Ermittlungen zum Zugunglück
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Nach dem tödlichen Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen hat die Staatsanwaltschaft München ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht auf fahrlässige Tötung gegen Mitarbeiter der Deutschen Bahn eingeleitet.
Nach dem tödlichen Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen hat die Staatsanwaltschaft München ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht auf fahrlässige Tötung gegen Mitarbeiter der Deutschen Bahn eingeleitet.