Hinweis auf Prüfungserleichterung in Zeugnis

    Hinweis auf Prüfungserleichterung in Zeugnis

    von Birgit Franke und Christoph Wiesel
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    Bundesverfassungsgericht urteilt zu Zeugnisvermerken

    Vermerke über Prüfungserleichterungen dürfen laut Bundesverfassungsgericht in Zeugnissen stehen. Das betrifft neben Legasthenie auch andere Einschränkungen.