Niedrigerer Lohn bei Leiharbeit
von S. Tacke / J. Henrich / S. Kirsch
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Das Bundesarbeitsgericht hat heute entschieden, dass Leiharbeiter für gleiche Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen schlechter entlohnt werden dürfen als Stammbeschäftigte.
Das Bundesarbeitsgericht hat heute entschieden, dass Leiharbeiter für gleiche Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen schlechter entlohnt werden dürfen als Stammbeschäftigte.