Keine mehrmalige Anklage für gleiche Straftat

    Keine mehrmalige Anklage für gleiche Straftat

    von S. Tacke / B. Franke
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    Baden-Württemberg, Karlsruhe: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Christine Langenfeld (l-r), Sibylle Kessal-Wulf, Astrid Wallrabenstein und Doris König (Vorsitzende), verkündet das Urteil in Sachen ·Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen·.

    Die Reform zur Wiederaufnahme von abgeschlossenen Strafverfahren ist vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Auch bei schweren Verbrechen darf es keine erneute Anklage geben.