittenen Neuregelung zur Wiederaufnahme von Strafverfahren nach einem Freispruch. Dabei geht es um die grundsätzliche Frage, ob jemandem für dasselbe Verbrechen mehrfach der Prozess gemacht werden darf.