Niedrigerer Lohn bei Leiharbeit

    Niedrigerer Lohn bei Leiharbeit

    von S. Tacke / J. Henrich / S. Kirsch
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    Das Behördenschild am Bundesarbeitsgericht, aufgenommen am 16.01.2018 in Erfurt (Thüringen).

    Das Bundesarbeitsgericht hat heute entschieden, dass Leiharbeiter für gleiche Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen schlechter entlohnt werden dürfen als Stammbeschäftigte.